England - Österreich 1814
Mit dem Beginn der "Neuordnung Europas" war man bemüht, die postalischen Kontakte mit England in geregelte Bahnen zu bringen. In der Folge gliedert sich der Beitrag in A.) einen Bericht zur Aktenlage und in B.) einen Teil über die Probleme damit, unter Beachtung des greifbaren Briefmaterials. A.) Die Aktenlage Bis 1794 bestand der Kurs zwischen England und den österreichischen Staaten, Italien und der Türkei, über Ostende - Brüssel - Köln und Frankfurt. Umständebedingt auch über Helvetslouis nach Den Haag. Durch die französische Besitznahme der Niederlande und von Holland wollte England die alten Verbindungen nicht mehr nützen und leitete den Kurs von England über Cuxhaven, Bremen und Hannover ein. Zu den Kursen teilte das englische Ministerium 1814 mit, dass die englische Korrespondenz über Calais nach Frankreich und nach Den Haag über Helvetslouis und Holland nach den deutschen Staaten, Italien und der Türkei eingeleitet sei. Von Cuxhaven, Bremen und Hannover ist in dieser Äusserung nichts erwähnt. In einer Präsidialnote der Hofkammer an den Fürsten Metternich vom 20. 7. 1814 (1) werden die Verhältnisse der Englandkorrespondenz thematisiert und dass für jeden aus England, Schottland, Irland und Nordamerika in Österreich einlangenden einfachen Brief 18 kr. Portoauslage für Hannover und 14 kr. Transitporto an Bayern fällig sind. Zu diesen 32 kr. C. M. kommen noch 16 kr. in Einlösscheinen an Inlandsporto (für Auslandsbriefe), weshalb, wegen des hohen Gesamtpreises, Briefe zuweilen nicht ausgelöst wurden und retour gingen. Ab 1. 6. 1817 betrug das interne Porto dann 14 kr. C.M. und ab 1818 erhöhte sich die Auslage dann auf 40 kr. zuzüglich 14 kr. an inländischem Porto, also insgesamt 54 kr. C.M. (2) Man hoffte, dass nun England von sich aus auf den in der ministeriellen Äusserung übergangenen Kurs Cuxhaven - Hannover wegen der geänderten Staatsverhältnisse verzichten würde. Auch, weil nicht alle Briefe aus England nur über Hannover, sondern auch über Bayern einlangten und er so als Provisorium angesehen wurde. Es gab weiters die Vermutung, dass England es bei den Paketbooten nach Den Haag und Calais belassen wolle und auf den kontinentalen Vorschlag, auch über Ostende einen Kurs einzuleiten, nicht eingehen werde. Bayern wollte natürlich, weil es an den englischen Briefen nach Österreich verdienen konnte, den von jeher bestehenden Kurs über Ostende festlegen. Mit den Argumenten, weil über Bayern bis Brüssel eine Journalpost besteht, dieser Kurs die Kanalküste passiert und die Schifffahrt auf hoher See vermieden wird. Durch diese Journalpost bis Brüssel und Ostende könnte das Abwarten der einfliessenden Korrespondenz der wichtigsten Handelsstädte, die auf oder neben der Route liegen, vermieden werden. Für Österreich war der Hannovertransit mit 18 kr. C.M. lästig und die Holkammer wollte der Obersten Hofpostamtsverwaltung die Weisung erteilen, dem hannoveranischen Direktorium zu erwidern, dass man für die englischen Briefe die 18 kr. C.M. nicht zahlen^wolle, weil das Publikum die Annahme wegen der hohen Kosten verweigere. Bis auf weiteres allerdings werde man schon zahlen, damit die Post in Hannover nicht liegen bleibe. Früher, vor 1794, als der alte Kurs bestand, hatte England sogar das "Landbriefund Frankoporto" an die Stationen der Niederlande und der Reichsposten entrichtet. Ganz allgemein träumte man 1814 und in den Folgejahren davon, dass alle Transitporti abgeschafft werden könnten. Ab dem 5. 6. 1814 wurden Briefe nach England über Nürnberg, ohne Transitfranko, bloss grenzfrankiert bis zu österr. Ausgangsgrenze, abgeschickt. (3) Hannover nahm solche Briefe bis Cuxhaven nur gegen Vergütung eines Franko von 2 ggr. für den einfachen Brief bis l Loth an (Vertrag Thurn & Taxis - Hannover). - Thurn & Taxis hatte angenommen, dass man es auf diplomatischem Wege schaffe, dass England für diesen Kurs eine angemessene Vergütung leistet. Bis dahin war Thurn & Taxis bereit, die nach England, Irland und Helgoland gehende österreichische Korrespondenz ohne Tax- und Frankovergütung, einstweilen, zur weiteren Beförderung anzunehmen. Österreich wollte davon Gebrauch machen, da die betroffene böhmische Korrespondenz, welche bei Instradierung über Eger und Cuxhaven schneller nach England gelangte, als wenn man sie über Eger, Frankfurt, Forbach und Calais beförderte. Die Korrespondenz aus allen anderen Ländern wurde aber an Frankreich abgegeben. Ebenfalls am 5. 