25D - eine Strubel-Neuentdeckung? (III)

In den letzten zwei POSTGESCHICHTE-Nummern 63 und 64 habe ich den empirischen Befund und den bibliographischen Hintergrund des 25D-Strubels dargestellt. Im folgenden, abschliessenden Beitrag möchte ich die zentrale Frage erörtern, ob sich die Einführung einer neuen Katalognummer tatsächlich rechtfertigt, oder ob damit die ohnehin schon komplizierte Strubel-Bestimmung noch zusätzlich erschwert wird.
Von entscheidender Bedeutung für die Beantwortung dieser Frage ist eine genügende Bestimmbarkeit des «neuen» Strubels. Erlauben die bekannten Einteilungsmerkmale (1) wie Papierherkunft, -Struktur und -dicke, Druckhabitus, Druckplatten-Ordnung, Relief und Farbton überhaupt eine saubere Abgrenzung des 25D-Strubels gegenüber den drei übrigen 20-Rappen-Werten? Nur wenn diese Frage bejaht werden kann, ist eine Neu-Katalogisierung zu verantworten.

2x 25D auf Faltbrief von Neuchätel (15. Juni 1859) nach Mailand

Gegenüber dem 25B-Strubel ist eine eindeutige Differenzierung aufgrund der Papierherkunft möglich: 25B-Marken sind (wie alle übrigen B-Werte) ausnahmslos auf stärkefreiem Münchner Papier der bayrischen Papierfabrik Pasing, 25D-Marken jedoch auf stärkehaltigem Zürcher Papier der Papierfabrik an der Sihl gedruckt worden. Ein Papier-Nachweis ist mit Hilfe des Stärketestes problemlos möglich. Natürlich trägt der Strubel-Sammler nicht allzeit sein Jodfläschchen bei sich. Dies ist in den meisten Fällen aber gar nicht nötig, da die Unterscheidung der B- und D-Strubel bereits aufgrund der Verwendungszeit gelingt: Strubel mit Rauten-Entwertung gehören durchwegs zur B-Auflage, Strubel mit Datumstempel ab Mitte 1858 mit grösster Wahrscheinlichkeit zu den Dund G-Ausgaben. Notwendig ist der Stärketest somit nur für Exemplare mit frühen Datumstempeln (2), für Stücke ohne Zeitangabe (ungebrauchte Strubel oder solche mit Balkenstempeln) sowie für Marken mit unleserlichem Datum, sofern diese die übrigen B/D-Merkmale aufweisen. Wenn die farbigen Markenränder eine Druckplatten-Bestimmung (3) zulassen, vereinfacht sich die Abgrenzung nochmals: Die Druckplatten-Ordnung I findet sich nur bei B-Werten, die Druckplatten III und IV nur für die übrigen 20-Rappen-Strubel. Ein B/D-Abgrenzungsproblem entsteht somit nur für Marken der DP-Ordnung II. Unter der Berücksichtigung, dass sich die meisten B/D-Abgrenzungen aufgrund der Verwendungszeit und der DruckplattenZurichtung lösen lassen, halte ich den Einsatz eines Stärketestes für die restlichen Fälle als zumutbar. Ein Vergleich mit dem Aufwand für die Drucksteinund Feld-Bestimmung der Rayon-Marken mag diese Annahme untermauern.

25B auf N-Faltbrief von Rapperswyl (19. Jan. 1858) nach Wädenschwil (eher späte Verwendung)

Gegenüber dem 25F-Strubel unterscheidet sich der D-Wert bezüglich Papierherkunft und-Struktur, nicht jedoch hinsichtlich Druckhabitus, Druckplatten-Ordnung und Verwendungszeit. Die obigen Aussagen über die B/D-Unterscheidung gelten also auch hier. Zusätzlich erlaubt noch das dünne Münchner «Seidenpapier» eine klare Zuordnung. Dünnpapierige 25D-Strubel auf Zürcher Papier konnte ich bisher nicht finden.

Am schwierigsten ist die Abgrenzung zum 25G-Wert. In erster Linie muss hier der Druckhabitus entscheiden: 25D-Werte haben (wie die 25B-Strubel) einen eher klaren und sauberen Druck, während die 25G-Marken wie die übrigen Werte dieser Auflage einen verschwommenen und unsauberen Druckhabitus aufweisen. Auch der Farbton hilft uns, die beiden Auflagen auseinander zu halten: Alle DWerte zeigen eine orangefarbige Nuance, gelbliche Farbtöne sind deshalb der GAuflage zuzuordnen. Natürlich hilft uns auch die Verwendungszeit bei der Einteilung: Vor 1860 dürften sich wohl keine 20-Rappen-G-Strubel finden lassen, während D-Werte nach Mitte 1860 eher selten sind.

