A propos Altschweiz: Dybli nur en gros
Am 26. Dez. 1843 beschloss die Postkommission von Basel: «.. diese Francozettelchen sind beym Postamte 20 stückweise (also für 5 Batzen) abzugeben» (Abele, SBZ 1945/6-7). Mit «Francozettelchen» waren die Dybli gemeint. Und am 29. Jan. 1845 liess Melchior Berri (1801-54), der Entwerfer der Dybli, den Dybli-Drucker Job. Benjamin Krebs (1795-185?) in Frankfurt a/M wissen: «Das Zeichen erhält einen Werth von 2!/2 Rappen oder l Kreutzer».
Doch die damaligen Basler hatten gar keine Kreutzer-Münzen; ihnen standen Ein- und Zwei-Rappenmünzen sowie 5, 3, l und '/z Batzen-Stücke zur Verfügung.
Mit diesen verfügbaren Münzen war es unmöglich, ein einzelnes Dybli am Postschalter zu 2!/2 Rp. zu erwerben. Dies auch dann, wenn ein freundlicher Postler den Entscheid am 26. Dez. 1843 umgehen wollte: Nur 20 Dybli für 5 Batzen! Nehmen wir an, dass ein Grossmütterchen ihren Brief an ihren Enkel in der Spalen mit einem «Francozettelchen»frankieren wollte. Sie musste «liebäuglen», um den Postler zu überreden, ihr wenigstens 2 Dybli zu verkaufen. Doch wie?
Resolut legte sie eine '/z-Batzenmünze oder auch 5 «Einräppler» auf den Tisch und verlangte 2 Dybli. Der Postler war überwältigt und als «Dank» für seine vorschriftswidrige Handlung sagte sie: «Nur ein Dybli, nicht zwei; das zweite Dybli können sie einer anderen Grossmutter schenken. Ade». Das Grossmütterchen lebte am 1. Dez. 1851 nicht mehr. An diesem Tag begann in Basel die Einlösung der Basler Batzen- und Rappenmünzen gegen Franken und Rappen in neuer Schweizer Währung, wobei z.B. 4 Stück der DreiBatzenmünzen mit 169 Rp. oder 5 Stück Basler Zwei-Rappenmünzen zu 14 Rp. neuer Währung eingelöst werden konnten. Endlich auf 1. Jan. 1852 war in der ganzen Schweiz der Münz-Wirrwarr «überstanden».