Liebe Leser!
Österreichs Postwesen wurzelt in der Gesamtheit deutscher Postgeschichte, aus welcher es sich allmählich herauslöst, habsburgisch-erbländische Herrschaft umreisst, um schliesslich im Österreichischen Kaisertum zu voller eigenständiger Wirksamkeit zu gelangen. Da Postgeschichte integrierender Teil allgemeinen historischen Geschehens ist, erleben wir mit ihr schliesslich auch den Untergang der alten Monarchie, die Reduktion auf die österreichischen Kernländer in republikanischem Rahmen und dies mit allen zeitgeschichtlichen Entwicklungen und Veränderungen. Aus dieser Fülle historischer Abläufe Interessantes und Markantes aufzuzeigen, wird über Einladung des Verlegers mein Bestreben in den kommenden Folgen sein. Ich freue mich, in dieser Zeitschrift eine Basis zu haben, von welcher aus unter historischem Primat geschrieben und diskutiert wird.
Unter dieses Primat ist auch eine Diskussion der zurückliegenden Jahre zu stellen, jene nämlich um die posthistorischen Zusammenhänge innerhalb des österreichisch-ungarischen Ausgleiches von 1867. Auch die Redaktion der "POSTGESCHICHTE" war von dieser Diskussion nicht unberührt geblieben und ich habe die bezügliche Korrespondenz zu abschliessender Bearbeitung übernommen. Was hier an Material anliegt, will ich im ersten Heft des kommenden Jahres besprechen, heute nur ein knapper Vermerk: die Diskussion ist an sich abgehandelt und dorthin reduziert, wohin sie gehört, nämlich ausschliesslich auf den Boden historischer Fakten. Tatsache ist, dass Postgesetz samt Postordnung und Tarifwesen in den Souveränitätsbereich der Gesamtmonarchie gehörte, also weder die eine noch die andere Reichshälfte unabhängig voneinander Eingriffe hatte vornehmen können. Ein Aspekt, unter welchem die letzte Phase der Monarchie und ihre Postgeschichte zu sehen ist. Eben diese zurückliegende Diskussion, teils ohne ausreichende historische Fundierung geführt, ist markantes Beispiel für die Notwendigkeit der Ausweitung historischen Grundwissens auch in der posthistorisch-philatelistischen Forschung. Als einen Beitrag hiezu mögen Sie meine Mitarbeit in dieser Fachschrift verstehen.
Dr. Rüdiger Wurth
Hinweise des Verlages siehe Seiten 28 und 29.