Merkwürdige Post-Vorschriften

Es gab (und gibt?) tatsächlich eine Menge Post-Vorschriften, die uns unverständlich sind. Einen Grund für diese Vorschriften hatten die Postbehörden ganz sicher, nur sind sie uns in den wenigsten Fällen bekannt. Hier drei Beispiele.
Auf den Zeppelinbriefen von der Weltrundfahrt 1929 und der Süd-Nordamerika-Fahrt 1930, die in Lakehurst, dem Luftschiffhafen von New York, aufgegeben wurden, fällt uns auf, dass die Frankaturen nur mit einem Abdruck des Datumstempels entwertet wurden; die übrigen Marken wurden anders entwertet. 1929 benutzte man dazu einen «Killer» in der Form einer Brücke (?), der das Bild der Marken nicht gerade verschönt (Abb. 1). Offenbar aufgrund von Protesten der Sammler wurden 1930 die nicht vom Datumstempel getroffenen Marken mit einem Einzeller «LAKEHURST, N.J.» entwertet (Abb. 2). Man kann nur annehmen, dass in jenen Jahren eine Vorschrift der amerikanischen Postverwaltung bestand, die besagte, dass der Abdruck des Datumstempels nur einmal auf einem Poststück vorkommen darf. Warum wohl? Vielleicht weiss ein Leser die Antwort. Auch unsere Schweizer PTT hat sich etwas Merkwürdiges geleistet, was die Ankunftsstempelung betrifft. In den 1973 gültigen internen Postvorschriften hiess es betr. «Stempelung bei der Bestimmungsstelle»:

Abb. 1: Zeppelinbrief aus Lakehurst zur Weltfahrt 1929.

Abb. 2: Zeppelinbrief aus Lakehurst zur Rückfahrt von der Süd-Nordamerika-Fahrt 1930.

«Die hiernach aufgeführten Sendungen werden am Bestimmungsort so bald als möglich gestempelt (Postkarten, Drucksachen in Kartenform auf der Vorderseite, alle übrigen Gegenstände auf der Rückseite:
- eingeschriebene und uneingeschriebene Postlager-Briefsendungen, ausgenommen solche philatelistischen Charakters.
- die eingeschriebenen und uneingeschriebenen Eilsendungen in Karten oder Briefform - ausgenommen solche philatelistischen Charakters ~ sind sofort nach Eingang am Bestimmungsort mit einem Datumstempelabdruck zu versehen.»

Philatelistische Sendungen durften also auf gar keinen Fall einen Ankunftstempel erhalten! Die Beamten mussten somit unterscheiden, welche Sendung philatelistisch war und welche nicht. Abgesehen davon, dass sie damit überfordert waren - (gewisse) Philatelisten legen doch gerade grossen Wert auf die Ankunftsstempelung! Wie kam es zu dieser merkwürdigen Vorschrift? Da hatten sich ein paar Sammler beschwert, dass ihre Ersttagsbriefe eine überaus lange Laufzeit hatten (was nur scheinbar war, denn die Stempelarbeit zog sich über mehrere Tage hin). Andere Sammler hatten reklamiert, dass ihre schönen Ersttagsbriefe an Postlager-Adressen durch den Ankunftstempel auf der Rückseite des darüber liegenden Ersttagsbriefes beschmutzt wurden. Die PTT (immer den Sammlerwünschen offen) hatten somit keine andere Wahl, als die Ankunftsstempelung solcher Philatelisten-Sendungen zu untersagen. Diese merkwürdige Vorschrift wurde übrigens bald durch neue Bestimmungen aufgehoben. In den frühen Jahren der Flugpost waren die Flugpostmarken in vielen Ländern nur zur Deckung des Flugpostzuschlages oder jedenfalls nur für Flugpostsendungen bestimmt. Wurden sie auf gewöhnlichen Sendungen verwendet, mussten die Sendungen als unfrankiert behandelt werden (Abb. 3). Dies hatte natürlich schon seinen Grund.

Abb. 3: Ein mit einer als ungültig gekennzeichneten Flugpostmarke frankierter gewöhnlicher Inlandbrief, mit 40 Rp nachtaxiert (aus BBZ 5/6/96, S. 117).

Denn die Flugpostmarken sollten die Sendung sofort und augenfällig von einer gewöhnlichen Sendung unterscheiden. Dass wegen des fehlbaren Absenders der Empfänger mit «Strafporto» belastet wurde, kommt uns heute ziemlich merkwürdig vor. Die Vorschrift wurde von den PTT auch nach und nach gelockert, bis 1938 (Juni) die Flugpostmarken auch für gewöhnliche Sendungen verwendet werden durften, womit natürlich der Sinn und Zweck der Flugpostmarken verloren ging.