Der besondere Briefe

Es lohnt sich oft, etwas genauer hinzusehen. Die meisten Sammler und Auktionatoren lassen es bei den Marken und Stempeln bewenden. Hat man aber die historische Situation im Blick, zeigt sich, dass nicht immer alles nach Vorschrift ablief, und scheinbar unwesentliche Vermerke von Bedeutung sein können. In postgeschichtlichen Sammlungen machen sich solche Briefe besonders gut.
Zunächst ein völlig unscheinbares Stück, von Frankfurt am 4. Oktober 1809 nach Nürnberg "franko" verschickt.
Der Postvertrag zwischen Taxis und Bayern zum 1.7.1808 formulierte in Art. 2 eindeutig, dass alle Briefe zwischen beiden Postgebieten entweder porto oder bis zur grenze frankiert abzulaufen hatten. Eine vollständige Frankatur war demnach nicht vorgesehen.
Der Brief wäre also sehr interessant, würde es sich dabei um einen Frankobrief handeln. Vieles spricht dafür, aber mangels Vergleichsstücke, sollen lediglich Argumente und keine voreiligen Schlüsse angeführt werden. Zunächst die Beschreibung und Thesen: Rückseitig sind 2 (Batzen) als Franko vermerkt. Sie entsprechen 8 kr. rhein. und finden sich in der Taxtabelle des Ghzt. Frankfurt von 1811 zeitnah für die Strecke bis Kitzingen (dem Grenzpunkt gegenüber Bayern) wieder. Vorne steht links ein Bruch 2/2 (Batzen) mit der Addition auf 4 (Batzen) Damit könnten das Weiterfranko und Gesamtfranko gemeint sein. 2 Batzen = 8 kr. rhein für Bayern sind wohl korrekt. Die nebenstehende "6" ist gestrichen und könnte eine korrigierte Fehltaxierung sein.
Gegen die These, es sei ein Frankobrief spricht:

Taxis hätte gegen sein konsequent verfolgtes Prinzip verstossen, Frankobeträge stets rückseitig anzuschreiben. Und Frankobriefe waren laut Vertrag nicht vorgesehen, also war auch keine entsprechende Abrechnung über Weiterfranko möglich. Der Frankovermerk kann sich angesichts dieser Vertragsverhältnisse auch nur auf die taxissche Strecke beziehen.
Für einen Frankobrief spricht: Das fehlen eines bayerischen Portoansatzes. Er hätte in der Regel mit schwarzer Tinte erfolgen müssen und die angeschriebenen "4" (Kreuzer) hätten als bayer. Ansatz nicht bis Nürnberg gereicht.
Der Bruch 2/2 ergibt als bayerischer Ansatz keinen Sinn, weil ab Kitzingen keine zwei Gebührenansätze notwendig waren, zudem wäre statt des Wortes "frco" der Hinweis "Franko Grenze" eher angebracht.
Man kann nun davon ausgehen, dass in Frankfurt die bayerische Gebühr bis Nürnberg bekannt war, zumal sich an den ehemaligen Reichspostgebühren nichts geändert hatte. Eine Abrechnung fand ohnehin zwischen beiden Postgebieten bei Transitbriefen statt, so dass auch ein Frankobrief kein Problem aufwarf.
Schlussfolgerung: Es liegt nahe, von einem Frankobrief auszugehen, wobei die Gebührenstruktur das Hauptargument darstellt. Sie bewegt sich ausschliesslich im Batzenbereich und wurde in Frankfurt vorgenommen. Als Kreuzerbeträge entsprächen sie nicht den geltenden Gebührenordnungen.