Frankaturen, ihre Bedeutung und ihre Bezeichnung in der Philatelie (II)

B. Frankaturbenennung nach den verwendeten Postwertzeichen.

1. Einzelfrankatur — Alleinfrankatur
Von einer Einzelfrankatur spricht man, wenn auf der Sendung nur ein Postwertzeichen im Nennwert der erforderlichen Gebühr angebracht ist. An Stelle des Begriffs Einzelfrankatur wird häufig auch die Bezeichnung Alleinfrankatur verwendet.

2. Mehrfachfrankatur — gemischte Mehrfachfrankatur.
Bei einer Mehrfachfrankatur wird die Gebühr für eine Sendung mit wenigstens zwei oder mehr Postwertzeichen eines Nennwerts derselben Ausgabe erbracht. Eine bild- und nennwertgleiche Ganzsache wird bei dieser Klassifizierung zur Ausgabe gehörend bezeichnet.
Gemischt ist eine Mehrfachfrankatur dann, wenn sie aus mehreren Postwertzeichen eines Nennwerts derselben Ausgabe zusammengesetzt ist, die Marken aber durch rein philatelistische Merkmale unterschieden werden. Das können sein: Unterschiede im Papier, in der Zähnung, im Druck oder auch Typenunterschiede, Plattenunterschiede, Auflagenunterschiede etc. Wichtig ist, dass die Marken postalisch einer Ausgabe angehören, auch wenn sie in mehreren Platten und zu unterschiedlichen Zeiten gedruckt wurden. In der Regel ist das bei Dauerserien der Fall.
Selbstverständlich gehören zu den philatelistischen Unterscheidungsmerkmalen auch die unterschiedlichen Farbtönungen eines Nennwerts. Es bleibt auch dann eine Mehrfachfrankatur, wenn dieser eine, mehrfach verwendete Wert in unterschiedlichen, von der Post nicht beabsichtigten Farbnuancen verwendet worden ist. Zu unterscheiden sind diese Farbabstimmungen nur bei der Mehrfarbenfrankatur (siehe auch unter Mehrfarbenfrankatur).

Einzelfrankatur = Alleinfrankatur: Mit einer Marke wird die volle Gebühr erbracht.

Mehrfachfrankatur: Die Portogebühr wurde durch die gleiche Marke einer Ausgabe bei mehrfacher Verwendung erreicht.

Die gemischte Frankatur wird in der Regel auch als Mischfrankatur bezeichnet. Das ist zwar unrichtig (siehe Mischfrankatur), sollte aber toleriert werden, wenn gleichzeitig gesagt wird, was an der Frankatur "gemischt" ist. Durch eine solche Erklärung wird der feststehende Begriff "Mischfrankatur" gewissermassen "entschärft" (siehe auch Nachsendefrankatur).

3. Buntfrankatur — gemischte Frankatur.
Eine Buntfrankatur liegt vor, wenn eine Sendung mit unterschiedlichen Postwertzeichen derselben Ausgabe freigemacht ist. Auch hier werden bildgleiche Ganzsachen bei der Klassifizierung zur Ausgabe gehörend bezeichnet.
Das Wortteil "Bunt" (in Buntfrankatur) ist nicht absolut mit farbig zu übersetzen. Eine Buntfrankatur wird in der Regel zwar farbig sein, sie muss es aber nicht. Es gibt Briefmarkensätze, die in den Wertstufen unterschiedlich, in der Farbe aber einheitlich verausgabt wurden. Es gibt aber auch Sätze, bei denen der Nennwert aller Marken gleich und nur die Farben unterschiedlich sind. Werden solche Postwertzeichen zur Freimachung einer Sendung verwendet, so ist auch das eine Buntfrankatur. Ausschlaggebend ist, dass mehrere unterschiedliche Marken einer Ausgabe Verwendung finden. Ergänzungswerte gehören zu einer Ausgabe. Es ist also nicht notwendig, dass eine Ausgabe auch an einem Tag verausgabt wurde.
In der Abhandlung über Mehrfachfrankaturen wurde auf die von der Post nicht gewollte, aber philatelistisch mögliche Farbabstufung eines Nennwerts hingewiesen. Die von der Post gewollte Farbabänderung eines Nennwerts wird zum selbständigen neuen Wert einer Ausgabe, auch dann, wenn die Grundfarbe geblieben ist und nur eine andere Nuance erhalten hat.

