Marktkonforme Lenkungsmassnahmen aus der Strubelzeit
In der POSTGESCHICHTE Nummer 59 habe ich die beiden Posttaxen-Gesetze der Strubelzeit vom 25. August 1851 und 6. Hornung 1862 detailliert dargestellt. (1) Dieser Beitrag endete mit der Aussicht, dass eine Illustration dieser etwas grauen Theorie durch attraktive Frankaturbelege einer späteren Postgeschichte-Ausgabe vorbehalten bleibe. Mit dem vorliegenden Beitrag will ich dieses Versprechen einlösen.
Anfangs der 60-er Jahre des letzten Jahrhunderts beabsichtigte die Eidgenössische Post, durch eine PosttaxenRevision gleich drei Ziele auf einmal zu verwirklichen, nämlich eine administrative Vereinfachung, eine preisliche Vergünstigung und eine mengenmässige Zunahme des Postverkehrs. Die angestrebte Vereinfachung der Postabwicklung sollte durch eine gesteigerte Vorausfrankierung der Postsendungen erreicht werden. Dazu schrieb der Bundesrat in seiner Botschaft: «Sobaldder Brief mit der Frankomarke versehen ist, so ist auch das Rechnungsgeschäft abgeschlossen und kontrolliert. Der Postbeamte hat die Briefe nicht mehr zu sortieren, zu taxieren und zu verrechnen, und die Kontroleure haben die Richtigkeit und Übereinstimmung der Verkehrsrechnung nicht mehr zu untersuchen Selbst die Briefträger können die Briefe schneller bestellen, wenn sie sich nicht an jeder Treppe mit dem Taxbezug zu befassen haben.» (2) Zusätzlich erhoffte sich der Bundesrat eine merkliche Abnahme der «Krebse» (nicht zustellbare oder vom Adressaten nicht angenommene Sendungen) und der damit verbundenen administrativen Umtriebe. (3) Um die gewünschte Vorausfrankierung durch das Publikum zu erreichen, standen der Post grundsätzlich zwei Wege offen: entweder die Einführung des Frankaturzwanges auch » für die gewöhnlichen Briefsendungen (4) oder eine Preisdifferenzierung zwischen Franko- und Portobriefen (unfrankierten Briefen). Modem gesprochen ging es um die Frage, ob man polizeirechtliche Gebote aufstellen oder marktkonforme Lenkungsmassnahmen einsetzen wollte.
23G IV auf Brief von Biel (7. Juli 1862) nach Sumiswald mit original aufgeklebter Franka tur-Erklärung.
Man entschied sich für die ordnungspolitisch saubere Lösung, indem man die Frankobriefe portomässig vergünstigte und die Portobriefe verteuerte. «Je mehr Werth man auf die Frankatur und den durch dieselbe entstehenden Vorteil legt, desto höher muss die Taxe der Porto^ briefe im Verhältnis zu den Frankobriefen gestellt werden.» (5) So betrug nun das Porto für Frankobriefe ausserhalb des Lokalbereiches von zwei Wegstunden (9,6 km) 10 Rappen, was für Frankobriefe im ehemaligen 3. Briefkreis (über 10 Wegstunden = 48 km) eine Verbilligung um 5 Rappen (= 33 l/3 %!) bewirkte. Für unfrankierte Briefe im 2. Briefkreis (> 9,6 km und < 48 km) hatte der Empfänger neu 15 Rappen zu bezahlen. Dies bedeutete eine Preiserhöhung um 5 Rappen oder um 50 Prozent! Gleich blieben die Taxen für alle Briefe im Lokalbereich (5 Rappen), für frankierte Briefe im ehemaligen 2. Briefkreis (10 Rappen) und für Portobriefe im alten 3. Briefkreis (15 Rappen). (6)
Natürlich stellt sich nun die Frage, ob die eingeführte Preisdifferenzierung für Korrespondenzen ausserhalb des Lokalrayons die gewünschte Veränderung des Frankaturverhaltens herbeiführen konnte. Mit Sicherheit trifft dies zu für die Eisenwaren-Handelsfirma Neuhaus & Blösch in Biel, wie die nachfolgende Abbildung belegt.
Gemäss Posttaxen-Gesetz von 1851 hätte dieser Brief im 3. Briefkreis sowohl franco wie unfranco 15 Rappen gekostet. Durch eine Vorausfrankierung konnte ab 1. Juli 1862 eine Taxen-Reduktion von 5 Rappen erwirkt werden. Vielleicht aber hatte die Firma Neuhaus & Blösch ihre Rechnungen bis anhin unfrankiert und somit spesenfrei verschickt. Damit also nicht allein der Empfänger von der Portoreduktion profitierte, musste die Vorausfrankierung natürlich gegenseitig erfolgen, wie dies die neuen Geschäftsbedingungen von Neuhaus & Blösch auch vorsahen.
Die Posttaxen-Revision wirkte aber weit über Biel hinaus. Gesamtschweizerisch wurde vor der Portoänderung nur ein Drittel der Briefpost vom Absender frankiert, unter der neuen Posttaxen - Ordnung stieg dieser Anteil bereits 1863 auf knapp zwei Drittel. (7) Das Beispiel zeigt eindrücklich, dass sich das Verbrauchsverhalten der Postkunden durch einen marktkonformen Einsatz des Preisinstrumentariums beeinflussen lässt. Unter Umständen bewirken dabei Preisreduktionen oft bessere Gesamtergebnisse als Preiserhöhungen ...
(1) Vgl. Urs Hermann, Einige Anmerkungen und viele Zahlen zu den Posttaxen-Gesetzen der Strubelzeit (1854-1863), in: POSTGESCHICHTE Nr. 59, September 1994, Seite 25 ff
(2) Botschaft des Schweiz. Bundesrathes an die gesetzgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend Revision des Posttaxengesetzes vom 5. Juli 1861, in: Schweizerisches Bundesblatt vom 13. Juli 1861, XIII. Jahrgang, Band II, Seite 288
(3) Gemäss Bundesrat betrug der Anteil der Rebut-Briefe («Krebse») zirka ein Prozent des inländischen Briefverkehrs. Vgl. Botschaft des Bundesrates, a.a.O., Seite 288
(4)Die obligatorische Voraus-Frankierung bestand bereits für Nachnahmen, Einschreibe-Sendungen, Drucksachen und Zeitungen
(5) Botschaft des Bundesrates, a.a.O., Seite 289
(6)Der Bundesrat selbst sah für den Lokalrayon die Taxen von 5 Rappen für Frankobriefe und 10 Rappen für Portobriefe vor. Die entsprechenden Gebühren für die übrige Schweiz sollten 10 und 20 Rappen betragen. Nach Berechnung des Bundesrates hätte dies für den Briefpostverkehr von 1860 einen Ausfall von Fr. 166'153.70 bewirkt, welcher bereits durch eine Vermehrung des Briefverkehrs um etwa 10 Prozent wieder ausgeglichen worden wäre (vgl. Botschaft des Bundesrathes, a.a.O., Seite 291 f.). Der Ständerat und der Nationalrat reduzierten jedoch diese Preisverdoppelung zwischen Franko- und Portobriefen, da man das Publikum allmählich an die Brieffrankierung angewöhnen müsse.
(7)Die genauen Zahlen und die Quellenhinweise finden Sie in der POSTGESCHICHTE Nr. 59 auf Seite 27. Ebenfalls können Sie dort feststellen, dass der inländische Briefpostverkehr zwischen 1860 und 1863 um fast 3 Millionen Sendungen zunahm, was einer Steigerungsrate von knapp 15 % entsprich