Internationale Postverbindungen: Via di Svizzera

Schon seit der frühesten Zeit ist die Schweiz ein Transitland im europäischen Postverkehr gewesen. Um dies zu belegen, wurde in der Lombardei ein Transitstempel verwendet. Für die italienischen Korrespondenzen von und nach dem Norden, inklusive Transatlantikpost, welche den kürzeren Weg über die Schweiz nahmen anstatt über Österreich, wurde eine Transitgebühr verlangt. Diese Gebühr wurde belegt mit dem Stempel VIA DI SVIZZERA, den wir zum erstenmal in der Postkonvention von 1853 zwischen Sardinien und Österreich finden. Im «Regolamento» unter Artikel 11 «Bolli speciali» ist für unfrankierte Korrespondenzen, welche im Transit durch die Schweiz über die österreichische Post nach Sardinien versandt wurden, das Aufsetzen des Stempels = Via di Svizzera - vorgeschrieben. Die Verwendung eines solchen Stempels wurde bisher nur im Grenzpostamt Milano festgestellt. Die Transitgebühr wurde festgelegt in Artikel 17, Abschnitt c des Vertrages über die Porti der Sardinisch-deutschen Korrespondenzen; er galt aber auch für die Briefe, welche durch beide Länder im Transit befördert wurden. Hier der Originaltext:
«Die Correspondenz zwischen Sardinien und den nicht österreichischen Staaten des deutsch-österreichischen Postvereins, welche im Transit durch österreichisches Gebiet befördert wird, unterliegt:
a) dem sardinischen Porto von dreizehn oder acht und zwanzig ital. Cent, für den einfachen Brief, je nach dem Aufgabe- oder Bestimmungsorte in Sardinien, wie bei internationalen Briefen; und dem Porto von fünf ital. Cent, für jedes Loth Drucksachen unter Kreuzband;
b) dem deutsch-österreichischen Porto von neun Kreuzern für jeden einfachen Brief, und einem Kreuzer für jedes Loth Drucksachen unter Kreuzband;
c) dem schweizerischen Porto von drei Kreuzern für jeden einfachen Brief und von einem Kreuzer für jedes Loth Drucksachen unter Kreuzband, in jenen Fällen, wo der schleunigsten Beförderung halber, die Correspondenzen durch das schweizerische Gebiet geleitet werden.
Die österreichische Postverwaltung vergütet der sardinischen das unter lit. a) erwähnte sardinische Porto für die nicht frankirten Correspondenzen aus Sardinien nach den nicht österreichischen Staaten des deutsch-österreichischen Postvereins, sowie für die aus beiden Staaten einlangenden, bis zum Bestimmungsorte in Sardinien frankirten Correspondenzen.
Die sardinische Postverwaltung vergütet dagegen der österreichischen die Taxe sub lit. b) und nach Umständen auch jene sub lit. c) für die unfrankierten Correspondenzen aus den nicht österreichischen Staaten des deutsch-österreichischen Postvereins nach Sardinien, sowie für die aus Sardinien einlangenden bis zum Bestimmungsorte in jenen Staaten frankierten Correspondenzen.»
Die Transitmöglichkeit für geschlossene Transitpakete aus und nach Österreich wurde schon im 1852er-Vertrag zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und Österreich im Artikel 6 erwähnt. Dadurch wurde die k.k. österreichische Postverwaltung berechtigt, auf den von der schweizerischen Eidgenossenschaft zu unterhaltenden Postkursen verschlossene Felleisen und Pakete mit den Korrespondenzen an die Postämter Frankreichs und die nicht zum deutschösterreichischen Postverein gehörigen Staaten zu senden, und solche ebenso zu beziehen. In Artikel 7 dieses Vertrags sind drei Transitwege von Mailand aus aufgelistet, mit verschiedenen Gebühren netto pro Loth:
- Zwischen Camerlata und Basel über den St. Gotthard und Luzern, mit der Transitgebühr von neun Kreuzern Conventions-Münze.
- zwischen Camerlata und Schaffhausen über Altdorf, Luzern und Zürich, Transitgebühr neun Kreuzer.
- Zwischen Mailand und Lindau durch Graubünden, wobei der Kurs zwischen Chur und Chiavenna auf Rechnung der schweizerischen Postverwaltung unterhalten wurde, drei Kreuzer.
Obwohl für zwei Leitwege neun Kreuzer vorgeschrieben waren, wurde die nach dem 1853er-Vertrag Österreich-Sardinien festgelegten drei Kreuzer Transitgebühr beibehalten. Nach den gelaufenen Briefen zu urteilen, ist die Masse der Korrespondenz über die Badische Bahnpost, Basel und Camerlata nach Mailand befördert worden. Der Stempel wurde in Mailand sowohl auf ein- als ausgehende, Porto- und Franko-Briefe aufgesetzt.

