Frankaturen, ihre Bedeutung und ihre Bezeichnung in der Philatelie (IV)
C. Frankaturbezeichnung bei Ganzsachen.
Ganzsachen sind Briefumschläge, Postkarten, Kartenbriefe, Streifbänder etc. mit amtlich eingedrucktem Wertstempel. Der Eindruck kann sein im Muster der Dauermarken, aber auch von Sonder- und Gedenkmarken oder in markenunabhängiger Bildgestaltung. Man unterscheidet zwischen amtlichen Ganzsachen und Privatganzsachen. In beiden Fällen wird der Wertzeicheneindruck amtlich vorgenommen (Bundesdruckerei, Staatsdruckerei, Vertragsdruckerei). Das amtliche Ganzsachenprogramm (Briefe, Karten, Aerogramme usw.) wird allein vom Ausgabeland festgelegt. In der Bundesrepublik Deutschland sind z.B. nur noch Postkarten als amtliche Ganzsachen zugelassen. Auch die Frage, ob Privatganzsachen grundsätzlich zugelassen werden oder nicht, entscheidet die Postverwaltung des Ausgabelandes. So hat Österreich seit Jahren die Herstellung von Privatganzsachen eingestellt. Zu erwähnen wären noch die Ganzsachenausschnitte. Erlaubt oder verboten - auch das ist Sache der Ausgabeländer. Wird der Wertzeicheneindruck einer Ganzsache ausgeschnitten, so ist dieser Werteindruck für sich allein keine Ganzsache mehr. Der Wertzeicheneindruck wird zum Ganzsachenausschnitt, der einer Marke gleichzustellen ist, auch dann, wenn er ein markenfremdes Bild aufweist. Solche Ausschnitte sind nur auf ganzen Poststücken (Briefe etc.) für den Philatelisten interessant und auch nur dann, wenn deren Verwendung gestattet war oder eine postalische Aussage bringt. Sicher gäbe es noch viel mehr über Ganzsachen zu sagen, aber das Gesagte ist ausreichend, um Frankaturbenennungen verstehen zu können. Eines ist wichtig zu wissen: auch eine eingedruckte Marke (Ganzsache) ist ein Postwertzeichen.
1. Ganzsachen - Einzelfrankatur
Eine Einzelfrankatur liegt vor, wenn auf einer Ganzsache zur Deckung der Grundfrankatur ein Wertzeichen eingedruckt ist. Das ist der Regelfall. Als Portosatz ist meist die niederste Stufe der in Frage kommenden Sendeart gewählt (siehe auch Einzelfrankatur).
2. Ganzsachen - Mehrfachfrankatur
Ist auf einer Ganzsache ein Postwertzeichen zweimal oder mehrmals eingedruckt, so spricht man von einer Ganzsache als Mehrfachfrankatur (Ganzsachen-Mehrfachfrankatur). Ein solcher Mehrfacheindruck ist sowohl bei amtlichen als auch bei privaten Ganzsachen möglich. Der Grund für einen nachträglichen Zudruck kann sein: eine Portoerhöhung oder die Verwendung einer Ganzsache für eine andere Sendeart als vorgesehen. Der sofortige Mehrfacheindruck bei privaten Bestellungen (Privatganzsache) ist und war in verschiedenen Ländern möglich.
Die Grundsätze einer Mehrfachfrankatur bei Marken gelten auch bei Ganzsachen (siehe auch Mehrfachfrankaturen).
Ganzsachen -Mehrfachfrankatur
3. Ganzsachen - Buntfrankatur.
Hat eine Ganzsache mehrere unterschiedliche Wertzeicheneindrucke einer Ausgabe, so ist das eine GanzsachenBuntfrankatur. Die Gründe eines nachträglichen Zudrucks oder einer sofortigen kombinierten Herstellung sind gleich wie bei der Ganzsachen-Mehrfachfrankatur. Alles was über Buntfrankaturen bei Marken gesagt wurde, gilt hier analog (siehe auch Bunt- und Mehrfarbenfrankaturen).
