Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte
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Gegenstand dieser Betrachtungen sind nur Einkreisstempel vor 1. Okt. 1854, d.h. die AW Nrn 5067-69, sei es auf losen Marken oder auf Briefen, die mit Marken frankiert wurden und den Einkreis-Stempel als Abgangs-Stempel aufweisen. Doch nur Genfer Kantonalmarken und Marken der eidgenössischen Kreispostdirektion Genf (Waadt 4, 5, Neuenburg) wurden berücksichtigt; PL-, OP- und Rayon-Maken falle