Ein Malheur im Postvertrag Thurn und Taxis - Niederlande 1816

Zwischen den beiden Postverwaltungen trat am 1.12.1816 ein neuer provisorischer Postvertrag in Kraft, der die Gebühren der wechselseitigen Korrespondenz neu regelte. Bisher war man der Ansicht, dass dieses Kapitel europäischer Postgeschichte ausreichend abgeklärt sei. Wie sich aber nun beim Studium einschlägiger Aktenvorgänge im fürstlich Thurn und Taxisschen Zentralarchiv Regensburg (Postakte 5331) herausstellte, waren der taxisschen GD. in Frankfurt beim Druck der Tariflisten erhebliche Fehler unterlaufen.
Diese Fehler führten zu fehlerhaften Taxierungen der Frankobriefe aus dem Taxisgebiet nach den Niederlanden. Sie traten mit Sicherheit vielfach in dem Zeitraum vom 1.12.1816 bis Anfang März 1817 auf und können genau lokalisiert werden. Sammlern wird es keine Schwierigkeiten bereiten, mit Hilfe der angefügten Tariflisten ihre Briefbestände auf solche Abweichler hin zu untersuchen. Solchen Briefen gebührt schon deshalb ein besonderer Platz in den Sammlungen, weil die damit verbundene Geschichte nun geklärt sein dürfte und eine exakte Beschreibung möglich geworden ist.
Nach längerem Briefwechsel zwischen den Grenzpostämtern über fehlerhafte Taxierungen bildete der nachfolgende Brief aus Den Haag den vorläufigen Schlusspunkt. Er zeigt deutlich, dass die niederländischen Klagen völlig berechtigt waren und die ausgelieferten Tariftabellen der taxisschen Seite fehlerhaft waren.
Haag 21. Februar 1816 Mit nicht geringem Befremden hat der unterzeichnete GPM. der Niederlande bemerken müssen, dass die Tarifs für die gegenseitigen Postgelder, wonach man sich bei der Frankatur der Briefe auf den TT. Ämtern richtet, keineswegs mit denen übereinkommen, die zwischen den beiden Officien festgestellt worden sind und wovon hier nochmals ein Exemplar sub Lit A beigefügt wird.
Die f.TT. GPD. wird sich von der Wahrheit dieser Behauptung leicht überzeugen können bei Vergleichung obiger richtiger Tarifs mit denen, die man unter anderen in Aachen und Cöln angenommen zu haben scheint, und wovon man sich die Freiheit nimmt Abschriften sub B und C beizufügen. Die bemerkten Abweichungen betragen bisweilen sogar 3 Stuiver!
Da das Porto für verschiedene Plätze zu niedrig angesetzt ist, so muss aus der Einrechnung desselben, wenn frankiert wird, ein reeller Verlust für die niederländischen Postofficien entstehen. Währendes aber nun für die GD. in Frankfurt beleidigend sein würde, glauben zu wollen, dass sie in dieser Hinsicht andere Vorschriften an ihre Angestellten sollte ausgegeben haben, als diejenigen, welche nach den übereingekommenen Taxen und also bonafide bestehen sollen, wird jene Behörde es billigen müssen, dass der Unterzeichnete dem Bureau zu Henry Chapelle den Befehlgegeben hat, den damit korrespondierenden taxisschen Bureaux die zwischen beiden Officien festgesetzten Postlisten mitzuteilen und einzuladen, sich danach bei Einkassierung der Frankaturgelder zu richten, weil man sich sonst genötigt sehen würde, diejenigen Briefe, wofür zu geringe Frankatur empfangen worden sein sollten, zurückzuschicken. Nichts destoweniger wird es dem Unterzeichneten sehr angenehm sein, wenn dief.TT. G P D. die Untersuchung anstellen wollen würde, was zu diesem unbegreiflichen Missverhältnis habe Anleitung geben können und ebenso zweckmässige Massregeln treffen zu lassen, diesem Übel aufs schleunigste zu steuern.
Die GD. der taxisschen Posten reagierte abschliessend mit dem nachfolgenden, an die PA. in Köln, Aachen und Coblenz gerichteten Schreiben.

Frankfurt 4. März 1816
Nach Cöln, Aachen, Coblenz Äusserst unangenehm ist es für diesseitige Stelle, dass sich in Beziehung auf die Erhebung des Franko bei der holländischen Korrespondenz bisher einige Irrungen und Anstände erhoben haben, die eine Folge unrichtiger Tarifbestimmungen waren, die sich bei Ausfertigung derselben ergaben. Das PA. wird demnächst noch einen ganz verifizierten Tarif zur Behandlung der holländischen Frankokorrespondenz erhalten und wird zugleich angewiesen, sich genau nach den von dem Grenzpostamt zu Henry Chapelle mitgeteilten Tarifen zu benehmen, welche sowohl die Frankobeträge für das innere holländische Porto als der diesseitigen Frankaturtaxe erhalten. Es hätte zwar für die Darstellung des eigentlichen Problems genügt, die fehlerhaften Taxierungen aufzulisten. Durch den Abdruck der gesamten Taxlisten soll aber gleich der gesamte Zusammenhang des einschlägigen Postvertrages abgedeckt werden und den Interessierten eine genaue Gebührenbeschreibung ihrer Briefe ermöglicht werden.

Tabelle A l: Lijst van de Porten der Postkantoren van den Prins vam Tour en Taxis
tot de Grens-Kantoren te Arnheim, Henri-Chapelle en Luxemburg
 

Tabelle A 2: Lijst der Binnenlandsche Porten
tot de Duitsche Grens-Kantoren te Arnhem, Henri-Chapelle en Luxemburg



Das PA. Düsseldorf lieferte unter dem 1. März 1816 eine Liste der abweichenden Taxierungen, die nachstehend zum Abdruck kommt.

Düsseldorf 1. März 1816
Bis hieran war die Taxatur der aus den Niederlanden ankommenden Briefe ganz abweichend von den von der hohen Stelle hierhin erteilten Taxen - was sich jetzt, da mir unter dem gestrigen Dato nebst dem anliegenden Schreiben von dem Postkontrolleur zu Henri-Chapelle ein niederländischer Tarif mitgeteilt worden, sehr leicht erklärt, indem der von der hohen Stelle hierhin gesandte Tarif mit jenem nicht ganz gleichlautend war. Ich habe auch in einem derselben, den ich hier beilege, die Abweichungen mit röter Tinte bemerkt und bitte mir jetzt die hohen Befehle, nach welchem Tarif in der Folge die Korrespondenz behandelt werden soll..

Taxtabelle zur Erhebung des kgl . niederländischen Porto und Franko
I n di e Tabelle wurden die Korrekturen eingearbeitet , wie sie der Düsseldorfer PM . an der fehlerhaften Tabelle vorgenommen hat .
Zum Vergleich wird die niederländische Taxtabelle empfohlen