Die Zeppelin-Postgebühren in Österreich
Die Sammler von Zeppelinpost von Österreich haben es nicht leicht, wenn sie ausstellen wollen. Die Jury verlangt heute die Angabe der Postgebühren. Sind diese nicht angegeben, gibt es Minus-Punkte. Aber wo sind diese Taxen zu finden?
Kein Problem für die Sammler von Schweizer Zeppelinpost! Die Gebühren wurden jeweils rechtzeitig im Post Amtsblatt bekanntgegeben. Nicht so in Österreich. Wohl wurden die Flugpostgebühren (in der Schweiz sagt man «Flugpost-Taxen») im Post- und Telegraphen-Verordnungsblatt der Generaldirektion in Wien ausführlich wiedergegeben; Frau Dr. Christine Kranz hat sie dankenswerterweise in der «Österreichischen Postgeschichte» von Dr. Rüdiger Wurth bearbeitet, aber bei den Zeppelinpostgebühren hat sie auch kapitulieren müssen.
Auf irgendeine Weise mussten die Zeppelinpostgebühren aber dem Publikum bekanntgemacht worden sein. Denn auch die Sammler in Österreich haben ausführlich davon Gebrauch gemacht, Sendungen mit den Fahrten des Luftschiffes «Graf Zeppelin» aufzugeben. Durch Zufall ergab sich des Rätsels Lösung: Die österreichische Post hat alle Einzelheiten für die Postbeförderung mit den Fahrten des Luftschiffes in speziellen «Erlassen» bekanntgemacht, die der Presse zugänglich gemacht wurden. Diese Erlasse sind leider auch in der Bibliothek der Generaldirektion der Post in Wien nicht mehr vorhanden, oder nicht auffindbar. Für ein paar wenige Fahrten finden sich auch in den philatelistischen Zeitschriften Angaben über die Posttarife. So bleibt nichts anderes als die Gebühren für die vielen Fahrten wie in einem Puzzle-Spiel zusammenzusetzen. Aufgrund vieler Zeppelin-Belege ist es auch möglich, die Höhe der jeweilig wahrscheinlichen Zuschläge zu errechnen. Ja, es waren Zuschläge zur gewöhnlichen Gebühr, die von der österreichischen Post festgesetzt wurden, keine Pauschalgebühren wie in den anderen Vertragsstaaten. (Nur in den Niederlanden gab es das gleiche System mit Zuschlägen).
Es ist unverständlich, warum sich die österreichische Post zu diesem System mit Zuschlägen entschlossen hat. Irgendeinen Grund wird es wohl dafür gegeben haben, aber ungemein umständlicher war das Berechnen der richtigen Frankatur für die Postbeamten auf jeden Fall. Denn die gewöhnliche Gebühr richtete sich nach dem Bestimmungsland der Sendung. Demnach hatte ein Sammler für eine Postkarte an seine eigene Adresse in Österreich nur die Inlandsgebühr zu entrichten, auch wenn die Karte mit dem Luftschiff bis an den Nordpol ging und (auf gewöhnlichem Wege) wieder zurück nach Österreich. War eine Sendung an einen Empfänger in Deutschland oder Danzig gerichtet, galt ebenfalls die Inlandsgebühr, und falls der Empfänger in der Tschechoslowakei, Polen, Italien, Rumänien oder Ungarn war, galt eine ermässigte Auslandsgebühr. Nach allen anderen Ländern war die «normale» Auslandsgebühr zu entrichten.
Erst als das Luftschiff neben dem Flugzeug zur Beförderung von Flugpostsendungen nach Südamerika eingesetzt wurde, finden sich in den Gebührentafeln der Post Angaben wie «mit Deutscher Lufthansa A. G. oder Luftschiffbau Zeppelin A.G.», aber auch erst ab Juli 1934. Die Nordamerika-Fahrten des Luftschiffes «Hindenburg» wurden dann jeweils mit Einzelheiten im Verordnungsblatt publiziert. Überraschenderweise erschien im Verordnungsblatt die Mitteilung über eine «Rundfahrt des Luftschiffes Hindenburg aus Anlass der Eröffnung der olympischen Spiele am 1. August 1936» mit Angaben über Zuschläge und letzte Einlieferung. Am 20. Mai 1937 wurde die Zerstörung des Luftschiffes in Lakehurst bekanntgegeben: «Es ist damit zu rechnen, dass die gesamte Postladung hierbei vernichtet worden ist.» Bekanntlich wurde dennoch eine Anzahl Poststücke gerettet, darunter auch ein Brief aus Österreich.
Eine weitere Besonderheit gibt es bei den Gebühren für österreichische Zeppelinpost zu beachten. 1932, von März bis zur LUPOSTA-Fahrt nach Danzig, war es aus Mangel an Devisen nicht möglich, die Gebühr in der Währung des eigenen Landes zu entrichten. Die Gebühr für die Zeppelinbeförderung musste entweder in deutschen, in schweizerischen oder in tschechischen Briefmarken entrichtet werden. Die Sendungen wurden entsprechend nach Berlin/Friedrichshafen, nach Zürich oder nach Prag geleitet. Es folgt nun die Tabelle der Flugzuschläge für Zeppelinpost (Angaben in österr. Schillingen, falls nicht anders vermerkt):


Ergänzungen und Korrekturen werden dankend entgegengenommen!