Der in Abbildung l gezeigte Frankobrief vom 20.6.1857 wurde mit dem Franchisestempel der «Amministratione della Regia Pontificia Tabacchi» (daher ohne Kirchenstaatsporto) von Rom nach Arnhem in den Niederlanden versandt. Rückseitig die im voraus entrichtete Fremdgebühr von «5/10» Bajocchi (in Rotstift), 5 für Sardinien und 10 Weiterfranko, dazu die «3» (in brauner Tinte) Kreuzer Transitgebühr,' als «fl» (in blauer Tinte), ein Silbergroschen, an die Schweiz zu vergüten. Der vorderseitige «PD» Stempel wurde vom Römischen Postamt, der Langstempel VIA DI SVIZZERA sowie FRANCA, alle in rot, von Mailand gestempelt. Die vorderseitigen «f 5» (in blauer Tinte) Silbergroschen entsprachen drei Silbergroschen für den deutschen Postverein und zwei für die Niederlande. Als preussischer Eingangsstempel ist rückseitig der Bahnpoststempel «WARBURG/DÜSSELDORF» angebracht, der Leitweg war also eindeutig über Basel, Frankfurt, Kassel, Düsseldorf nach Emmerich, Grenzpostamt, wo der Stempel «Franco» als Übersetzung für FRANCA und PD gestempelt wurde.


Ein Portobrief vom 30.6.1857 (Abbildung 2) von derselben Behörde an dieselbe Adresse wurde mit dem Aufgabestempel «ROMA» im Doppelkreis über Sardinien nach Mailand befördert, vorderseitig mit Rotstift mit «8» Bajocchi (= 3% Silbergroschen) Sardinien-Kirchenstaat, in Mailand mit dem Langstempel VIA DI SVIZZERA gestempelt und «6¼» (in brauner Tinte) Silbergroschen notiert, die wurden sowohl rückseitig (Bahnpost WARBURG/DÜSSELDORF) als vorderseitig (Emmerich) in blauer Tinte wiederholt. Das in den Niederlanden zu zahlende Porto betrug «45» Cents, ca. 8 Silbergroschen. Eine kleine Korrespondenz von September 1855 bis 1857 von Karlsruhe nach Verona erlaubt uns, die verschiedenen Leitwege von Baden nach Italien darzustellen.
Da Verona zu dieser Zeit unter österreichischer Postverwaltung stand und somit zum österreichisch-deutschen Postverein gehörte, konnte man von Karlsruhe aus Briefe mit neun Kreuzern frmachen. Der Weg über die Schweiz kostete wegen der Transitgebühr drei Kreuzer mehr.

Die Briefe zeigen uns deutlich die verschiedenen Laufzeiten an: mit neun Kreuzern über Österreich dauerte es sechs Tage, verursacht durch den langen Beförderungsweg über Frankfurt, Dresden und Wien. Von den beiden über diese Route gelaufenen Briefen zeigt einer rückseitig den österreichischen Eingangsstempl von BODENBACH. Der Brief in Abb. 3 ist mit 9 Kreuzern frankiert, hat den Aufgabestempel «CARLSRUHE/10 Sep» (1855) und rückseitig den Einkreiser «BODENBACH/ 12/9» vom österreichischen Eingangspostamt. Die Kartenskizze zeigt diese zeitraubende Route.
Ein Brief mit derselben Frankatur (Abb. 4), am 7. Februar 1856 aufgegeben, wurde aber mit der Bahnpost südlich befördert (rückseitig Bahnpoststempel «E.B. 1. Feb./Curs I u. II.») und kam über die Schweiz und Mailand nach Verona. In Mailand wurden der rote Ovalstempel «50//0/INSUFFICENTE» sowie der Langstempel VIA DI SVIZZERA aufgesetzt, mit einer Taxe von «3»


Literatur und Quellen:
- Post und Eisenbahn Reisekarte «Deutschland», Nürnberg 1851. - Postvertrag vom 26.4.1852 zwischen dem Kaiserthum Österreich und der schweizerischen Eidgenossenschaft. - Postvertrag zwischen Österreich und Sardinien vom 26.9.1853. - Paolo Vollmeier, «Regno di Sardegna», 1985, Castagnola. - James Van der Linden, «Postgeschichte» Nr. 34, Juni 1988. - Richard Winter, USA «The Chronicle» Nr. 142, 1989. - Abbildungen 3 und 4: Auktionshaus Schwarzenbach, Zürich.