6. 1814 ist gegenüber Thurn & Taxis und Hannover versichert worden, dass für alle englischen Briefe nach sämtlichen k.k. Staaten das Extraporto geleistet werde. Auch die neu erworbenen Provinzen, somit Mailand und Venedig, mussten das hannoveranische Zwangsporto von 18 kr. C.M. von den Empfängern einheben. Bayern verrechnete nun für die aus England kommenden Briefe das Transitporto und eventuell darauf haftende fremde Portoauslagen. Dagegen hatte Österreich keinen Einwand. Es musste nur der Massstab für die Einhebung in Papiergeld bestimmt werden. Zum Beispiel: für einen über Frankfurt aus der Schweiz, Frankreich, Holland etc. ankommenden Brief wurden 12 kr. in Einlösscheinen als Transitporto beim Empfänger eingehoben, während Österreich an Bayern 14 kr. in C.M. zahlte (= in Folge des Transitvertrages 1808). Kam noch das Transitporto für die englischen Briefe dazu, das in C.M. zu zahlen war, wurde der Nachteil für Österreich, welches bei Abgabe diesen Transit beim Empfänger in inflationärem Papiergeld kassierte, noch grösser.Ein Ansatz war, die Abnahme des Transitportos für die englischen Briefe auf den doppelten Betrag des C.M.-Nennwertes zu setzen, oder wenigstens die ExtraAuslagen in C.M. einheben zu lassen, um Kursverluste zu vermeiden. Bis zur Entscheidung darüber würde die Oberste Hofpostamtsverwaltung den doppelten Betrag in Einlösscheinen abnehmen. Eine darüber hinaus gehende Überlegung war, nicht nur für die englischen, sondern für alle über Bayern einlaufenden Briefe das auf dem Couvert bezeichnete Transitporto in Einlösscheinen vom Adressaten doppelt zu verlangen (in den illyrischen Provinzen einfach in C.M.). Das wiederum lehnte Metternich in einem Schreiben an die Hofkammer vom 26. 8. 1814 ab. Hinsichtlich der Abnahme des Transitportos von den übrigen durch Bayern transitierenden Briefen wurde erwidert, dass durch die direkten Verhandlungen mit Bayern und die kongressbedingten künftigen Änderungen, vorerst mit einer Erhöhung des Abnahmesatzes beim Transitporto zuzuwarten sei. Die Regelungen zu den englischen Postbeziehungen waren per Dekret am l. 7. 1814 (4) getroffen worden und richteten sich an die nachfolgenden Stellen: An die Oberste Hofpostamtsverwaltung, an das böhmische, mährische, galizische, steyr.-ktn. Gubernium, so wie an die ungarische und siebenbürgische Hofkanzlei, an die obderennsische Regierung, die königl. ungarische Hofkammer und Hofkanzlei, das siebenbürg. Thesaurariat, die siebenbürgische Hofkanzlei: * Briefe aus den k.k. Staaten nach England: Franko bis zur österr. Ausgangsgrenze. * Briefe aus England nach den k.k. Staaten: Nicht nur das gewöhnli ehe Briefporto, sondern auch die auf dem Kuvert bezeichneten Transitportogebühren sind vom Adressaten zu zahlen. Das Transitporto ist doppelt in Einlösungsscheinen einzuheben, z. B. statt 24 mit 48 Kreuzern in Wiener Währung. Die untergeordneten Ämter mussten per Kurrende angewiesen werden und man staune: Eine öffentliche Kundmachung war weder von der Landesstelle, noch von der Oberpostverwaltung, noch von einer Poststation zu veranlassen. Allen Postämtern und Stationen musste befohlen werden, den doppelten Transitportobetrag von den betreffenden Empfängern ohne weitere Erklärung einzuheben, bloss mit Beziehung auf den hiezu erteilten Auftrag. Auch die Gouverneure von Illyrien und Italien wurden instruiert, wo aber die Transitportogebühren nur einfach in klingender Münze einzuheben waren. Für die bisherigen Staaten der Monarchie, in welchen die Einlösungsscheine gesetzlichen Kurs hatten, wurde zwar bestimmt, dass diese Transitportogebühren doppelt in Einlösungsscheinen eingehoben werden; in den italienischen Provinzen aber, in welchen "dermal ohnehin alle Postgebühren in klingender Münze eingehoben werden", wurden auch die Transitportogebühren nach ihrem Betrag einfach verlangt.Tirol, die prov. Gubernien in Italien und Illyrien, und der Generalgouverneur von Mailand erhielten am 10. 