Schweizerische Inland-Posttaxen ab 1849 (V)
Die wichtigsten Taxen der Briefpost blieben von 1921 bis 1967 während 46 Jahren gleich. Sie fanden bei den Freimarken besonders Anwendung bei den Spätausgaben Tellknabe, Helvetia mit Schwert und Tellbrustbild; anschliessend bei der Buchdruckausgabe von 1934 (Kursdauer bis 31.12.1942) und den Stichtiefdruckausgaben von 1936-1948 (Kursdauer bis 31.12.1955), bei den Ausgaben „Historische Bilder" von 1941 und „Technik und Landschaft" von 1949, alsdann ab 1960 auch bei den Ausgaben „Baudenkmäler und postgeschichtliche Motive", welche allesamt noch heute kursgültig sind, wie auch die hohen Werte der Ausgabe „Symbolische Bilder" von 1938/42/55. Pro PatriaMarken werden regelmässig seit 1938 herausgegeben, Zuschlagsmarken für besondere Zwecke, wie Blocks, seit 1934. Dienstmarken, womit diejenigen Marken bezeichnet werden, die von Behörden verausgabt und nur von diesen verwendet werden dürfen, wurden erstmals 1918/19 für die Abteilungen für industrielle Kriegswirtschaft des Volkswirtschaftsdepartements (IKW) herausgegeben, 1922 für das Sekretariat des Völkerbundes (SDN), 1923 für das Internationale Arbeitsamt (BIT) und auf 1.1.1935 auch für die Bundesverwaltung, welcher vorgeschrieben war, gewisse Sendungen mit diesen Verwaltungsmarken zu frankieren. Ab 1940/44 erhielten noch weitere internationale Organisationen eigene Dienstmarken. Portofreiheitsmarken mit Wertaufdruck erhielten laut Postgesetz vom 1.1.1911, zwecks portofreier Beförderung ihrer Korrespondenzen, Anstalten etc., die sich mit Armenpflege befassten. Näheres dazu siehe Zumstein Handbuch 1924 Seite 237.
Gesetzliche Grundlagen:
- 1. Bundesbeschluss betreffend vorläufige Erhöhung der Posttaxen usw. vom 15.12.1920.
- 2. Postverkehrsgesetz vom 2. Oktober 1924.
- 3. Bundesratsbeschluss über die Festsetzung einiger Taxen und Gebühren im Postverkehr vom 29. Aprü 1930.
- 4. Bundesratsbeschluss über die Herabsetzung von Posttaxen und -gebühren vom 22. März 1935.
- 5. PTT-Amtsblatt Nr. 49/271 von 1946.
BRIEFE
Die Taxe für Briefe bis 250g blieb vom 1.1.1921 bis zum 31.10.1967 gleich; während diesen 46 Jahren (!) betrug sie: Für frankierte Briefe im Lokalrayon (bis 10 km in gerader Linie) 10 Rp. und für die übrige Schweiz 20 Rp. Für unfrankierte Briefe betrug die Taxe das Doppelte. Ungenügend frankierte Briefe wurden bis zum 30.6.1925 mit Nachporto im einfachen Betrag der fehlenden Frankatur belegt. Ab 1.7.1925 betrug das Nachporto für ungenügend frankierte Briefe das Doppelte des Fehlbetrages.
DRUCKSACHEN
Korrektur: Nummer 2, Seite 14 + 15 oben.
Die Drucksachentaxe von 2 Rp. für die Gewichtsstufe bis 50 g vom 1.11.1884 war gültig bis zum 31.1.1915; die Erhöhung auf 3 Rp. erfolgte erst auf den 1.2.1915 und nicht wie angegeben auf den 1.1.1915.
Die Drucksachentaxen vom 1.7.1925 blieben gültig bis zum 31.10.1967 (!) Auf den 1.4.1935 wurde noch die zusätzliche Gewichtsstufe über 500-1000 g zu 25 Rp. neu eingeführt.
Warenmuster (gewöhnliche): Die Taxen blieben vom 1.1.1921 bis zum 31.10.1967 gleich und betrugen: bis 250 g 10 Rp. und über 250-500 g 20 Rp
EINSCHREIBEGEBÜHR
Fixer Zuschlag von 20 Rp. vom 1.1.1921 bis zum 31.12.1962 und von 30 Rp. vom 1.1.1963 bis zum 31.10.1967.
ZUSCHLAG FÜR NACHNAHME
* Von 1.7.1930 bis 31.12.1946 andere Abstufungen (Ermässigung). Ab 1.1.1947 Taxe für NN über Fr. 1000-2000.- = Fr. 3. Die übrigen Zuschlagstaxen blieben gültig bis zum 31.10.1967.
EXPRESS
Der normale Zuschlag für die Expressbeförderung betrug: vom 1.1.1921 bis Ende Februar 1934 60 Rp., vom 1.3.1934 bis zum 31.12.1946 nur 40 Rp., vom 1.1.1947 bis Ende Februar 1948 wieder 60 Rp. und vom 1.3.1948 bis zum 31.3.1966 80 Rp.
POSTKARTEN
Die Taxe für einfache Postkarten blieb vom 1.1.1921 bis zum 31.10.1967 unverändert 10 Rp.
© Schweizerische Vereinigung für Postgeschichte / SVPg