25G auf N-S frei/band von Bern (5. April 1860) nach Montier (Drucksachenporto 3. Briefkreis plus N-Provision)

Zusammenfassend kann man festhalten,dass sich der 25D-Strubel eindeutig bestimmen und von den übrigen drei 20-Rappen-Werten klar abgrenzen lässt. Eine erste Voraussetzung für eine selbständige Katalogisierung ist daher gegeben. Nicht alles, was möglich ist, ist aber auch sinnvoll! Aus Gründen einer «philatelistischen Rechtssicherheit» sollte eine neue Katalognummer nur eingeführt werden, wenn dem Sammler dadurch die Einteilung seiner Strubelmarken erleichtert wird (4). Ich glaube, dass eine Katalogisierung des 25D-Strubels dem Sammler zwei Vorteile bringt. Die heutige Abgrenzung, zwischen 25B und 25G erweist sich als «klassisches» Dilemma, welches sich letztlich nie widerspruchsfrei lösen lässt: Weist man die fraglichen 20-Rappen-Marken aufgrund ihres Druckhabitus und der Verwendungszeit den B-Strubeln zu, so kreiert man B-Strubel mit Zürcher Papier. Ordnet man sie aber aufgrund ihres stärkehaltigen Papiers der G-Auflage zu, so schafft man G-Strubel mit dem frühen Berner Druckhabitus. Durch die Einführung des 25D-Wertes wird diese unhaltbare Situation beseitigt. Neu entsteht jetzt jedoch das Einteilungsproblem 25D/ 25G. Diese Differenzierung stellt jedoch keine Dilemma-Situation mehr dar und lässt sich in den weitaus meisten Fällen gut lösen. Ein Vergleich mit dem 15-Rappen-Wert drängt sich auf: Die blauen und grünen Seidenfäden sind nämlich oft verwaschen und ausgebleicht und lassen keine eindeutige Einordnung zu. Dann muss auch bei den 15-Rappen-Strubeln nach Druckhabitus, Farbton und Verwendungszeit klassiert werden. Im Zweifelsfall wird man sich letztlich für die G-Auflage entscheiden müssen.
Ganz entschieden für die Aufnahme einer zusätzlichen Katalognummer für den 20-Rappen-Strubel spricht auch die Kongruenz zu den übrigen Wertstufen der G-Auflage. Gemäss heutiger Gliederung fehlt diese logische Übereinstimmung: Wie ist zu begründen, dass bei der G-Ausgabe der 20-Rappen-Wert bereits ab 1857 erscheinen soll, während die übrigen G-Werte frühestens Mitte 1859, meist aber erst ab 1860 vorkommen? Dieser Widerspruch lässt sich niemals logisch erklären und kann nur durch die Aufnahme eines 25D-Strubels aus der Welt geschaffen werden! Diese Meinung teilen auch die meisten Autoren der zahlreichen Zuschriften, welche meine 25D-Abhandlungen ausgelöst haben. Schon seit über zwanzig Jahren hat mich die aktuelle Katalogisierung der 20-Rappen-Strubel verwirrt. Gespräche mit vielen Strubelkennern haben meine Ansicht bestätigt, dass hier Remedur zu schaffen sei. Doch erst als ich meine Vorstellungen durch die «Klassiker der Schweizer Philatelie» (Mirabaud, Reuterskiöld, Zumstein) bestätigt sah, habe ich den Schritt an die Briefmarken-Öffentlichkeit gewagt. Um so mehr freue ich mich, dass alle Zuschriften mein Unbehagen mit dem IstZustand teilen und eine Änderung zumindest im Spezialkatalog gutheissen.
Mit einer Katalog-Aufnahme der 25D ist das Thema natürlich noch längst nicht abgeschlossen. Sofort drängt sich die Frage nach der richtigen Preisfixierung auf. Hiezu möchte ich auf meine Auflagen-Hypothesen in der POSTGESCHICHTE Nr. 63 verweisen. Auch die Verwendungszeit muss weiter erforscht werden. Letztlich geht es auch um die prozentuale Aufgliederung der 25DStrubel nach den einzelnen Druckplatten-Ordnungen. Der Leser sieht, die Strubelmarken wahren noch viele Geheimnisse ... Und weil ich es nicht besser zu formulieren vermag, erlaube ich mir zum Schluss, ein Zitat aus einem Brief des grossen Strubelkenners Pierre Guinand wiederzugeben: «Celui qui declare que les «Rappen» sont faciles ä classer demontre simplement qu'il ne les connait pas!»

(1) Ganz bewusst habe ich das Merkmal der Seidenfadenfarbe zurückgestellt, da diese durch das Waschen der Marken nur allzu oft verändert wird. Trotzdem wird das vertiefte Studium der Seidenfäden mit Sicherheit zusätzliche Informationen zur Strubeleinteilung liefern. So schreibt mir Hilmar Sturm aus Worms, «dass die Seidenfaden der 25D nicht fluoreszieren, die der 25G aber fluoreszieren.»

(2) Die Rauten-Stempel wurden per 23. Mai 1857 aus dem Verkehr gezogen.

(3) Die vier Druckplatten-Zurichtungen der Berner Drucke sind detailliert dargestellt bei Urs Hermann, Strubel: Der Übergang vom 25'er- zum 50'er-Bogen bei den Bernerdrucken, in: POSTGESCHICHTE Nr. 54, April 1993, Seite 24 ff

(4) So war dies zum Beispiel der Fall bei der Einführung des Strubels 23F.