Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte
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Ich habe schon einmal in dieser Zeitschrift darauf hingewiesen, dass beim Erwerb von Unfallbelegen Vorsicht am Platze ist (PG Nr. 49 vom Februar 1992). Es ist eben leider sehr einfach, einen «normalen» Brief über eine Kerze zu halten und ihn dann als einen Zeugen eines unbekannten Flugunfalles auszugeben. Nicht ganz so einfach ist es, einen erfahrenen Unfallpostsammler zu täuschen. Bei allen «unbekannten Flugunfällen» ist auf jeden Fall Vorsicht