Progressions-Tabelle über das mit 1. Januar 1845 in Kraft tretende Brief-Taxations-System
Je nach Distanz und Gewicht berechnet. Alle Briefe des Kantons Bern als der übrigen Schweiz, so wie auch der fremden Staaten, sollen auf diesem Fusse taxiert oder frankiert werden, indem dieses System auch von den übrigen Kantonen angewendet wird.
Unter diesem Titel hat der Postdirektor Geissbühler von Bern am 27. Dezember 1844 eine Tabelle veröffentlicht. Ein Original davon befindet sich im Staatsarchiv in Bern unter der Signatur: BB IV, Nr. 332 (Schachtel).
Wie weit die Aussage «... indem dieses System auch von den übrigen Kantonen angewendet wird» zutraf oder Wunschdenken war, bleibt noch offen. Wir müssen bedenken, dass in den 1840er Jahren einerseits grosse Anstrengungen unternommen wurden, um die sehr unterschiedlichen Postsysteme in der Schweiz zu vereinheitlichen, dass es andererseits meines Wissens aber nie zu einem klaren Konsens kam. So können wir auch dem Bericht über die Staatsverwaltung des Kantons Bern von 1844 unter dem Kapitel Postverwaltung entnehmen « An der im Sommer 1844 fortgesetzten Zürcher- Postconferen: nahm Bern diesmal aus dem Grunde nicht Theil, weil e.s nicht eingeladen worden war. ..»
Da die ganze Tabelle zur Wiedergabe in der POSTGESCHICHTE zu gross ist, finden Sie nachfolgend Ausschnitte daraus, die zum besseren Verständnis der Berechnung der Posttaxen beitragen.
2. Aus der Tabelle S. 20 geht klar hervor, dass als einfache Porti nur gerade Zahlen genommen wurden. Aufrunden war ein Geschäft. Alle ausserkantonalen Porti mit ungeraden Zahlen wurden aufgerundet, um dann bei der Progression nochmals aufgerundet zu werden. 2 Kreuzer machten einen Halben-Batzen.
3. Unter «Bemerkungen» erfahren wir auf der Tabelle:
b) Auf jedem Brief, der¼* Unze oder darüber wiegt, soll das Gewicht auf der Rückseite angemerkt werden.
d) Für jeden zum Einschreiben aufgegebenen Briefsoll die 1½ fache Taxe gefordert werden und zwar so, dass die ungerade Kreuzer-Zahl ausgeglichen (sprich aufgerundet) wird.
1. Progressive Berechnung in schweizerischem Gewicht
2. Ausschnitt aus der Tabelle