Union Postale Allemande (I): Die Auslandsverbindungen des Deutsch-österreichischen Postvereins
Diese internationale Bezeichnung für den Deutsch-österreichischen Postverein, in französischer Sprache, war eine zutreffende Bezeichnung für den postalischen Zusammenschluss deutscher Staaten, der 1847 unter Anwesenheit von siebzehn Bevollmächtigten der Postverwaltungen mit dem Postkongress in Dresden vom 18. Oktober seinen Anfang genommen hatte. Es vergingen noch drei weitere Jahre bis zur Inkraftsetzung des Postvereinsvertrages am 1.7.1850. Neben Preussen und Österreich waren bereits folgende Staaten und Postverwaltungen beigetreten: Bayern, Sachsen, Mecklenburg Schwerin und Mecklenburg Strelitz sowie Schleswig und Holstein; letztere Herzogtümer jedoch nur bis 1852. Von 1851 bis 1854 schlössen sich weiter folgende Staaten an:
Baden, Thurn & Taxis (Thüringen, Frankfurt, Bremen und Lübeck, Hessen-Kassel, Hessen-Darmstadt und Nassau); Hannover, Württemberg, Luxemburg und die Hansestadt Bremen 1851, die Städte Hamburg und Lübeck sowie die Thurn und Taxisschen Postverwaltungen Hohenzollern 1852, die Taxissche Postverwaltung in Schaumburg Lippe 1854. Zum erstenmal wurde eine Vereinheitlichung erreicht bezüglich der Gebühren, Gewichte und Entfernungen. Die Taxierung und Abrechnung war in der jeweiligen Landeswährung vorzunehmen, für unbezahlte Briefe (Portobriefe) in der Währung des Bestimmungslandes, für vorausbezahlte (Francobriefe) in der Währung des Absenderlandes. Das Entfernungsmass war die geographische Meile zu 7.420,40 m, später wurde sie auf 7.500 m aufgerundet. Die Briefgebühr wurde nach einheitlichen Entfernungen gerechnet, und zwar in Abschnitten bis 10 Meilen einschliesslich, über 10 bis 20 Meilen einschliesslich und über 20 Meilen, mit einem Portosatz von je l, 2 und 3 Silbergroschen bzw. 3,6, und 9 Kreuzern. Die Brieftaxen galten nur für freigemachte Sendungen. Für unfrankierte Briefe in den Vereinsstaaten wurde ein Zuschlag von einem Silbergroschen bzw. drei Kreuzern erhoben, ohne Rücksicht auf die Entfernung. Das Gewicht wurde nach dem Zollpfund zu 500 französ. Gramm errechnet. Das Zollpfund war in 30 Zollot je 16,6 Gramm eingeteilt.
Die Gewichtsprogression bestimmte für jedes Lot den einfachen Gebührensatz nach der jeweiligen Entfernung.
Die Auslandsverbindungen des Postvereins richteten sich nach den von den Teilstaaten abgeschlossenen Verträgen. Es handelte sich dabei in der Hauptsache um die Verträge von Preussen mit Belgien, Frankreich und den Vereinigten Staaten von Amerika, sowie den Vertrag von Bremen mit den Vereinigten Staaten. Die Grundlage der Verhältnisse wurde vom Bremischen Senator Duckwitz wie folgt geschildert: Der Deutsch-österreichische Postverein besteht aus ganz Deutschland, Österreich und einem Teil von Italien. Das Porto für einen einfachen Brief beträgt im Verkehr mit dem Auslande auf jede Entfernung drei Silbergroschen (Höchstsatz). Dieses Porto bezieht die absendende Postverwaltung. Für die vom Auslande nach dem Verein eingehende Korrespondenz wird das Grenzpostamt als absendende Postverwaltung betrachtet. Bei der über Aachen eingehenden amerikanischen Korrespondenz erhält daher Preussen das Porto. Bei der über Bremerhaven eingehenden amerikanischen Korrespondenz erhält Bremen das Porto für die Briefe nach den Bremischen Postkursen, nämlich Oldenburg, Hamburg, Lübeck, Mecklenburg-Schwerin, Holstein, Dänemark, Schweden, Norwegen und Holland. Da aber vertragsmässig das hannoversche Postamt zu Bremerhaven die Briefe nach allen übrigen Ländern versendet, so geniesst es das deutsche Vereinsporto der amerikanischen über Bremerhaven eingehenden Briefe, welche nach diesen übrigen Ländern bestimmt sind.»}.
Der Anschluss zum Postverein wurde für Bremen am 1. Januar 1852 vollzogen. Bremen hatte aber - ausser dem Seeweg über Bremerhaven und dem Landweg über Oldenburg - nur die Möglichkeit, seine Korrespondenz über hannoversches Gebiet zu leiten. Es gab daher mit Hannover Auseinandersetzungen über die Verteilung der Portoeinnahmen und die zu entrichtenden Transitgebühren.
Schon 1845 hiess es in einer Instruktion vom Senat: «Über Bremen hinaus besorgt das Stadtpostamt den Postverkehr nach und von Hamburg, Oldenburg und den Niederlanden. Die nach den übrigen deutschen Staaten usw. bestimmten Briefsendungen wird das Stadtpostamt an die hannoversche Postverwaltung abgeben, weil diese dank der hannoverschen Eisenbahn die Möglichkeit schneller Weiterbeförderung darbietet»2.
