Auslandsbriefe im Wechselverkehr Österreichs
Bei der Beschäftigung mit Auslandsbriefen der Vormarkenzeit macht man sich im Laufe der Zeit eine Theorie über das Vorgehen bei der Gebührenanalyse. Dabei bilden sich einige Regeln heraus, mit denen die Funktion der einzelnen Gebührenvermerke schnell und sicher zugeordnet werden kann. So lernt man, dass Frankobeträge immer auf der Briefrückseite und Portobeträge immer vorne stehen, und man eignet sich gewisse Standards an, wie ein Gebührenbaum zu lesen ist und wie ein Teilfranko oder Weiterfrankobrief aussieht. Mit etwas Anleitung und Übung macht dieser Lernprozess schnelle Fortschritte, aber es gibt auch einige Postgebiete, die aus der Reihe tanzen und gar nicht in die angelernten Schemata passen wollen.
Dazu gehört u.a. Österreich. Schon die territorial vielschichtige Zusammensetzung der Donaumonarchie lässt keine kontinuierliche und einheitliche Behandlung der Briefe erwarten. Es macht einen wesentlichen Unterschied, ob ein Brief in den Kronländern oder in Ungarn, der Lombardei, dem Küstenland oder in Siebenbürgen aufgegeben wurde. Dementsprechend änderten sich nicht nur die Behandlungsmethoden und Taxierungen, sondern auch die Transitwege nach dem Ausland erheblich. Darüber hinaus änderte sich nach und nach die grundlegende Systematik der Gebührenaufzeichnung, so dass der heutige Betrachter auf gute geographische und historische Kenntnisse angewiesen ist.
Die inländische Gebührenberechnung Österreichs im sog. Halbfrankosystem mit der Berechnungsgrundlage nach durchlaufenen Poststationen führte zwangsläufig zur Einführung des Grenzfrankozwanges gegenüber den Nachbarstaaten. Im Inland bedeutete dies, dass der Absender und der Empfänger die gleiche Gebühr zu entrichten hatten, einmal als Franko- und dann als Portobetrag. Bei Briefen in das Ausland war diese Konstruktion nicht möglich, so dass meist die doppelte Inlandsgebühr als Teilfranko bis zur Grenze vom Absender erhoben wurde. - Diese Vorschriften alleine hätten den Grenzfrankozwang noch nicht notwendig gemacht, vielmehr war es die Berechnung nach Poststationen, die den Ausschlag gab, denn das Postamt im Ausland konnte nicht wissen, wieviele Poststationen aktuell ab der Grenze bis zum Bestimmungsort zu durchlaufen waren. Zwar möchte man meinen, es hätte bei Änderungen nur einer rechtzeitigen Mitteilung an die ausländischen Postverwaltungen bedurft, um die vollständige Frankierung der Briefe zu sichern, aber in der Praxis wurden die Briefe häufig nicht auf dem direkten Postweg verschickt, sondern aus Gründen der Witterungs- oder Strassenverhältnisse oder wegen Unregelmässigkeit der Posttage über andere Strecken geleitet. In solchen Fällen war selbst im Inland eine korrekte Taxierung erschwert.
Man kann also davon ausgehen, dass Briefe aus und nach österreichischen Ländern bis in die 40er Jahre des 19. Jahrhunderts hinein grundsätzlich bis zur Grenze zu frankieren waren. Diese Regel gilt immer für den bilateralen Wechselverkehr und kennt nur im Transitverkehr einige Ausnahmen, wo Österreich sich bereit fand, fremde Auslagen zu erstatten.
Wegen dieser Selbstverständlichkeit des Grenzfrankozwanges konnten die Postbeamten auch bei der Behandlung der Auslandsbriefe nach Gutdünken verfahren, weil ihren Vermerken, Stempeln und Gebührenangaben im Ausland keine Bedeutung zukam.
So kennen wir eine Reihe von Briefen, auf denen das Franko des Absenders auf der Briefvorderseite steht.
