Vom Taler und Gulden zur Mark (II)

Währung
Die gesetzliche Ordnung der Geldverfassung eines Staates. Der Ausdruck «Währung» hat denselben Wortstamm wie Gewähr, Gewährleistung, auch Wert oder Wertung. Damit wird auch das Währungsgeld bestimmt, das als gesetzliches Zahlungsmittel unbeschränkt in Zahlung genommen werden muss sowie die Deckung dieses Geldmittels, z.B. durch Edelmetall - Gold- oder Silberwährung - und die Bestimmung der Geldeinheit, z.B. Taler- oder Guldenwährung.
Doppelwährung.
Währung, bei der zwei verschiedene Metalle - meist Gold und Silber - gleichzeitig Währungsmetalle sind und deren Wertverhältnis zueinander gesetzlich festgelegt ist. Die ständigen Schwankungen der Marktpreise dieser Metalle liessen alle Versuche, Doppelwährungen einzuführen, früher oder später fehlschlagen.

Münzprägung mit dem Balancier. Diderot, d'Alembert «Encyclopedie» (1751-1752)

Parallelwährung.
Damit wird die älteste und jahrhundertelang bestehende Art bezeichnet, Gold und Silbergeld zugleich zu gebrauchen. Es war das Geldsystem, bei dem Goldund Silbermünzen gleichberechtigt nebeneinander umliefen, ohne dass wie bei der Doppelwährung ein festes gesetzliches Wertverhältnis zwischen beiden Metallen bestand. Bei Miet- oder Pachtverträgen sowie Warenpreisen im Fernhandel war meist das Metall bestimmt, in dem die Zahlung geleistet werden musste. Fehlte diese Bestimmung, so galt in der Regel die Zahlung in Silbermünze als vereinbart. In Preussen und einigen anderen deutschen Staaten herrschte bis etwa 1850 Parallelwährung.

Courant-Miinzen.
Als Courant-Geld - auch Kurant - (von franz. courir = laufen) wurden ganz früher die Umlaufmünzen im Gegensatz zu den Handelsmünzen und zu den Zähloder Rechnungsmünzen bezeichnet. Seit dem 17. Jahrhundert bezeichnet man damit das vollwertige Silbergeld im Gegensatz zu den Scheidemünzen. Unter «Preußisch Courant» verstand man die Taler und deren silberne Teilstücke bis zum l /6 Taler.

Scheidemünzen
Kleingeld zur «Scheidung von Käufer und Verkäufer auf Heller und Pfennig», was mit den höherwertigen Courantmünzen in der Regel nicht möglich war. Die Scheidemünzen waren aus geringwertigerem Metall hergestellt - Kupfer oder Billon, das war Kupfer mit einem geringen Silberzusatz - als die Courantmünzen, deren Metallwert (innerer Wert) sich mit dem Nennwert deckte. Bei den Scheidemünzen war der aufgeprägte Nennwert immer höher als der Metallwert.

Handelsmünzen.
Das waren keine gesetzlichen Zahlungsmittel, sondern Münzen, deren Zahlungskraft sich unter den Geschäftspartnern im Fernhandel ergab, auch auf den Messen oder an den Börsen -z.B. Hamburg. So waren die Goldmünzen vor Einführung der deutschen Reichswährung 1871/75 Handelsmünzen.

Rechnungs- oder Zählmünzen.
Das waren keine echten, geprägten Münzen, sondern «gedachte» Stücke, Rechengrössen, die wegen fehlender «echter» Grossmünzen die Rechenarbeit und Rechnungsstellung erleichterten. Ich will versuchen, das an einem Beispiel zu erklären - alle Vergleiche hinken, der auch -: Es gibt seit langem keine Taler mehr, aber es wird im täglichen Leben noch damit gerechnet, sagen wir «im Werte von drei D-Mark». So kostet - in der Annahme - ein Glas Bier einen Taler und jeder weiss, das sind drei Mark, oder im Schaufenster wird eine Ware angepriesen mit «nur 199 Taler» und jeder weiss, das sind «nur» 597 Mark. Alles klar?