Frankaturen, ihre Bedeutung und ihre Bezeichnung in der Philatelie (V)
D. Frankaturbenennung bei Maschinenpostwertzeichen.
Zunächst dazu eine grundsätzliche Feststellung: Automatenmarken sind keine Maschinenpostwertzeichen. Sie sind allgemeine Postwertzeichen und somit diesen gleichzustellen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass solche Marken für den Automaten (Postwertzeichengeber) bestimmt sind und ihr Nominalwert im Automat aufgedruckt wird.
1. Freistempel - Frankatur (Absendermarken).
Bei einer Sendung, auf der das Porto mittels Freistempler (auch Absenderfreistempel oder Firmenfreistempel genannt) erbracht ist, spricht man von einer Freistempelfrankatur. Es gibt sowohl private als auch amtliche Freistempel. Private Freistempel werden von Firmen, Verbänden, Behörden etc. mit grösserem Postaufkommen verwendet.
Freistempel-Frankatur auf Muster ohne Wert per Luftpost 1942 nach Argentinien
Der Freistempel wurde 1920 durch den Weltpostverein (Kongress in Madrid) zugelassen, wobei rote Stempelfarbe vorgeschrieben wurde. Die Farbvorschrift wird nicht in allen Ländern eingehalten. Angebracht werden die Freistempel mit einem Gerät (Maschine), das von der Post genehmigt und zugelassen sein muss. Dem Freistempler gleichgestellt sind Absendermarken. Diese Marken werden mit einer Freistempelmaschine hergestellt, aber nicht direkt auf die Sendung aufgebracht. Der Freistempel wird auf gezähnte oder durchstochene Papierstreifen gedruckt, die dann auf die Sendung geklebt werden. Der Freistempel ist ein Postwertzeichen und kann überall dort verwendet werden, wo die Verwendung von Postwertzeichen vorgeschrieben ist. Zur Frankaturergänzung kann er mehrmals auf eine Sendung aufgebracht oder auch mit anderen Postwertzeichen gemischt werden (siehe auch Barfrankatur und Computerfrankatur). Der Begriff Absenderfreistempel darf nicht mit dem Begriff Absenderstempel verwechselt werden. Mit dem Absenderfreistempel wird ein Postwertzeichen geschaffen, mit dem Absenderstempel wird ein aufgeklebtes Postwertzeichen entwertet. Mit dem Absenderstempel kann der Absender bei Massensendungen die aufgeklebten Postwertzeichen mit einem in seiner Hand befindlichen, amtlich anerkannten Stempel entwerten und so in den Genuss von ermässigten Gebühren kommen. Der Begriff «Absenderstempel» ist die amtliche Bezeichnung für diese Art von Stempel.
2. Computer - Frankatur.
Die Computerfrankatur ist eine Parallele zur Freistempelfrankatur. Es tritt lediglich an Stelle des Freimachungsgeräts der Rechner (Computer). Wie beim Freimachungsgerät muss auch der Computer (bzw. das Zählwerk des Computers) von der Post überprüft, abgenommen und zugelassen werden. Das ist notwendig, um eine ordnungsgemässe Abrechnung zu gewährleisten. Bei der Computerfreimachung ist, genau wie beim Absenderfreistempel, ein grösseres Postaufkommen notwendig und setzt gleichzeitig voraus, dass der Postkunde über einen entsprechenden Rechner verfügt. Die direkt oder über ein Label (ähnlich wie bei Freistempler die Absendermarke) aufgebrachte Computerfreimachung ist ein Postwertzeichen und kann mit allen anderen gültigen Postwertzeichen zusammen verwendet werden.
Fortsetzung folgt