Buntfrankatur: Zur Erreichung der vorgeschriebenen Gebühr wurden mehrere Marken einer Ausgabe verwendet.
Mehrfarbenfrankatur: Die Frankatur besteht aus einer 9-Kreuzer braun, einer 18-Kreuzer rot und einer 3-Kreuzer karmin. Es handelt sich um drei verschiedenfarbige Postwertzeichen.

Beispiel:
Der Wert zu 70 Pfennig der Dauerserie "Bedeutende Deutsche" wurde am 1.12.1961 in dunkelgrüner Farbe verausgabt. In der Folgezeit gab es Verwechslungen mit der 10 Pfennig dunkelgrün derselben Ausgabe, trotz Bildunterschied und, allerdings nur geringfügiger, Farbabweichung. Die Post hatte dann die Änderung der Farbe der 70 Pfennig-Marke von Dunkelgrün auf Schwarzblaugrün veranlasst und ab Nov. 1962 an die Schalter gebracht. Damit wurden von der Marke zu 70 Pfennig der Serie "Bedeutende Deutsche" amtlich zwei Werte in unterschiedlich grüner Farbe verausgabt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass dieser Wert in den Briefmarkenkatalogen nur unter einer Nummer mit zwei Farbbenennungen geführt wird.
Somit ist eine Frankatur, die aus zwei Marken der 70 Pfennig in den beiden Farben besteht, als Buntfrankatur zu klassifizieren, da sie aus zwei amtlich verausgabten unterschiedlichen Marken eines Satzes zusammengesetzt ist.
Hinsichtlich der gemischten Buntfrankatur gilt das, was bereits für die gemischte Mehrfachfrankatur gesagt wurde, nur ist die Erklärung nicht mehr auf einen Markenwert, sondern auf die ganze Ausgabe (Satz) zu beziehen. Auch das, was in diesem Zusammenhang über die Bezeichnung "Mischfrankatur" erklärt wurde, muss hier analog angewendet werden (siehe auch Nachsendefrankatur).

4. Mischfrankatur Ländermischfrankatur.
Bei einer Sendung, die mit zwei oder mehr Postwertzeichen unterschiedlicher Ausgaben freigemacht ist, spricht man von einer Mischfrankatur. 1)
In der Regel handelt es sich um unterschiedliche Ausgaben eines Ausgabelandes. Die Bezeichnung "Mischfrankatur" ohne weitere Erklärung ist dafür ausreichend; anders allerdings dort, wo Postwertzeichen von zwei oder mehreren Ausgabeländern zur Erreichung eines PortoSatzes verwendet wurden. Hier sollte man den Begriff Mischfrankatur präzisieren und das Wort "Ländermischfrankatur" verwenden.

Mischfrankatur: Zur Erreichung der vorgeschriebenen Gebühr wurden zwei gültige Marken unterschiedlicher Ausgaben verwendet.

Solche Ländermischfrankaturen sind durchaus nicht selten. So sind Frankaturen mit Marken der Bundesrepublik und Westberlin gemischt keine Besonderheit. Aber, beides sind eigene Ausgabeländer und somit, zusammen verwendet, eine Ländermischfrankatur. Bei uns ist eine solche Mischung - da gesetzlich erlaubt - so alltäglich, dass sie gar nicht mehr beachtet wird.
Weniger häufig sind Ländermischfrankaturen auf Antwortkarten. Bei Antwortkarten gilt die normale Rückantwort als ausreichend frankiert, nicht aber dann, wenn eine solche Karte per Einschreiben oder Eilboten zurückgesandt wurde (siehe Antwortfrankatur). Dieser zusätzliche Betrag muss auf einer Auslands-Antwortkarte in der Währung des Absendelandes erbracht werden, also eine Ländermischfrankatur. Auch in Fällen von Gebietsbesetzungen, Gebietsabtretungen oder besonderer Verträge kamen und kommen solche Ländermischfrankaturen immer wieder vor.
Die Mischfrankatur darf nicht mit der Nachsendefrankatur verwechselt werden, was leider immer wieder vorkommt (siehe Nachsendefrankatur, Teilfrankatur und Doppelfrankatur).

1)Der Begriff der Mischfrankatur ist hier - analog der Definition in den Michel-Katalogen - sehr weit gefasst. Wir werden später darauf zurückkommen. Die Redaktion.




Fortsetzung folgt