Alt-Österreich: Nachvollzogene Behandlung eines Auslandsbriefes, der in Österreich nachgesandt wurde

l Groschen Ganzsache Deutsches Reich in Charlottenburg am 4.8.1873 nach Venedig (7.8.) aufgegeben und in der Folge als unvollständig frankiert (gem. Art. 3. Abs. a, des deutsch-italienischen Postvertrages vom 1.05.1873* mit Wirksamkeit vom 1.11.1873 wären 2!/2 Silbergroschen erforderlich gewesen) mit dem schwarzen Kastenstempel «Unzureichend/frankiert» gekennzeichnet und nachtaxiert, wobei der Brief als unfrankiert eingestuft, aber der Wert der l Groschen Ganzsache = 12 Centesinii in Rechnung gestellt wurde. Somit ergab die Nachtaxierung:

aufgerundet 50 Centesinii an Porto.

In Venedig am 7.8. eingetroffen wurde in Erwartung des späteren Inkassos eine 50 Cent. Portomarke auf den Brief geklebt. Zum Inkasso kam es nicht, weil der Adressat nach Graz verreist war und dadurch bedingt eine Nachsendung erfolgte. Hiebei wurde der Brief mit dem aushaftenden Porto von 50 Centesimi umgerechnet mit 20 Neukreuzern + 25 Neukreuzern (Porto f. d. unfrankierten Brief von Italien nach Österreich) also mit 45 Neukreuzern insgesamt belastet. Vorerst wurde die 50 Centesimi Portomarke mit dem Stempel «Annullato» für ungültig gekennzeichnet. Von Graz aus, wo der Brief am 9.8. eingetroffen war, kam es zu einer neuerlichen Nachsendung, jetzt nach Linz (13.8.) aber mit 50 Neukreuzern belastet, da eine Inlandsgebühr (Nachtragsporto) von 5 Neukreuzern zu dem aushaftenden Porto von 45 Neukreuzern hinzuzurechnen war; die Abfertigung erfolgte als Abzugsbrief (siehe. Stempel «A.P.» und die handschriftl. Taxzahl «50», die mit Rot- als auch mit Blaustift vermerkt auf der Briefvorderseite aufscheint).
Aber auch in Linz konnte der Adressat nicht erreicht werden. Mit einer weiteren Nachsendung als Abzugsbrief wurde versucht, den anscheinend nach Wien weitergereisten Adressaten zu erreichen. Aber auch dieser Versuch schlug fehl, sodass, da kein Anlass zu einer weiteren Nachsendung vorlag, der Brief, nachdem er in Wien am 16.8. eingetroffen war, beim zuständigen Postamt zur Abholung hinterlegt wurde. Nach Ablauf von ca. 6 Wochen erfolgte die Rücksendung nach Charlottenburg (2.10.).
Wie das den Brief noch immer belastende Porto letztlich verrechnet und vereinnahmt, oder als uneinbringlich abgeschrieben wurde, kann nicht nachvollzogen werden, weil keine Hinweise vorhanden sind, die Schlüsse in dieser Richtung zulassen würden.

Dieser Brief stammt aus der mehrmals mit Gold prämierten Sammlung meines Sammlerfreundes Werner Schindler, der ihn mir in dankenswerter Weise zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat