Alt-Österreich: Nachträglich frankiert - Nachträglich ergänzte Frankatur (IV)

In der dritten Folge dieser Artikelserie wurde eine Postverordnung wiedergegeben, die das administrative Verfahren bei der Behandlung von Abzugsbriefen zum Gegenstand hat. Es gilt aber als erwiesen, dass das in dieser Verordnung aufgezeigte Verfahren schon lange vor der Veröffentlichung der zitierten Verordnung angewendet wurde. Wie dieses Verfahren zu handhaben war, soll nun an Hand einiger Beispiele erläutert werden, da sich dies zum besseren Verständnis der «Nachträglich frankierten Briefe» als notwendig erweist. Im ersten Beispiel (Abb. 1) wird ein Brief vorgestellt, der am 28. Juni 1840 von Poysdorf, NO., nach Guntersdorf, NO., unfrankiert aufgegeben und in der Folge mit «30» (kr) Porto belastet (diese Gebühr entspricht exakt der 3. Gewichts- <1 - 11/2 Loth> und der V. Entfernungsstufe <12 - 15 Poststationen) des ab 1.6. 1817 gültigen Posttarifes> an das Postamt Laxenburg, NO., kartiert und dorthin abgesandt wurde, wo er am 29.6. lt. Ankunftsstempel eingetroffen war. Nachdem das Postamt Laxenburg seine Unzuständigkeit für die Zustellung des Briefes erkannte, weil Guntersdorf nicht zum eigenen, sondern zum Bestellbezirk des Postamtes Jetzelsdorf gehörte, sandte es den gegenständlichen Brief als Abzugsbrief, um sich von der Portobelastung zu entlasten, an dieses Postamt weiter. Davor aber wurde der Brief neu taxiert, weil dieser ursprünglich von Poysdorf nach Jetzelsdorf und nicht nach Laxenburg zu senden gewesen wäre. Die neue Taxierung, die sich logischerweise auf die Poststrecke von Poysdorf nach Jetzelsdorf bezog, ergab eine Briefgebühr von 18 kr, die vorderseitig handschriftlich vermerkt aufscheint, gleichzeitig wurde die alte Taxzahl 30 gestrichen.


Die Differenz von 12 kr musste sicherlich als uneinbringlich abgeschrieben werden, da die Fehlkartierung keinesfalls dem Empfänger des Briefes angelastet werden konnte. Dieser Vorgang ist sicher auch in der entsprechenden Briefkarte vermerkt worden; darüber hinaus wurde der Brief mit dem Stempel: «L.A.B» - Laxenburger Abzugsbrief gekennzeichnet. Die Bezeichnung des Briefes mit dem L.A.B.-Stempel entspricht in etwa der Anweisung aus der zitierten Verordnung, solche Briefe mit «A.P» = Abzugspost zu kennzeichnen.
Die Abb. 2 zeigt einen einfachen Brief , der am 6. Oktober 1852 in Hamburg unfrankiert aufgegeben und in der Folge mit 12 Kreuzer handschriftlich auf der Briefvorderseite mit blauer Tinte entsprechend den Bestimmungen des DÖPV vermerkt) belastet nach Prag gesandt wurde, wo er am 8.10. eintraf.
Wie der Briefvorderseite zu entnehmen ist, kam es anschliessend zu einer Nachsendung als Abzugsbrief nach Libiegnitz, Post Wodnian (10.10.), Böhmen. Die Kennzeichnung des Briefes mit «A.P.» (Rötel) lässt darauf schliessen, dass der Brief in die Briefkarte für das Postamt Wodnian eingetragen und in der entsprechenden Rubrik ebenfalls mit «A.P.» gekennzeichnet wurde.
Der nächste zu beschreibende Brief (Abb. 3 und 4) ist ein einfacher, der von der K.K. Kärntnerischen Landesbehörde (postgebührenfreie Behörde) in Klagenfurt am 17. November 1864 an eine gebührenpflichtige Person in St. Paul, Kärnten, adressiert beim Postamt Klagenfurt aufgegeben und in der Folge mit Skr Porto taxiert* («5x» handschriftlich) und damit belastet abgesandt wurde. Nachdem der Brief am 19.11. am Bestimmungspostamt eingetroffen war, wurde er wegen Unzustellbarkeit (Adressat abgereist) am 20. November als Abzugsbrief retourniert. Verwaltungstechnisch entlastete sich damit das,Postamt St. Paul und gab damit die Verpflichtung, das den Brief belastende Porto zu verrechnen, an das Postamt Klagenfurt weiter. Dort traf der Retourbrief (Abzugsbrief) lt. Ankunftsstempel am 21.11. ein, um umgehend neuerlich nach St. Paul abgesendet zu werden, wobei das Postamt Klagenfurt sich von dem offenen, das den Brief belastenden Porto entlastete. Dies geschah dadurch, dass der gegenständliche Brief jetzt als Abzugsbrief, als solcher mit dem Poststempel: «A.P.» versehen, an das Postamt St. Paul weitergeleitet wurde. In St. Paul traf der gegenständliche Brief lt. Ankunftsstempel neuerlich am 24.11. ein und wurde, so ist anzunehmen, dem Adressaten zugestellt und dabei das aushaftende Porto von 5 kr bar eingehoben.

Abb. 3

Abb. 4
Aus dem was hier im allgemeinen und im speziellen zum Thema 4 Abzugsbrief ausgeführt wurde, kann man ableiten, dass ein Abzugsbrief ein vom Aufgabepostamt mit Porto belasteter Brief ist, der vom Abgabepostamt nicht zugestellt und das aushaftende Porto auch nicht eingehoben werden konnte, und der daher entweder an das Aufgabepostamt zurückzusenden war oder dem Adressaten, wenn er verzogen oder verreist sein sollte, an die neue Adresse nachzusenden war. Erwähnenswert ist vielleicht auch der Umstand, dass solche Briefe vorwiegend handschriftlich gekennzeichnet wurden, in einigen Fällen kennen wir aber speziell hiefür angefertigte Poststempel, wie beispielsweise «L.A.B.».

* Es wird auf die Fussnote l beim Aufsatz «Ein interessanter Ex-offo-Brief» im Heft 53/1993, Seite 5, verwiesen.