Gemäss der Konvention zwischen Bremen und Hannover vom 26.2.1846 sollte Hannover die über Bremerhaven eingehende transatlantische Post zur Weiterbeförderung über Bremen hinaus überlassen werden, soweit sie nicht nach Oldenburg, Hamburg und Holland bestimmt war. Hannover, dessen bremisches Postamt als Grenzeingangspostamt im Sinne des Postvereinsvertrags angesehen wurde, nahm das Vereinsporto von der durch sein Postamt über Bremen hinaus weiterbeförderten Korrespondenzen in Anspruch; Bremen erhielt jedoch von diesen Gebühren für jeden ausgelieferten Brief einen Anteil von einem halben Silbergroschen, ohne Unterschied des Gewichts3.
Nach dem Eintritt Hannovers zum Postverein am 1.6.1851 bestand die Notwendigkeit, die Vereinsgebühr von der insgesamt zu fordernden Taxe zu unterscheiden. Dazu wurde für Briefe nach dem Kreuzergebiet Württemberg ein Bruchstempel verwendet für die jeweils an Amerika zu vergütende Gebühr, der im Nenner immer die Zahl «9» hatte. Neun Kreuzer entsprechen umgerechnet der Vereinsgebühr von 3 Silbergroschen. Die amerikanischen Gebühren, von Bremen zu vergüten, teilen sich auf n vier Gruppen: Die Seegebühr von 24 Cents = 40 Kreuzer, die Seegebühr + 5 Cents Inlandsgebühr (bis 300 Meilen vom Ausgangspunkt) = 29 Cents oder 48 Kreuzer, und die Seegebühr + 10 Cents Inlandsgebühr (über 300 Meilen) = 34 Cents oder 56 Kreuzer. Briefe der vierten Klasse waren bis Bremen bezahlt, wobei nur das Vereinsporto verlangt wurde. Die Bremer Bruchstempel sind die ersten Stempel für eine zu verrechnende Vereinsgebühr (Abbildung 1)
Da aber am 1. Juli 1851 die amerikanischen Gebühren einheitlich für den ganzen Postbereich auf 20 Cents herabgesetzt wurden, waren die Stempel nur einen Monat im Gebrauch. Dabei muss man bedenken, dass die Post mit Kontraktschiffen der «Ocean»-Linie gebracht wurde. In dieser Periode kamen nur zwei Schiffe in Bremen an: die «Hermann» am 3. Juni und die «Washington» am 29. Juni. Der Brief aus New York (Abb. 2)4 vom 17. Mai hat einen von New York für diesen Vertrag angefertigten kurzlebigen Einkreisstempel «NEW 24 York/ MAY/ 17», wurde befördert mit der Hermann und bei Ankunft mit dem roten Eingangsstempel «9 AMERICA/ ÜBER BREMEN» gestempelt. Das war die Forderung Bremens von neun Gutegroschen an Hannover, was umgerechnet die 24 Cents Seeporto-Vergütung an Amerika brachte. Hannover stempelte dementsprechend 40/9: 40 Kreuzer = 9 Gutegroschen = 24 Cents + 9 Cents Vereinsgebühr. Die neuen Taxen gaben bei der Weiterbeförderung offenbar etwas Kopfzerbrechen, weil auf dem Brief erst 45/8, dann 53/4 gerechnet und dann durchgestrichen wurden, um schliesslich die korrekte Gebühr von 40 + 9 an Hannover + 8 Transit und Inlandsgebühr = 57 Kreuzer zu vermerken.
Abb. 2
Die amerikanische Gebührensenkung machte eine neue Stempelserie für den einfachen und den Doppelbrief notwendig, wobei der Nenner immer das Vereinsporto dargestellt und zwar auf der Umrechnungsbasis: 20 Cents = 20 Bremische Groten = 9!/2 Silbergroschen = 33 Kreuzer. Das Vereinsporto wurde auch für die anderen Mitgliederstaaten angepasst, auf der Basis: 9 Kreuzer = 3 Silbergroschen. Die neuen Stempel bekamen nun den Zusatz: «Aus America über Bremen» als Dreizeiler (Abbildung 3)
Die Herabsetzung des Seeportos um einen halben Silbergroschen ab 1. Januar 1852 ergab neue Stempel, ohne jedoch das Vereinsporto zu beeinflussen, es blieb bei 3 Silbergroschen bzw. 9 Kreuzern.
Die Abbildung 45 zeigt einen Brief aus New York in der zweiten Gewichtsstufe, mit dem Stempel «NEW 40 York/JUL/ 10», dem einzig bekannten Exemplar bisher! Dieser Brief wurde nicht mit der «Ocean»-Linie befördert, sondern als sog. «Bremen Ciosed Mail» im geschlossenen Briefbeutel über England. Dazu wurde u.a. die «Collins»-Linie benutzt. Der Brief wurde ab New York nach Liverpool befördert und weiter durch England nach Bremen, wo der rote Stempel «63/18 R. AMERICA/ÜBER/ BREMEN» (18 Kreuzer Rheinisch, doppeltes Vereinsporto) angebracht wurde. Dies gab zusammen 81 Kreuzer = l Gulden 21 Kreuzer.