Echt auf Brief verwendet und doch nicht gebraucht!!
Den meisten Sammlern ist es wohl bekannt, dass vor 1964 die Gültigkeit der schweizerischen Pro Juventute-Marken auf eine zeitlich beschränkte Dauer begrenzt war (erst auf 3 Monate; dann auf fünf; dann auf sechs; und schliesslich 1953 — 63 auf sieben Monate Kursgültigkeit).
Viel weniger Sammlern ist es aber bekannt, dass auf Briefpost ins Ausland schweizerische Pro Juventute-Marken erst ab der 1921 erschienenen Serie Gültigkeit hatten — mit Ausnahme von Russland, Bayern, Ungarn, Italien, Portugal und Dänemark (und ab 1. Februar 1921 auch Liechtenstein), in welchen Ländern infolge besonderer Verträge die Pro Juventute-Ausgaben immer als portogültige Wertzeichen behandelt wurden.
Aber erst am UPU-Kongress in Madrid (Herbst 1921) wurden die bis dahin geltenden Beschränkungen für alle Zuschlagsmarken aufgehoben, und seither sind sie nach allen dem Weltpostverein angehörenden Ländern gültig. Deshalb wurde im Dezember 1921 dann auch die erste 40 Rp.-Pro JuventuteMarke aufgelegt, welche zur Bezahlung des einfachen Briefportos ins Ausland diente.
Dennoch gibt es aber Briefe, welche (vermutlich an Sammlerfreunde) mit Pro Juventute-Marken frankiert in Länder gesandt wurden, welche diese Marken nicht anerkannten; und deshalb war es notwendig, das Brief- oder Kartenporto mittels einer regulären Freimarke zu bezahlen, wie das abgebildete Beispiel zeigt.
Der Brief (Abb. 1) reiste am 7. Januar 1921 von Arosa nach Köln. Er ist mit einer gewöhnlichen 25 Rp. Marke frankiert, welche das Grundporto, resp. die Briefgebühr bezahlte. (Am 1.11.1921 erhöhten sich dann die Auslandsgebühren auf 40 Rp.).
Abb. 1
Wie sind nun solche Briefe einzustufen? Sie sind legitim gestempelt und befördert worden, auch wenn die Marken im Zustellerland nicht gültig waren! Sind solche Stücke "Ausland-Vorläufer"? Sind sie ganz gewöhnliche, typisch überfrankierte Philatelistenbriefe? Oder sind sie interessante Zeugen einer Zeit, in welcher - postalisch gesprochen — andere Sitten herrschten als heute?
Und schliesslich: kann ein Leser dieser Zeilen dem Herausgeber dieses Blattes eine Abbildung eines mit Pro JuventuteMarken frankierten Ausländsbriefes zustellen, welcher als unfrankiert austaxiert wurde und dementsprechende Strafportovermerke trägt?
Nachwort der Redaktion: Zwei Belege wurden bereits von Herrn K. Pfenninger gemeldet. Siehe Abbildungen 2 und 3.
Abb. 2
Abb. 3
Wer besitzt weitere dieser seltenen Belege?
© Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte / SVPg