Echte und scheinbare Mischfrankaturen auf Flugpostbriefen aus Österreich

Als «echte» Mischfrankaturen auf Flugpostbriefen - nicht nur aus Österreich - möchte ich solche bezeichnen, die von der Postbehörde als zulässig erklärt oder allenfalls toleriert wurden. Sammler hatten schon immer eine besondere Vorliebe für Mischfrankaturen. Leider haben sie sich meistens nicht an die Vorschriften gehalten, und so sind die «scheinbaren» Mischfrankaturen entstanden.
Als im Jahre 1929 die amerikanischen Flugpostlinien auch für europäische Postkunden benutzt werden konnten, publizierte die österreichische Postverwaltung die betreffenden Flugzuschläge wie folgt (Post- und Telegraphenverordnungsblatt Nr. 31 vom 22.5.29):
Beförderung von gewöhlichen und eingeschriebenen Flugpostsendungen mit den Flugposten der Vereinigten Staaten von Amerika sowie mit Anschlussflügen nach anderen Staaten. Flugpostlinien ab New York (Angaben in Groschen) :


Es wird keine Einwendung dagegen erhoben, dass die Absender in Österreich die ihnen von Angehörigen oder Geschäftsfreunden in Amerika übermittelten Postmarken oder Flugpostmarken zur Entrichtung des Flugzuschlages verwenden. In diesem Falle sind folgende Flugzuschläge vorgeschrieben:

Abb. l zeigt einen R-Brief nach Porto Rico mit einer 10 cents US-Flugpostmarke. Die österreichische Frankatur von 100 Groschen setzt sich zusammen aus der gewöhnlichen Taxe von 40 Gr und der Einschreibegebühr von 60 Gr. Es handelt sich hier um einen Sammlebrief. Der Absender hat sich aber genau an die Vorschrift gehalten. Die USAFlugpostmarke ist mit einem «killer» entwertet, vermutlich aufgrund amerikanischer Vorschriften.

In den Jahren 1932/33 musste Österreich mit Devisen sparen, was auch die Flugzuschläge für ausländische Dienste betraf. Zu diesen gehörte vor allem der deutsche Katapultpostdienst nach USA und der Zeppelin-Dienst nach Südamerika. Die Flugzuschläge konnten in dieser Zeit nicht in österreichischen Briefmarken entrichtet werden, sondern mussten mit Briefmarken anderer Länder beglichen werden. Dafür kamen in erster Linie Marken des Deutschen Reiches, in vereinzelten Fällen auch solche von der Schweiz und der Tschechoslowakei in Frage. Solche Mischfrankaturen wurden natürlich von den Sammlern besonders gerne geschaffen. Abbildung 2 zeigt einen Katapultpostbrief vom August 1932. Die Österreich. Taxe beträgt: 24 Gr für die Karte, 10 Gr für die Flugpost von Wien nach Bremen und 60 Gr Einschreibegebühr, total 94 Gr. Die Karte ist also mit 6 Gr überfrankiert. Die Gebühr für den Katapultdienst betrug in Deutschland 50 Pfennig und ist mit einer entsprechenden Briefmarke gedeckt, die in Bremen entwertet wurde.

Abbildung 3: dieser Brief wurde mit der 2. Südamerikafahrt 1932 des Graf Zeppelin) befördert. Taxe in Österreich: Brief 40 Gr, Flugpost Wien-Berlin 10 Gr, total 50 Gr. Der deutsche ZeppelinZuschlag betrug RM 1.25 und ist richtig mit deutschen Briefmarken entrichtet, die in Berlin abgestempelt wurden
Einen Sonderfall bilden Belege, die mit dem Flugpostdienst der SCADTA in Columbien befördert werden sollten. Hier war die Verwendung der besonderen Flugpostmarken der SCADTA für die Fluggebühr vorgeschrieben. Abbildung 4 zeigt einen solchen Brief aus dem Jahre 1926. Die österr. Taxe beträgt 100 Gr (40 Gr Auslandsbrief, 60 Gr Einschreiben). Der Flugzuschlag war von der SCADTA auf 30 centavos für die erste Gewichtsstufe festgelegt worden,zuzüglich 20 centavos für Einschreibebriefe. Die SCADTA-Marken mussten bei den Konsulaten von Columbien bezogen werden, was etwas umständlich war. Da aber der Zeitgewinn beträchtlich war, hat sich die Geschäftswelt gerne dieses Dienstes bedient. Man findet hier also vor allem Bedarfspost. Die Zuleitung zum Ausgangsort des Flugdienstes erfolgte mit Schiffen bis Barranquilla oder auch über New York. Bereits ab 1. Juni 1929 konnte der Flugzuschlag mit österreichischen Wertzeichen entrichtet werden.


Vereinzelt kommen auch Sammlerbriefe vor, besonders aus der Zeit nach 1929, als die SCADTA-Marken eigentlich gar nicht mehr erforderlich waren, jedoch noch toleriert wurden. Allerdings ist bei diesen Belegen zu prüfen, ob die österreichische Frankatur nicht schon für den Flugzuschlag ausreichend war. In diesen Fällen war die SCADTA-FranAbb. 5 katur überflüssig und diente nur zur «Dekoration». Einen solchen Brief aus dem Jahre 1932 zeigt die Abbildung 5, bei dem einiges nicht stimmt. Die Zuleitung mit dem Luftschiff nach Südamerika war gar nicht vorgesehen, da die Verbindung von Recife (Pernambuco) nach Barranquilla äusserst schlecht war.
Der Flugpostzettel «Von New York zur SCADTA» ergibt somit auch keinen Sinn. Die österreichische Frankatur von 10 Schillingen ist weit überzogen (Drucksache Ausland war 8 Groschen, Flugpost nach Friedrichshafen 20 Gr, Einschreiben 60 Gr, SCADTA-Flugdienst 80 Gr (für je 10g). Die SCADTAMarke von 15 centavos war bis 1929 richtig für den Flugzuschlag für eine Drucksache, sie war aber gar nicht erforderlich und wurde aus diesem Grund wohl auch nicht abgestempelt. (Der Transitstempel von Friedrichshafen berührt die SCADTA-Marke nur zufällig).

Vorsicht ist also geboten bei Mischfrankaturen, besonders wenn es sich um Sammlerbriefe handelt!