4. Ganzsachen - Mischfrankatur
Trägt eine Ganzsache mehrere (mindestens zwei) Werteindrucke unterschiedlicher Ausgaben, so handelt es sich um eine Ganzsachen-Mischfrankatur. Auch das ist bei amtlichen und privaten Ganzsachen möglich. Die Gründe für den Wertzeicheneindruck unterschiedlicher Ausgaben decken sich ebenfalls mit den Begründungen bei GanzsachenMehrfachfrankaturen. Die Erklärungen bei den Marken-Mischfrankaturen sind auch hier gültig (siehe auch Misch- und Mehrfarbenfrankaturen).
5. Ganzsachen - Mehrfarbenfrankatur.
Genau wie bei den Marken ist es auch hier bei den Ganzsachen notwendig, dass bei einer Mehrfarbenfrankatur die Frankatur aus mehreren Wertzeichen unterschiedlicher Farbe einer oder mehrerer Postwertzeichenausgaben besteht (siehe auch Mehrfach-, Bunt-, Mischund Mehrfarbenfrankatur). Bei Ganzsachen-Mehrfarbenfrankaturen ist allerdings zu beachten, dass sie zwar tatsächlich möglich sind und auch vorkommen, die Bezeichnung aber kaum Verwendung findet. Ein Grundsatz gilt für alle bis jetzt genannten Ganzsachenfrankaturen: Alle Wertzeichen müssen eingedruckt, nicht aufgeklebt sein.
6. Ganzsachen mit Zusatzfrankatur.
Sind bei einer Ganzsache neben dem oder den eingedruckten Wertzeichen noch zusätzlich Postwertzeichen zum Portoausgleich aufgeklebt, so bezeichnet man das als Ganzsache mit Zusatzfrankatur. Solche Zusatzfrankaturen sind erforderlich, wenn durch Gewicht, Versendeart oder Portoänderung das oder die auf der Ganzsache eingedruckten Postwertzeichen zur Deckung der Gebühr nicht ausreichen (siehe auch Ländermischfrankatur, Antwortfrankatur). Der Philatelist unterscheidet zwei Arten von Zusatzfrankaturen. Die Ganzsache mit bildgleicher und die Ganzsache mit bildfremder Zusatzfrankatur. Eine bildgleiche Zusatzfrankatur ist gegeben, wenn die dazugeklebte(n) Marke(n) mit einem der eingedruckten Postwertzeichen bildgleich ist. Die Marke muss BILD-gleich, aber nicht NENNWERT-gleich sein. Bildgleichheit ist überwiegend bei Dauerserien der Fall. Bei einer bildfremden Zusatzfrankatur sind - im Gegensatz zu den Ausführungen im vorhergehenden Absatz - eine oder mehrere Marken dazugeklebt, deren Markenbild mit dem Bild des Wertstempeleindrucks der Ganzsache nicht identisch ist. Ein Grundsatz ist dabei zu beachten: alle auf der Sendung befindlichen Postwertzeichen (Marken und Ganzsachen) müssen im Aufgabeland frankaturgültig sein. Die Ganzsache mit Zusatzfrankatur schliesst den Kreis wieder. Immer dann, wenn die Ganzsache mit Briefmarken ergänzt wurde, sind die Begriffe, die allein nur für Ganzsachen Gültigkeit haben (Ganzsachen-Mehrfachfrankatur, Ganzsachen-Mischfrankatur usw.) nicht mehr zutreffend. Es treten dann die allgemeinen Bezeichnungen, wie Buntfrankatur, Mischfrankatur etc., wieder in Kraft, bei denen Ganzsachen und Briefmarken als Gesamtpostwertzeichen zusammengezogen werden (siehe auch Mehrfach-, Bunt-, Misch- und Mehrfarbenfrankatur).
Fortsetzung folgt