10. 1814 zusätzliche Schreiben. (5) Es ergingen an den Gen.-Gouverneur von Mailand und Roschmann in Tirol die Anweisungen, dass bei Briefen aus England das Briefporto, zuzüglich des Gesamtbetrages der Transitportogebühren, so wie sie auf dem Kuvert aufgezeichnet sind einzuheben sind. Der ganze Transit-betrag musste in C.M. Wiener Währung gezahlt werden! Die Oberpostdirektion Augsburg schrieb am 10. 8. 1814 an das prov. Oberpostamt Innsbruck, dass sämtliche nach Tirol und Italien gehenden englischen Briefe an das OPA. Innsbruck und die Postadministration Mailand, besonders gebunden, übersendet werden und dass die Transittaxe oder Auslagen darauf in Wiener Währung notiert sind (gemeint sein kann nur Conventions-Münze im 20-fl-Fuss!). Mit der Spedition wurde am 10. 8. 1814 begonnen. (6) Die k.k. provis. OPA-Direktion Innsbruck wendet sich am 22. 8. 1814 an die k.k. Hofpostbuchhaltung Wien. Sie weist auf das bayer. Schreiben hin vom 10. 8. 1814 hierher und nach Bozen; und auf ein Schreiben das die Zentralpost-Direktion Venedig vom 16. 8. 1814 nach Bozen erlassen hat, wegen englischer Briefe nach Verona, die mit englischen Auslagen (gemeint dürften hannoveranische sein) antaxiert sind. Innsbruck ersuchte um Instruktionen, um die Postämter in Kenntnis zu setzen. Innsbruck ging noch nach bestehender bayer. Postmanipulation vor und man bemühte sich, auf diese Weise, die von Augsburg hieher antaxierten Auslagen-, oder Transitporti im vollen Ansatz von den Empfängern einzubringen. Zudem fehlten in den Briefkarten Auslagenrubriken, um nach der österreichischen Manipulation vorgehen zu können. Innsbruck ersuchte um Erläuterung, ob bei den vom Ausland einlaufenden Briefen die antaxierte fremde, das nach hiesiger Taxe bemessene Transitporto von 12 kr. und dann noch die inländische Brieftaxe von 12 kr. (Roschmann-Tarif!), zu erheben sei. Oder, ob die vom Ausland antaxierten Auslagen gar nicht zu berücksichtigen, sondern bloss die gemäss Brieftaxordnung vom 10. 12. 1813 ausgemessene Transitgebühr und das inländische Briefporto allein zu verrechnen seien. (7) Die Hofkammer erwiderte auf den weitergeleiteten Antrag am 7. 9. 1814, dass man sich an die ergangenen Weisungen zu halten habe und sowohl das Transit- als auch das Extraporto neben dem Inlandsporto einzuheben sind. B.) Probleme 1. Das verfügbare Belegmaterial England - Österreich aus der Zeit 1814 bis 1819 ist dürftig. Gewisse Gesetzmässigkeiten festzustellen ist daher nicht möglich. Das wäre insoferne sehr wichtig, weil die Aktenlage derzeit noch lückenhaft ist und man mit ausreichend Belegmaterial interpretativ trotzdem ein Stück weiter käme. 2. Bei den mir bekannten Briefen ist nahezu jeder über Frankreich instradiert (Stempel "ANGLETERRE"), so dass ich nur bei einem einzigen, auch auf Grund des fehlenden "ANGLETERRE"-Stempels, den Hannovertransit annehme. 3. Es gibt mit der Taxierung in Österreich Schwierigkeiten, weil im Beobachtungszeitraum 1814 - 1819 in den "alten" österreichischen Ländern ein anderer Tarif galt und eine andere Währung im Umlauf war. Zuerst inflationäres Papiergeld, nämlich "Einlösscheine Wiener Währung" und verbindlich erst ab 1. 2. 1818 C.M. In der Lombardei und in Venetien war der Tarif des Königreichs Italien bis 30. 6. 1819 in Anwendung und zwar in Lire und Centesimi. Tirol hatte Reichswährung im Umlauf. Im Übergang war dort noch kurz 1814 der bayerische Tarif gültig, dann der Roschmann-Tarif und ab 1. 3. 1815 der "innerösterreichischen" Tarif vom 10. 12. 1813. Die folgende Abbildung zeigt einen der bisher bekannten Brief, die einen Hannovertransit zu belegen scheinen.
