Seltene Taxzahlstempel im internationalen Postverkehr
1863 schloss Belgien mit Preussen einen Zusatzvertrag zur Postkonvention von 1852. Belgien bildete statt 2 nur noch einen Rayon, Preussen wurde aufgeteilt in 2 (früher 3) Rayons (Artikel 2.).
Von Preussen nach Belgien:
- 2 Sgr. aus dem 1. Rayon,
- 3 Sgr. aus dem 2. Rayon,
jeder unfrankierte Brief aus Belgien kostete:
- 3 Sgr. nach dem 1. preussischen Rayon,
- 4 Sgr. nach dem 2. preussischen Rayon.
Von Belgien nach Preussen:
- 20 Centimes nach dem 1. preuss. Rayon,
- 40 Centimes nach dem 2. preuss. Rayon,
für unfrankierte Briefe aus Preussen:
- 30 Centimes aus dem 1. Rayon,
- 50 Centimes aus dem 2. Rayon
(Artikel 3).
Briefe aus dem DÖPV wurden beim Transit durch Preussen nach dem 2. preussischen Rayon taxiert (Artikel 9).
Artikel 11 der Ausführungsbeschlüsse erläutert die Behandlung der Briefe. Die preussischen Austauschämter mussten auf der Briefvorderseite der unfrankierten Briefe aus Preussen oder dem DÖPV Taxziffern vermerken in der Höhe des vom Empfänger zu zahlenden Portos, ebenso mussten die belgischen Grenzpostämter das zu zahlende Porto in Blaustift oder blauer Tinte auf dem Brief vermerken. Das absendende Amt sollte obendrein auf der Vorderseite den zu vergütenden Teilbetrag des Portos in Blaustift aufsetzen, in Francs und Centimes.
fig. 1 - Abb. 1
Der Konvention war eine Tabelle (C) beigefügt mit Vorschriften betr. Auswechslung der Korrespondenzen mit Fremdländern über Preussen (Ausschnitt siehe Abb. 1).
Der abgebildete Brief (Abb. 2) ist am 27.4.1866 von Bukarest nach Brüssel gelaufen, unfrankiert. Entgegen der Vorschrift wurde er am Grenzeingang des DÖPV, in Wien (also kein preussisches Amt) mit dem Stempel «5» versehen: 5 Sgr. zusammengesetzt aus:
- 2 Sgr. fremdes Porto
- 3 Sgr. für den 2. preussischen Rayon.
Da 5 Silbergroschen nur das deutsche Porto abdeckten, müssen wir den Empfänger (aus Art. 11) nicht als Briefempfänger sehen, sondern hiermit war das empfangende Grenzpostamt gemeint. In Belgien wurde der Brief mit «8» Decimes (ca. 6 ½ Sgr.) in brauner Tinte taxiert.
fig. 2 - Abb. 2
Laut Tabelle war Bukarest unter der Türkei vermerkt mit einer Vergütung von 62 Centimes, in Blaustift links unten (62.5 Cts = 5 Sgr.).