Der folgende Brief (Abb. 1) aus dem Jahr 1814 von Reichenau in Böhmen nach Bayern gibt ein anschauliches Beispiel dafür.
Auf der Rückseite finden sich keine Gebührenvermerke. Vorne fehlt die Angabe «franco Grenze», die eigentlich bei Teilfrankobriefen obligatorisch wäre und ebenso fehlt der in Österreich oft angebrachte diagonale Teilfrankostrich. Ein unbedarfter Betrachter könnte nun meinen, es handle sich um einen Portobrief.
Doch abgesehen davon, dass die rückseitige Aufzeichnung des Absenderfrankos oft unterblieben ist, muss man hier davon ausgehen, dass die «16» unten Mitte die regelwidrige vorderseitige Angabe des österreichischen Inlandsfranko in Kreuzer W.W. darstellen soll. Sie wurden deshalb auch nicht im Kreuzer rhein. Währung umgesetzt und an den Empfänger weiterverrechnet, wie es bei einem Portobrief notwendigerweise sein müsste. Statt dessen vermerkten die bayerischen Ämter lediglich «12» kr. rhein. als bayerisches Inlandsporto.
An einem weiteren Brief (Abb. 2) derselben Korrespondenz wird diese Praxis bestätigt.
Der Brief stammt aus dem Jahr 1816 und ist entsprechend dem gültigen Tarif mit 24 kr. W.W. bis zur Grenze frankiert. Dazu kamen noch 12 kr. W.W. für die Rekommandation, die sich durch den Ausdruck «ER» (erga Recipisse) und die Manualnummern der Rekommandationsbücher links bzw. rechts oben manifestiert. Es wurde also die gesamte österreichische Gebührenrechnung vorne notiert, obwohl sie bezahlt war. Rechts oben finden wir wieder die bayerische 12.

Vorher, Ende des 18. Jahrhunderts bis zu den napoleonischen Kriegen, übte Österreich eine viel gefälligere Kennzeichnung seiner Teilfrankobriefe. Häufig treffen wir auf Angaben wie ½ franco oder ½ frei (Abbildung 3).
Etwa ab Beginn der 20er Jahre änderte sich die Praxis erneut. Jetzt finden wir die Frankogebühr rückseitig, und der Teilfrankostrich ist wohl auch zu dieser Zeit obligatorisch geworden. Lediglich der Hinweis auf den Frankierungspunkt, also «franco Grenze» fehlt noch oft. Es treten nun aber andere Probleme auf.
So finden wir auf den Briefen nun Frankostempel oder Stempel wie «Wien franco», daneben aber auch Kombinationen des «Franco»- und «Grenze»-Stempels (Abb. 4)
Die Verwendung des Francostempels auf teilfrankierten Briefen finden wir auch auf den Korrespondenzen nach England lange Zeit, wenn die Briefe bis zur Meeresküste frankiert sind. In all diesen Fällen bezieht sich der Stempel «Franco» nicht auf die Bezahlung der gesamten Gebühr bis zum Empfänger, sondern meint lediglich die Erledigung der Inlands- bzw. der Kontinentalgebühr (Abb. 5).
Auf derartige Ungereimtheiten muss man also gefasst sein, und es empfiehlt sich nicht, die zweifellos sinnvollen Regeln stur anzuwenden.
Offensichtlich ging man davon aus, dass allen Beteiligten die Verhältnisse des Grenzfrankozwanges geläufig waren und legte keinen grossen Wert auf unmissverständliche Kennzeichnung
Abb. 6
Wenn Österreich auch bis 1842 und teilweise bis 1847 auf dem Grenzfrankozwang beharrte, so schliesst dies nicht aus, dass nicht in Einzelfällen schon früher vollständig frankierte Briefe nach Österreich möglich gewesen wären. Ein Beispiel mag dies veranschaulichen (Abb. 6).