Die Crux mit den Taxgrenzpunkten Schweiz - Großherzogtum Baden

Die eidgenössische Bundespost schloss im Jahr 1852 mit den angrenzenden
Mitgliedsstaaten des Deutsch-Österreichischen-Postvereins neue Postverträge ab.
Der Vertrag mit dem Großherzogtum Baden galt ab 15.10.1852 und ersetzte die
alten Verträge der einzelnen Schweizer Kantone mit Baden. Zu einem wesentlichen
Bestandteil des neuen Vertrages zählte die Fixierung von drei sog. Taxgrenzpunkten
entlang der Schweize


Dieser Artikel steht nur Mitgliedern zur Verfügung.

Bitte melden sie auf der Webseite an, wenn Sie Mitglied sind.