Prüfgebiet Postgeschichte

Wertpaketkarte frankiert mit Bayern 20 Mark Luitpold Type H, gestempelt Würzburg 30. Dez. 1913 nach Siegen in Westphalen, rückseitig mit Ankunftstempel Siegen 2.1. 1914. Wertangabe 117400 Mark.
Der Zufall wollte es, dass ein Stück zur Prüfung vorgelegt wurde, das auf die gelegentlich zweifelnd geäusserte Frage, was an Postgeschichte überhaupt prüfenswert sei, eine eindrucksvolle Antwort gibt. Es soll gezeigt werden, dass nach den herkömmlichen, philatelistischen Prüfmethoden dem Stück nicht beizukommen war, dass vielmehr ausschliesslich postgeschichtliche Überlegungen zum Ziel führten. Versierte Sammler wissen sicherlich, dass die Marke alleine, gestempelt bereits mit 800DM notiert wird und auf Brief eine Verlegenheitsnotierung von 4500 DM angesetzt ist. Eine illusorische Notierung, weil bisher kein brauchbarer Beleg auf Brief oder Paketkarte vorlag. Dieses Stück wurde mit einer Reihe anderer hochinteressanter Belege von einer Auktionsfima zur Prüfung vorgelegt, wie üblich unter der Vorgabe, möglichst schnell, innerhalb einer Woche alles zu erledigen. Und hier beginnt die merkwürdige Geschichte einer postgeschichtlichen Prüfung. Zweifelsohne handelte es sich um das Glanzstück der Einlieferung, ein tolles, vielleicht einmaliges Stück. Nach einem kurzen Ausruf des freudigen Erstaunens richtete sich der erste Blick auf die Schrift der Adresse - eine merkwürdig verlaufene Tinte - aber davon verstehe ich nichts, schliesslich hat das Stück einen unverdächtigen Abgangs- und Ankunftsstempel, in zeitlich logischer Reihenfolge. Ein unverdächtiger Abgangsstempel? Nicht ganz. Der Stempeltext heisst: «WÜRZBURG l, A.W.», stammt demnach vom Postanweisungschalter, eigentlich nicht der richtige Ort, um ein Wertpaket dieser Grössenordnung aufzugeben, aber wer weiss, was da vor sich gegangen ist, vielleicht hatte der Beamte seinen Stempel verlegt und zum Nachbarn gegriffen.
Auch wenn ein solches Verhalten nicht den Vorschriften entsprach, weil damit die Verantwortung auf einen anderen stempelführenden Beamten überging, kommt doch vieles vor, was nicht den Vorschriften entspricht. Hier folgt üblicherweise das Argument von den menschlichen Schwächen. Ein weiterer Gedanke - der Paketzettel. Eigentlich müsste da doch ein roter Wertpaketzettel kleben. Der vorhandene entspricht nicht einmal den damals üblichen eines einfachen Pakets. Auch dafür mag es eine Entschuldigung geben: vielleicht war der Aufgeber ein sogenannter Selbstbucher, obwohl diese auch formgerechte Zettel benutzen mussten. Er hatte eben vielleicht nicht ganz konforme Zettel, die man akzeptierte, weil er ein guter Postkunde war. Komisch war allerdings auch, dass die Gewichtsangabe links unten in derselben Tinte geschrieben ist wie die Anschrift. Eigentlich muss doch der Postbeamte das Gewicht eintragen, und ausserdem fehlt die Manualnummer. Jedes Wertpaket wurde in ein Manual eingetragen und diese fortlaufende Nummer üblicherweise quer über den Paketzettel geschrieben. Ohne Manualnummer ging ein Wertpaket in dieser Höhe sicherlich nicht über die Theke. Aber vielleicht war es gerade kurz vor dem Mittagsschluss (Stempeldatum Vor. 11 -12), und der Beamte arbeitete nicht mehr so sorgfältig und hatte in der Eile auch die eigentlich vorgeschriebene Aufschreibung der Gebührenhöhe mit Rotstift vergessen. Den Rotstift hatte er ja schon in der Hand, denn der Wertbetrag ist damit unterstrichen, dazu hatte er Zeit genug.
Urteil: Da war offensichtlich ein recht schlampiger Beamter am Werk, der bei einem doch ungewöhnlich hoch versicherten Wertpaket viele Einzelheiten unterliess oder unvorschriftsmässig erledigte. Aber gegen die Stempel lässt sich einfach nichts sagen. Zwar hat niemand einen brauchbaren Nachweis der Verwendungsdaten von «A.W.»-Stempeln, weil sie recht wenig vorkommen, und es lässt sich nicht feststellen, ob der Stempel zeitgerecht ist, aber er ist sehr unverdächtig. Und der Ankunftstempel ist über jeden Zweifel erhaben. Wie sollte jemand auch an den Stempel von Siegen herankommen? Die Stempelfarbe schien darüber hinaus zeitgerecht. Philatelistisch also alles in bester Ordnung. Jeder dieser festgestellten Abnormitäten für sich genommen würde zu keinen ernsthaften Zweifeln führen. Aber die Summe der Merkwürdigkeiten machte stutzig.
