Frankaturen, ihre Bedeutung und ihre Bezeichnung in der Philatelie (111)

5. Mehrfarbenfrankatur.
Von einer Mehrfarbenfrankatur spricht man, wenn sich die Frankatur aus wenigstens drei verschiedenfarbigen Postwertzeichen einer oder mehrerer gültiger Ausgaben zusammensetzt. Selbstverständlich wird auch in diesem Fall die Ganzsache als eigenes Postwertzeichen mitgezählt. Wurde bei der Buntfrankatur darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung «bunt» nicht unbedingt mit farbig zu übersetzen sei, so ist bei der Mehrfarbenfrankatur das Wort «Farbe» wörtlich zu nehmen. Jede Nuance zählt als eigene Farbe. Das bedeutet, dass nicht nur jede vom Ausgabeland gewollte Farbunterscheidung zu beachten ist, es zählen auch die philatelistisch unterschiedlichen Farbtönungen dazu. Umgekehrt sind unterschiedliche Postwertzeichen mit absolut gleicher, auch in Tönungen nicht zu unterscheidender Farbe als eine Farbe zu werten. Beispiel: Die Postwertzeichen zu 10 Pfennig Posthornausgabe und zu 10 Pfennig HeussAusgabe sind farblich absolut gleich und zählen, wenn sie gemeinsam in einer Frankatur vorkommen, bei der Beurteilung als Mehrfarbenfrankatur als eine Farbe. Die Unterscheidung der Farben und Farbtönungen bei einer Mehrfarbenfrankatur ist nicht schwierig, wenn die einzelnen Postwertzeichen einfarbig hergestellt sind. Auch dann, wenn das Postwertzeichen mehrere Farbelemente enthält, die Grundfarbe aber dominiert, ist eine Farbbestimmung ebenfalls kaum mit Schwierigkeiten verbunden. Eine Marke aber, die im Mehrfarbendruck hergestellt und das Markenbild bunt gestaltet ist, lässt kaum noch eine Farbeinzelbestimmung zu. Wir kennen das vor allem bei modernen Postwertzeichen. Wenn aber schon das Einzelwertzeichen im Mehrfarbendruck hergestellt ist, entfällt der Begriff Mehrfarbenfrankatur ganz. Mehrere farbige Marken müssen die Mehrfarbigkeit der Frankatur ergeben, nicht der Mehrfarbendruck eines oder mehrerer Postwertzeichen. Diese Festlegung kann man als Faustregel be zeichnen. Wer die Erklärung des Begriffs «Mehrfarbenfrankatur» richtig erfasst hat, wird feststellen, dass eine solche Frankatur gleichzeitig auch bei Mehrfach-, Bunt- oder Mischfrankaturen untergebracht werden kann, ohne dadurch die Bezeichnung «Mehrfachfrankatur» zum Sammelbegriff zu erheben. Um bei der Einordnung in eine Sammlung nicht auf Schwierigkeiten zu stossen, wird in der Regel die Bezeichnung «Mehrfarbenfrankatur» aufgelöst in 3Farben-Frankatur oder 4Farben-Frankatur usw. Der Philatelist verwendet dazu noch die speziellen Bezeichnungen Mehrfach-, Buntund Mischfrankatur, so dass solche Stücke als SFarben-Buntfrankatur oder 5Farben-Mischfrankatur etc. beschrieben werden. Damit wird der Begriff «Mehrfarbenfrankatur» umgewandelt und präzisiert. Das hat wiederum zur Folge, dass ein solches Stück genauer in den Sammlungsablauf eingeordnet werden kann. Diese Umschreibung hebt aber den Begriff Mehrfarbenfrankatur nicht auf. Vor allem im philatelistischen Sprachgebrauch bleibt er wörtlich erhalten.

6. Philatelistische Frankatur
Bei einer philatelistischen Frankatur wird die Gebühr in Marken erbracht, die speziell für den Philatelisten interessant sind. Meist sind das Sondermarken. Das muss aber nicht sein. Gute Frankaturen erfreuen den Philatelisten auch dann (oder gerade dann), wenn sie aus Dauermarken zusammengesetzt sind. Gegen eine philatelistische Frankatur wird nichts einzuwenden sein, wenn sie frankaturgerecht gehalten, also nicht über- oder unterfrankiert ist. In vielen Fällen ist auch Geschäftspost, also reine Bedarfspost, philatelistisch frankiert. Leider werden aber gerade in diesem Punkt die meisten Fehler gemacht. «Gemacht» kann durchaus wörtlich genommen werden, denn an Stelle einer ordnungsgemässen Frankatur wird ein philatelistisches «Machwerk» fabriziert. Das ist in erster Linie dann der Fall, wenn der Absender glaubt, einem Philatelisten dadurch Freude zu machen, dass er möglichst viele unterschiedliche Postwertzeichen auf eine Sendung klebt, ohne den vorgeschriebenen Frankatursatz zu beachten. Ein solches Ganzstück ist aber für eine nach philatelistischpostalischen Grundsätzen aufgebaute Sammlung nicht zu verwenden. Eine Frankatur dieser Art wird nicht selten zu Briefstücken verarbeitet. Damit ist das Thema aber nicht abgeschlossen. In vielen Sammlungen sind Briefe zu finden, die zwar frankaturgerecht, aber offensichtlich «gemacht» sind. Hier hat der Sammler «nachgeholfen», um z.B. einen im Bedarf selten vorkommenden Frankatursatz, eine bestimmte Frankaturzusammensetzung oder einen Stempel etc. in seine Sammlung aufnehmen zu können. Etwas verschämt wird hier von einer «philatelistisch beeinflussten Frankatur» gesprochen. Aber auch eine «philatelistisch beeinflusste Frankatur» ist eine «philatelistische Frankatur», auch - oder gerade dann - wenn das Stück vom Sammler für seine eigenen Zwecke angefertigt wurde.

