Die Schweiz. Flugpost-Zuschlagstaxen ab 1919 XII


Briefe und Postkarten nach USA zuschlagsfrei andere Gegenstände normale Europa-Zuschlagstaxen 50 Rp je 10 g (Sollen die Sendungen auch ab New York auf dem Luftweg weiterbefördert werden, so sind noch die betr. Zuschlagstaxen zu erheben)


ZUSCHLAGSTAXE
Die Zuschlagstaxen für Inland und Europa bleiben unverändert (siehe 1933). Ausnahmen: Nachtluftpostlinien und Linien nach Moskau und weiter. Die Zuschlagstaxen für aussereuropäische Länder, für die Nachtluftpostlinien sowie für die USSR sind bei den betreffenden Linien angegeben. Sendungen für den Fernverkehr unterliegen nur den für diese Verbindungen vorgesehenen Taxen, die auch für die Beförderung mit der Luftpost im Innern der Schweiz und gegebenenfalls im Ausland bis zur Ausgangsstelle der Fernverbindung gelten.


Nachtflugpostlinie Basel - Frankfurt (-Berlin - Halle/Leipzig}, Abflug in Basel 22.45 Uhr Posttaxe: Brief Ausland bis 20g 30 Rp. ermässigter Luftpostzuschlag 10 Rp. (statt 20 Rp.) 40 Rp.


Vom 1.5. -31.8. gilt die ermässigte Taxe von 10 Rp. für Postkarten und Briefe je 20 g, auch für die Nachtluftpost-Anschlusslinien.
Für weitere Anschlüsse mit Tagesflügen ist die normale Europataxe zu entrichten, z.B. Stockholm -Abo-Helsingfors / 15.4.-15.12. Helsingfors-Tallin / 15.4.-15.10. Berlin-Königsberg —Moskau u. weiter: spezielle Taxe, siehe weiter unten.

Fortsetzung folgt