„Eilboten“-„Express“ in Deutschland (III)
Zunächst galten die fixen Eilbotengebühren nur für die Ortszustellung. Landzustellung wurde vom Adressaten eingehoben zu den ortsüblichen Botenlöhnen. Später suchte man auch hier eine Vereinheitlichung durch die Einführung fixer Gebühren. Dies war aber erst möglich, als man die Botengebühren zum Postärar einzog und nicht mehr den Boten ausbezahlte. Dieser Zusammenhang ist zwar von historisch grossem Interesse, weil er weitreichende Folgen für