Um für ein Attest gerüstet zu sein, ging es nun an das Nachrechnen der Gebühr. Sie ging nicht exakt auf, entweder kamen 19,85 Mark heraus innerhalb 75 km, oder 20,10 Mark über 75 km Entfernung. Wieder ein Stolpersteinchen, das sich aber leicht vom Tisch wischen lässt, wenn man bedenkt, dass der Fälscher ja statt der 117400 auch 117000 hätte schreiben können, dann wäre alles im Lot bei 75 km Entfernung. Ich wollte schon gar nicht mehr nachsehen, wie weit die Entfernung nun wirklich ist. Ich nahm das Stück mit zu einem Freund, der mehr von Fahrpost versteht als ich. Er hörte sich alles an, bestätigte hier und da meine Zweifel, aber zu einer Entscheidung kam es nicht. Nur ein Hinweis gab er mir: nachzusehen, ob das Paketkartenformular richtig sei. Er könne sich erinnern, dass der Ausdruck «Paketkarte» erst ab 1914 verwendet wurde.
Die entsprechende Verordnung war schnell gefunden im Verkehrsministerialblatt für das Kgr. Bayern 1914 S. 235 Nr. 115 steht die Verordnung «Änderung verkäuflicher Formulare» und wörtlich: «Die Formulare zu Postpaketadressen (B 168, B 170) .... werden vom 1. Juli 1914 ab in veränderter Fassung neu aufgelegt. Damit werden die Bezeichnungen «Postpaketadresse» geändert in «Paketkarte». Und weiter: «Die Postanstalten haben darauf zu achten, dass die nicht von der Post bezogenen Formulare den amtlichen Mustern entsprechen (und) empfiehlt es sich, dass die Privatdruckereien vor der Herstellung jeder Auflage einen Probeabzug der OPD. zur Prüfung einsenden».
Es war geschafft. Eine privat hergestellte Paketkarte war es nicht, weil sie die amtliche Formularnummer B 168 trägt, die auf privaten nicht stehen durfte. Nun waren es der Merkwürdigkeiten zuviel. Es konnte doch nicht sein, dass ein Formularaufdruck, der erst ab 1. Juli 1914 eingeführt war, bereits im Dezember 1913 benutzt wurde. Dem Auktionator wurde kurz mitgeteilt, dass das Stück nicht attestiert werden könne, wegen ernsthafter Zweifel an der Echtheit. - Was kam, war zu erwarten. Man erklärte mich freundlich aber bestimmt für verrückt. Das Stück landete einige Tage später wieder bei mir. Meine Argumentation sei nicht überzeugend. Philatelistisch sei alles in Ordnung. Ausserdem könne es durchaus sein, dass ein Oberpostamt wie Würzburg, bei dem man von kommenden Verordnungen Kenntnis gehabt habe, dieses Formular schon früher ausgegeben habe.
Guter Rat war teuer. Eigentlich hatte ich das Stück ja nur abgelehnt, weil einfach das Mass voll war. Soviele Ungereimtheiten waren einfach zuviel. Freilich konnte es auch sein, dass bei einem so grossen Postamt wie Würzburg die neuen Formulare bereits ausgegeben waren,was ist schon ein halbes Jahr. Und so elementar ist die Änderung ja nun auch wieder nicht, dass man daraus ein grosses Aufhebens machen sollte. Alle Paketkarten in meinem Besitz wurden ausgepackt, Daten registriert, Formulare verglichen, alle Stempelkisten nach Würzburger A.W. Stempeln durchforstet. Stempel mit «Ü» im Ortsnamen hatte ich von 1908 aber auch von 1913 und dazwischen einen mit «UE» von 1909. Es ging nichts vorwärts.
Dann eben Formularvergleiche. Es handelte sich um ein amtliches Formular, soviel stand fest. Ich musste nachsehen, ob es irgendwelche Druckunterschiede gab, die in die eine oder andere Richtung als Beweis dienen konnten. Zwischenzeitlich kam ein weiteres Verdachtsmoment: Die Unterschriften hinten waren der Hand, die die Anschrift geschrieben hatte, äusserst ähnlich. Das konnte wohl auch nicht gut angehen. Aber ich bin kein Graphologe. Der rückseitige amtliche Erläuterungstext wurde Wort für Wort verglichen, und am Ende stand der entscheidende Hinweis. Nicht zu glauben, - niemand hatte darauf geachtet, keiner hatte es gesehen. Wer kommt schon auf die Idee, diesen öden Text zu lesen und wozu. Da steht: «Ausgegeben von der K.B. Postverwaltung 1918.
Das Formular war erst im Jahr 1918 gedruckt worden. Kein Mensch kann ein Stück Papier heute beschreiben, das erst im Jahr 2000 gedruckt wird. Hier war der Beweis. Und der Vergleich ergab noch einen erhärtenden Hinweis. Erst 1917 hatte man den Vordruck in der Mit te geändert in «Bescheinigung» statt «Quittung» des Empfängers. Ein Druckfehler konnte also nicht vorliegen. Das Paketkartenformular stammte eindeutig von 1918. Die Stempel von 1913 bzw. 1914 konnten nicht echt sein.