Die Schweiz. Flugpost-Zuschlagstaxen ab 1919 (X)



Aussereuropäische Länder: die Zuschlagstaxen sind bei den betreffenden Linien angegeben.
Zuschlagsgebühren, auch wenn sie nur im Innern der Schweiz mit der Luftpost befördert werden. Sendungen für den Fernverkehr unterliegen nur den für diese Verbindungen vorgesehenen Taxen, die auch für die Beförderung mit der Luftpost im Innern der Schweiz und gegebenenfalls im Ausland bis zur Ausgangsstelle der Fernverbindung gelten.

USSR: Taxen siehe bei "Berlin-Königsberg-Moskau"

Ermässigter Zuschlag 10 Rp je 20 g für Briefe und Postkarten vom 1.5. bis 31.8., auch für Nachtfluglinien nach London, Berlin, Brüssel, Stockholm. Für weitere Anschlussflüge, z.B. nach Finnland, Danzig, Polen ist die normale Europa-Zuschlagstaxe, nach USSR eine gestaffelte (siehe bei Berlin - Königsberg - Moskau) zu entrichten.

Fortsetzung folgt