Abb. l Briefbeschreibung: 25. 5. 1815; Leeds - Bozen.
Taxierung "48", "27/21": Der Hanovertransit kostete 18 kr. C.M. pro einfachem Brief. Unter der Voraussetzung, dass die weiteren Gewichtsstufen jeweils um die Hälfte mehr kosteten als der Satz für den einfachen Brief, entspricht der mit 27 Kreuzer C.M. notierte Betrag der 2. Gewichtsstufe.
Der Bayerntransit kostete Österreich 14 kr. C.M. pro einfachem Brief. Die 2. Gewichtsstufe betrug 21 Kreuzer, in Summe ergeben sich somit 48 kr. C.M., welche Österreich an Bayern zu leisten hatte. Den Dekreten vom 1. 7. bzw. 10. 10. 1814 entsprechend ist der ganze Transitbetrag in C.M. Wiener Währung zu entrichten! Tirol hatte aber nur Reichswährung im Umlauf. Natürlich ist denkbar, dass der in CM. W.W. einzuhebende Betrag von 48 kr. auch vom Empfänger in R.W. kassiert wurde, das wären dann rd. 58 kr. gewesen. Taxierung "40/16": Das Briefporto für die inländische Strecke betrug 16 kr. für den einfachen Brief, welche Zahl hier im Nenner des Bruchs steht und von der man annehmen könnte, dass sie dieses Inlandsporto nach dem Tarif vom 10. 12. 1813 darstellt (allerdings ist der Brief schwerer gewesen!). Das Transitporto wäre vom Empfänger tarifgemäss mit 12 x pro einfachem Brief zu zahlen gewesen, die zweite Gewichtsstufe hätte 18 kr. und die dritte 24 kr. gekostet. Wie sich die Taxnotierung "40" ergibt, ist noch unklar. Taxierung "9": hannoveranische gute Groschen?? Beseitigt hat Österreich die Unklarheiten auf diesem Sektor erst mit der "Generalbereinigung" durch eine Tarifreform und insbesondere durch die Dekrete über die Einhebung des Transitportos für aus dem Ausland einlangende Briefe vom 21. 5. 1819, wodurch ab l. 7. 1819 in der gesamten Monarchie für den einfachen englischen Brief 24 x C.M. (in der Lombardei und Venetien = l Lire 4 Centesimi) abgenommen wurden. Wobei dann egal war, welches Land der Brief durchquert hat. Damit nun auch im Zeitraum 1814 - 30. 6. 1819 Fortschritte erzielt werden und sich der Grauschleier der Vermutungen lüftet, bitte ich alle Leser, ihre Sammlungen nach entsprechenden Briefen zu durchsuchen und mir davon einen Scan (Vorder- und Rückseite des Briefes) oder eine gute Farbkopie - gegen allfälligen Kostenersatz - zur Verfügung zu stellen. Adresse: Heribert Kaufmann, Hammerschmidtgasse 18/4/1, A-1190 Wien, Österreich; heribert.kaufmann@chello.at Allen Lesern der POSTGESCHICHTE wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2006! Anmerkung der Redaktion: Zwei weitere Briefe, die den Transit durch Hannover nahe legen, sind in Leonhard H.J. Janssen, de Pariteit van Munten in de Postgeschiedenis 1700-1875, Bocholt 2001, S. 231/232 abgebildet.