Schweizerische Inlandtaxen ab 1849
4. Zur Wahrung der Interessen der Postverwaltung haben die Postbeamten nicht allein die von den Absendern der Briefe vorgenommene Frankatur mit Rücksicht auf den Betrag genau zu prüfen, sondern auch die aufgehefteten Frankomarken sorgfältig in dem Sinne zu kontrollieren, dass schon verwendete Marken nicht wieder benutzt werden.
5. Alle verwendeten Briefmarken sollen bei dem Aufgabsbüreau mittelst des Stempels P. P. oderfranco entwertet werden. [ ]
Die Postablagen, welche den Stempel P. P. oderfranco nicht haben, haben die Entwertung der Frankomarken, [ ], mittelst starker sich durchkreuzender Federstriche durch die Marken zu bewirken, und in diesen Fällen soll sodann das erste Postbüreau, das solche Briefe empfängt, den Stempel P. P. oderfranco auf die Marken drücken. Die für die Entwertung der Frankomarken für die Ortsposten [...] vorgeschriebene Anwendung des Orts- oder Datumstempels hat von nun an zu unterbleiben, [...].
7. Frankierte Sendungen, welche ohne oder mit unzureichenden Marken in dem Briefeinwurfe sich vorfinden, müssen zwar unaufgehalten abgefertigt werden, jedoch ist der fehlende Betrag durch ergänzende Taxverzeichnung mit roter Tinte zu vervollständigen und dann - als Porto - vom Adressaten zu erheben.
Weisung vom 22. Weinmonat 1850, betreffend die Entwertung der Frankomarken.
1. Jede auf einer Briefsendung angebrachte Marke muss von dem Postbüreau, wo die Aufgabe geschieht, entwertet, das heisst als verbraucht so gezeichnet werden, dass eine Verwendung derselben zum zweiten Mal unmöglich oder doch sogleich erkennbar ist. Die Entwertung der Marken soll durch einen scharfen Abdruck des Stempels : «P. P.», oder«/1. D.» oder «Franko» bewerkstelligt werden.
Selbst die in der Weisung vom 9. Herbstmonat l.J. untersagte Anwendung des Orts- oder Datumstempels kann wieder stattfinden; jedoch ist in diesen Fällen der Deutlichkeit wegen der Orts- oder Datumsstempel noch besonders auf dem Briefe abzudrucken
Sollten etwa bei dem einen oder anderen Postbüreau besondere, für die Entwertung geeignete Stempel sich vorfinden, so wird auch der Gebrauch dieser Stempel bewilligt.
Die Postablagen, welche keinen der vorbezeichneten Stempel besitzen, haben nach der Weisung vom 9. Herbstmonat l. J. die Marken mittelst sich durchkreuzender (*) Federstriche zu entwerten.
2. Zum Schwärzen der Stempel [...] ist ausschliesslich nur gute Buchdruckerschwärze zu verwenden, die nicht mit Oel, sondern mit ungesalzenem Schweinefett flüssig erhalten werden soll. [ ]
(*) diese Vorschrift wurde oft nicht eingehalten. Es kommen viele Formen von Tintenentwertungen vor.
Kreisschreiben (23.) an sämtliche Kreispostdirektionen, in Betreff der Verwendung besonderer Entwertungsstempel bei der Frankatur mit Marken vom 1. August 1851
Wir haben die Einführung gleichförmiger Stempel für die Entwertung der Brief Frankomarken als angemessen erachtet.
Vom Empfange an sind diese (rautenförmigen) Entwertungsstempel statt der in unserer Weisung vom 9. Herbstmonat 1850, §. 5. und in derjenigen vom 22. Weinmonat 1850, §.1. vorläufig hiefür bezeichneten verschiedenartigen Stempel für die Bedruckung der Frankomarken (mit schwarzer Farbe) zum Behufe ihrer Entwertung ausschliesslich zu verwenden.
12. November 1850, Lenzburg nach Reinach, Einschreibebrief, einfaches Gewicht, Porto 2 Kreuzer plus Einschreibezuschlag 2 Kreuzer. Chargestempel dieser Art nur in Lenzburg. Rayon II, AI.
1. 7ber 1850, Altishofen nach Alberswil, eingeschriebener Brief und Nachnahme des Portos von 6 Kreuzern (15 Rp.). Die Datierung bedeutet 1. September 1850, der Brief muss jedoch am 1. Oktober 1850 aufgegeben worden sein. Der Schreiber hat wahrscheinlich eine grössere Anzahl dieser Briefe geschrieben und hat das Tagesdatum erst am Schluss eingesetzt (Ersttagsbrief der Rayonmarken). Zu beachten ist ebenfalls, dass nur gerade das Porto nachgenommen wurde, da die Vorschriften eingeschriebene Briefe nur mit bezahltem Porto zuliessen. Rayon I, AI, Rayon H, AI.
Portofreie Briefe im ersten Briefkreis
30. Juli 1851, Escholzmatt nach Luzern. Die Vorschriften über die portofreien Briefe wurden im Postkreis Luzern grosszügiger ausgelegt als anderswo. Die Bezirksgerichte besassen die Portofreiheit, mussten jedoch die Kosten für Einschreiben und Nachnahmen bezahlen. Die 4 Kreuzer setzen sich aus 2 Kreuzer Einschreibegebühr und 2 Kreuzer Nachnahmegebühr zusammen. Die Marken sind vorschriftsgemäss mit roten Tintenkreuzen entwertet und die roten Schnörkel bedeuten im Kt. Luzern immer eingeschriebene Briefe. Rayon IT7 und 37, Bl.
28. August 1851, Escholzmatt nach Luzern. Dieser Brief unterscheidet sich vom obigen nur durch die Verwendung der eidgenössischen Raute als Entwertungsstempel der Marke. Damit kann der Übergang zur eidgenössischen Raute belegt werden. Bei beiden Briefen ist rückseitig die Ankunft mit dem Datumteil in roter Farbe des bekannten Zweikreisstempels von Luzern angebracht.
Briefe im zweiten Briefkreis
6. Oktober 1850, Frick nach Kyburg, Brief im 2. Briefkreis, einfaches Gewicht, wurde (mit 2 Kreuzern frankiert) in den Briefkasten gelegt. Da dies zu wenig Porto war, notierte der Beamte pflichtgemäss «Balte» und taxierte den Brief mit zusätzlichen 2 Kreuzern, entwertete die Marke mit einem Frankostempel, damit war das ganze Porto von 4 Kreuzern oder 10 Rappen vollständig. Besonders schön ist, dass der Absender eine Rayon I, AI verwendete, die einen doppelten Blaudruck aufweist.
4. Dezember 1851, Bern nach Reichenbach. Brief im 2. Briefkreis im doppelten Gewicht. Porto 6 Kreuzer, die aus 4 Orts-Post und einer RI hellblau zusammengesetzt sind. Ende 1851 musste noch eine kleine Auflage der Orts-Post nachgedruckt werden. Die Drucksteine waren offenbar in schlechtem Zustand, was den Drucker Durheim veranlasste, in einer 40er Gruppe die zwei äussersten senkrechten Reihen auszuwischen und links mit der 3. Reihe und rechts mit der zweitletzten Reihe des Bogens wieder zu ergänzen. Dabei entstanden links die verkehrten Typenpaare 3/2 etc. und rechts die Paare mit gleichen Typen 7/7 etc. Dieser Brief zeigt das verkehrte Paar 3/2 und das nachfolgende Paar 3/4. Diese Paare kommen nur von Ende November bis 31. Dezember 1851 vor. Rayon l T15, B2 LU.