Die Portofreiheitsmarken des Postkreises VIII Zürich ab 1926

Mit dem Inkrafttreten eines neuen Postgesetzes auf den 1. Jan. 1911 erfolgte die Erstausgabe von sog. Postfreimarken oder Wohltätigkeitsmarken an "Gesellschaften, Anstalten und Vereine, die sich mit Armenpflege aller Art befassen."
Der Name "Portofreiheitsmarke" erschien erstmals in den "Schweizerischen Philatelistischen Nachrichten" vom Nov. 1910 aus der Feder des Ernst Zumstein, Bern, der feststellte: "Als 'Postfreimarke' wird im Ausland jede Briefmarke ohne Ausnahme bezeichnet. Hier haben wir es wohl eher mit einer Portofreiheitsmarke zu tun." Sofort bürgerte sich dieser Name in den Philatelisten-Kreisen ein, während für die PTT-Verwaltung die Namen Postfreimarken oder Wohltätigkeitsmarken dauernd Gültigkeit hatten.
Die erste Bezügerliste von Portofreiheitsmarken vom 1. Jan. 1911 mit den schwarzen, kleinen Kontrollnummern bis Nr. 468 auf den Marken hielt sich noch an die Reihenfolge der 11 Postkreise. Dann aber folgten sich Gesuche und Bewilligungen während des ganzen Jahres in rascher Folge, wobei jede neue Bewilligung die nächstfolgende Kontrollnummer zugeteilt erhielt, ohne Rücksicht auf den betreffenden Postkreis. Nur ganz selten erhielt eine neue Institution nach Wegfall eines Bezügers die alte, freigewordene Nummer.
Diesem Wirrwar bis zur Nr. 836, zugeteilt der letzten heute bekannten Institution (Fürsorgeverein Wädenswil), setzte das neue Postgesetz vom 1. Jan. 1926 ein Ende. Mit der völligen Neuordnung und Zuteilung neuer, grosser Kontrollnummern, bei gleichartigen Institutionen in alphabetischer Reihenfolge der Ortschaften, wurden die 11 Postkreise sauber getrennt. Dabei wurden die freien Plätze bis zum nächsten 100er (Postkreis X Chur bis 1150) für neue Bewerber offen gelassen. So gab es von 1926 bis 1944 folgende Nummern-Zuteilung:

Nur ein Teil dieser Nummern-Inhaber waren Dauer-Bezüger von 1926 bis 1944. Andere fielen vorzeitig aus oder kamen erst später hinzu. Auch hier wie bei der allgemeinen Portofreiheit gab es viele Missbräuche und Begehrlichkeiten, sodass z.B. 1919 ungenügende Frankaturen nachtaxiert, Bussen verfügt, die Bewilligung strafweise entzogen und besonders 1942 und 1943 massiv abgebaut wurde für Institutionen mit Jahresbezügen unter Fr. 20.—. Absolutes Minimum bot da 1914 eine Institution (Ferienkolonie Wädenswil Nr. 519) mit 80 Rappen Jahresbezug, 40 Marken ä 2 Rp! So waren im letzten Ausgabejahr 1944 nur noch 212 Berechtigte von einst 842 pro Jahr. Die Marken, mit den Werten 5, 10 und 20 Rappen, wechselten in diesen Jahren ihr Aussehen wiederholt:
I.Jan. 1926: Alpenrosenmuster, blaues Papier, mit grossen, dicken Kontrollnummer
I.Jan. 1927: Alpenrosenmuster, weisses Papier, mit grossen, dünnen Kontrollnummern
I.Jan. 1935: Köpfe, weisses, geriffeltes Papier mit grossen, dünnen Kontrollnummern
1. Jan. 1943: Köpfe, weisses, glattes Papier mit grossen, dünnen Kontrollnummern.
Mit dem Wechsel des Markenbildes blieb die Nummer jeweils unverändert bestehen.
Immer wieder seit 1911 wurden von aussen Gesuche an die PTT gerichtet, das Verzeichnis der Bezüger von Portofreiheitsmarken mit ihren Kontrollnummern zu veröffentlichen. Umsonst. Diese Verzeichnisse seien nur für den Amtsgebrauch der Verwaltung bestimmt. Erst 1979 erfolgte in der SBZ eine Mitteilung der PTT, dass in der Bibliothek der Generaldirektion PTT in Bern in die vorhandenen Unterlagen, Jahrbücher und Korrespondenzen Einsicht genommen werden könne.
Leider gibt es aber auch dort zahlreiche Lücken, sodass bei recht mühsamer Forschung eine restlose Aufstellung aller Bezüger und ihrer zugeteilten Kontrollnummern auch heute noch nicht möglich ist. Es fehlen noch ein Dutzend NummernBezüger. Nachfolgend veröffentlichen wir erstmals die vollständige Liste der Bezüger von 1926 bis 1944 aus dem Postkreis VIII Zürich, die auf Grund der erreichbaren PTT-Akten und anhand von Sammlerbelegen erstellt werden konnte.


*) Diese 3 Institutionen wurden vorzeitig nicht mehr mit Marken beliefert, da sie in der Folge Frankiermaschinen verwendeten.