Philatelistische Frankatur: Die den Schweizer Sammlern wohlbekannten, reizenden «Pache-Brieflein» sind typische Beispiele «philatelistisch beeinflusster Frankaturen».

Reine Satzfrankatur: Die Gebühr des Briefes wird durch den Frankaturwert des Satzes genau abgedeckt. Da die Marken am Ausgabetag abgestempelt sind, handelt es sich auch um einen Ersttagsbrief.

Über den Wert oder Unwert solcher Frankaturen wurde bereits gesprochen. Bedarfsstücke sind besser, das steht ausser Zweifel. In bescheidener Anzahl sind gemachte Frankaturen vertretbar, vorausgesetzt, die Frankaturhöhe entspricht der geltenden Gebührenordnung und das Stück hat einen postalischphilatelistischen Aussagewert. Man kann das Kapitel «philatelistische Frankaturen» nicht abschliessen, ohne den Ersttagsbrief zu erwähnen (oder sollte man besser «Ersttagsbrief-Krankheit» sagen?). Bitte beachten Sie, auch ein Ersttagsbrief kann und sollte frankaturgerecht sein. Auf diesem Gebiet werden «Machwerke» konstruiert, die nicht einmal die Bezeichnung philatelistische Frankatur verdienen. Warum eigentlich? Nur um sich darauf dann noch einen amtlichen Ersttags-Sonderstempel anbringen zu lassen, einen «Ersttagsstempel», den die Post gefälligkeitshalber mehrere Wochen mit dem Ersttagsdatum abschlägt. Das ist zuviel «gemachte» Philatelie, so viel, dass es für den ernsthaften Sammler philatelistisch schon nicht mehr interessant ist.1')

1) In diesem Zusammenhang versteht der Autor unter «ernsthaften Sammlern» diejenigen Philatelisten, welche eine Frankaturen-Sammlung nach streng postalischen Grundsätzen aufbauen. Die Redaktion

7. Satzfrankatur.
Verwendet der Absender zum Freimachen einer Sendung alle zu einem Satz gehörenden Postwertzeichen, so nennt man das eine Satzfrankatur. Eine Satzfrankatur ist immer auch eine philatelistische Frankatur. Das was unter dem Begriff «philatelistische Frankatur» gesagt wurde, gilt vollinhaltlich auch hier. Trotz allem, nochmals einige Hinweise.
Gegen eine Satzfrankatur ist nichts eizuwenden, so wie bei der philatelistischen Frankatur. Voraussetzung ist allerdings, dass die Frankatur der Gebührenordnung entspricht. Es ist durchaus möglich, dass der Nominalwert des Satzes genau die Gebühr einer Sendung abdeckt. Das wäre dann eine reine Satzfrankatur. Vielfach ist es aber so, dass mit einem Satz nur ein Teil der erforderlichen Gebühren erbracht ist, so dass der Rest mit weiteren, nicht unbedingt zum Satz gehörenden Postwertzeichen abgedeckt werden muss.2') Das gilt auch als Satzfrankatur.

2) Sammler von Satzfrankaturen ziehen in diesem Fall meist zum Satz gehörende Ergänzungswerte vor.

Leider wird gerade bei Satzfrankaturen oft überfrankiert. Damit sind wir wieder bei der philatelistischen Frankatur mit all ihren Vor- und Nachteilen.

8. Blockfrankatur
Ähnlich einer Satzfrankatur ist die Blockfrankatur. Der Absender verwendet zum Freimachen einer Sendung einen kompletten Block (Gedenkblock). Ein Block darf nicht mit einem Kleinbogen verwechselt werden. Deshalb Kataloganmerkungen beachten (Unterschied zwischen Block und Kleinbogen siehe bei Bogenfrankatur)! Wichtig ist dabei, dass der gesamte Block als Einheit verwendet wird. Aus dem Block ausgetrennte Marken zählen nicht als Block, auch dann nicht, wenn sie als Markeneinheit zusammengeblieben sind. Philatelistisch gilt das, was bereits unter den Begriffen «philatelistische Frankatur» und «Satzfrankatur» ausführlich erläutert wurde.

Fortsetzung folgt