Die Ausgabedaten der Bundesfeierkarten

Die Frage nach den Ausgabedaten ist im "Ganzsachen-Sammler" von 1976, Seite 250, durch Herrn Prof. Ganz diskutiert worden - ohne konkretes Resultat. Als Unterlage diente lediglich ein Brief des Schweiz. Bundesfeierkomitees vom Mai 1912, der als Verkaufszeit Mitte Juli bis Mitte August angab. Aufgrund von Nachforschungen in den PTT-Verfügungen und -Amtsblättern konnten nun die Ausgabedaten von 1911 - 1937 eruiert werden. Nachfolgend der Text der Verfügung Nr. 41 von 1910 zur Einführung der Karten und anschliessend die Daten der späteren Jahre nach Katalog-Nummern.

Verfügung
Nr. 41 vom 10. Juli 1910, der Schweiz. Postverwaltung.

Ausgabe von Bundesfeier-Postkarten.
Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, dass sich zur Förderung der Bestrebungen für eine würdige Begehung der Bundesfeier ein Komitee (Bundesfeier-Komitee) gebildet hat, welches sich auch zur Aufgabe stellt, jeweilen auf den 1. August jedes Jahres eine künstlerisch ausgestattete Erinnerungspostkarte (Bundesfeier-Postkarte) erstellen zu lassen. Die Zeichnung soll jeweilen von einem Schweizerkünstler entworfen und der Reinertrag der Postkarte einer dem nationalen Volkswohl dienenden Institution zugewiesen werden. Die Postverwaltung gestattet den Verkauf dieser Bundesfeier-Postkarten durch die geeigneten grösseren Poststellen der Schweiz und übernimmt u.a. auch unentgeltlich den Versand derselben an die Poststellen.

Über den Vertrieb der Bundesfeier-Postkarten wird Nachstehendes verfügt:
1) Der Versand der Karten geschieht durch die Wertzeichenkontrolle der Oberpostdirektion direkt an die betreffenden Poststellen und soll bis zum 28. Juli beendigt sein. Poststellen, welche bis zu diesem Tage keine solchen Karten zum Verkauf erhalten haben, die aber gegebenenfalls für wenigstens 50 Stück Verwendung zu finden glauben, werden eingeladen, solche sofort bei der Wertzeichenkontrolle in Bern zu bestellen, damit die Nachlieferung bis 1. August erfolgen kann.
2) Als Empfangsanzeige an die Wertzeichenkontrolle benützen die Poststellen den der Sendung beigefügten Lieferschein Form. Nr. 302.
3) Die Karten tragen das Taxwertzeichen von 5 Ct. -Der Verkaufspreis der Karte beträgt 20 Ct
4) Der Verkauf der Karten durch die Poststellen dauert von der Bureauöffnung am 1. August hinweg so lange der Vorrat reicht, spätestens aber bis zum Bureauschluss am 31. August. Die Karten haben im schweizerischen Postverkehr auch nach dem 31. August Gültigkeit.
5) Die den Verkauf der Karten besorgenden Poststellen werden ein mit dem Bilde der Karten geschmücktes Propaganda-Plakat zugestellt erhalten, das sie an geeigneter, dem Publikum bequem sichtbarer Stelle beim Schalter anzubringen haben.
6) Um den Aufbrauch der Kartenauflage zu sichern und zu beschleunigen, werden die mit dem Verkauf der Karten betrauten Poststellen eingeladen, vor deren gänzlichem Ausverkauf Nachbestellungen zu machen. Auf den 10. August ist jedenfalls an die Wertzeichenkontrolle in Bern kurz zu berichten, ob die ihnen zugeteilten Karten voraussichtlich ganz ausverkauft werden können oder wie viel möglicherweise unverkauft verbleiben könnten. Finden sich noch Vorräte, für die sich bei der betreffenden Poststelle voraussichtlich keine Käufer mehr finden, so ist die Wertzeichenkontrolle bis spätestens 20. August hievon zu benachrichtigen, um diese Karten bei ändern Poststellen mit Verkaufsgelegenheit anzubringen.
7) Die Wertzeichenkontrolle wird den Kreispostdirektionen ein Verzeichnis der an die Poststellen des betreffenden Kreises gemachten Kartenlieferungen zustellen, damit den Inspektionsbeamten die nötigen Angaben geliefert werden können.
8) Bei Inspektionen während des Monats August und bis zum Tage der Ablieferung des Betrages an die Wertzeichenkontrolle (Ziffer 9) ist der Betrag der verkauften Bundesfeierpostkarten festzustellen und von der übrigen Barschaft des Kassaführers auszuscheiden, also im Kassaabschluss (auch bei den Schalterkassen) nicht zu berücksichtigen. Unter Ziffer 3 des Protokolls ist ein bezüglicher Vormerk anzubringen. Bei Erstellung des Kassaabschlusses pro August haben die Poststellen in gleicher Weise zu verfahren, wobei sie das Erträgnis des Bundesfeierkartenverkaufs notizweise am Fusse des Abschlusses vormerken.
9) Bis spätestens zum 5. September haben die Poststellen, welche sich am Verkauf der Karten beteiligt haben, über den Verkauf der erhaltenen Bundesfeierkarten ihre Abrechnung auf dem ihnen zugestellten Formular an die Wertzeichenkontrolle zu senden, unter Beilage der etwa nicht verkauften Karten. Gleichzeitig werden diese Poststellen den Gesamt-Erlös für die verkauften Karten (also 20 Ct. für jedes Stück) dem Postcheck-Konto der Wertzeichenkontrolle III. 456 a überweisen.

Karte Nr. 13 am Ausgabetag in Schaffhausen nach Deutschland aufgegeben (Ergänzungsfrankatur irrtümlich nicht gestempelt)

Ausgabetag
(offizielle Verkaufsdaten der PTT)

Datum                                         Nummer


Nachwort der Redaktion Die Leitung des Verlages Philatelie + Postgeschichte hat beschlossen, diese Daten in die 4. Auflage des Ersttag- und Spezialkataloges Schweiz - Liechtenstein - UNO Genf zu übernehmen. Wir bitten unsere Leser um Meldung von am Ausgabetag gestempelten Karten; auch Frühdaten nahe am Ausgabetag sind von Interesse.