Alt-Österreich: Nachträglich frankiert Nachträglich ergänzte Frankatur (II)
Als drittes und letztes Beispiel aus der Vormarkenzeit nun ein InlandsRecobrief (Abb. 5 und 6), der im Juni 1834 von der Herrschaft Vöslau unfrankiert beim Postamt Baden, NO., nach Bistritz, Post Klattau in Böhmen, aufgegeben wurde. Während die Reco-Gebühr im Betrage von 4 Kreuzer lt. Postvorschrift sofort bei der Aufgabe bezahlt werden musste (erkennbar an der Taxziffer «4», die rückseitig vermerkt ist), wurde die Briefgebühr mit 42 Kreuzer austaxiert und als Porto auf der Briefvorderseite handschriftlich vermerkt.
Nachdem der Brief auf die geschilderte Weise postalisch abgefertigt worden war, erfolgte die Versendung an den Bestimmungsort. Dort sollte bei der Zustellung das aushaftende Porto eingehoben werden, was aber nicht zum Erfolg führte, da der Adressat'die Übernahme des Briefes und damit die Bezahlung des Portos verweigerte (als Beweis dafür ist der handschriftliche Hinweis: «Retour zur Frankirung», mit dem beigedruckten Poststempel des Postamtes Klattau anzusehen).
Das Postamt Klattau war daher genötigt, den gegenständlichen Brief als Abzugsbrief, zwecks Entlastung, an das Aufgabepostamt in Baden zurückzusenden. Einem weiteren handschriftlichen Vermerk: «wird wegen bezahlten Porto, franco abgesendet» samt dem hinzugedruckten Poststempel von Baden mit ebenfalls handschriftlich beigefügtem Datum: «19./6.834» ist wiederum zu entnehmen, dass der ursprüngliche Absender das ausstehende Porto beim Postamt Baden bezahlt hat und anschliessend der Brief neuerlich nach Klattau zur Versendung kam, und zwar als «Franco Abzugsbrief».