Genf-Zürich-Nürnberg 1.6.-30.9.1922, die erste Schweizer Auslands-Fluglinie
Die Erfahrungen mit der Innerschweizerischen Fluglinie Zürich-Bern-Lausanne-Genf von 1919 hatten gezeigt, dass sich eine solche Fluglinie nicht lohnte, da die Bahnverbindungen in der Schweiz die Bedürfnisse vollauf befriedigen konnten. Dagegen sei eine Linie in das benachbarte Ausland mit Anschlüssen an ausländische Flug- oder Bahnverbindungen durchaus lohnend, wie man in den Tageszeitungen lesen konnte. Es mussten aber noch einige Jahre vergehen, bis eine schweizerische Fluglinie ins benachbarte Ausland eröffnet werden konnte.
1922 war es so weit. Im Amtsblatt vom 31. Mai 1922 gaben die PTT die Eröffnung der Linie Genf-Zürich-Nürnberg bekannt:
«Die Luftverkehrsgesellschaft «Ad Astra Aero» in Zürich wird vom 1. Juni nächsthin versuchsweise täglich, ohne Sonntag, einen Luftdienst mit Postbeförderung von Genf nach Nürnberg und zurück, im unmittelbaren Anschluss an eine andere Luftverbindung nach und von Berlin, ausführen.
Der Flugplan ist festgesetzt wie folgt:

Als Flugpostsendungen sind zugelassen: eingeschriebene und uneingeschriebene, frankierte Brief Postsendungen (ausgenommen Einzugsmandate, Nachnahmen, Wertbriefe und Wertschachteln). Die Flugposten Genf-Nürnberg und Nürnberg—Genf dienen mit Vorteil hauptsächlich der Beförderung von Briefsendungen nach und aus Nord- und OstDeutschland und den Ländern darüber hinaus. Sie können zwischen Genf und Zürich und umgekehrt auch zur Beförderung schweizerisch-interner Briefschaften benützt werden.
Alle zur Beförderung mit der Luftpost Genf - Nürnberg bestimmten Briefschaften müssen die auffallende Aufschrift «mit der Luftpost Genf-Nürnberg» (par avion de Geneve a Nuremberg) tragen. Der Flugpost-Zuschlag beträgt, ohne Rücksicht auf den Bestimmungsort der Sendung, 25 Rp. für Briefpostgegenstände bis zum Gewicht von 250 g und 40 Rp. für Sendungen im Gewicht von 250- 500g. Die Zuschlagstaxen sind ausser den ordentlichen Brieftaxen mit gewöhnlichen schweizerischen Frankomarken zu decken. Hierzu kommt noch die besondere Eilbotengebühr für Briefsendungen, die am Bestimmungsort dem Adressaten durch Eilboten zuzustellen sind.
Auswechslungsstellen für Flugpostsendungen sind die Postbureaux Genf l und Zürich 3 (Bahnhof). Mit der Flugpost Genf-Zürich-Nürnberg zu befördernde Briefsendungen müssen bei diesen Stellen, in Genf bis spätestens morgens 630 Uhr, in Zürich bis spätestens morgens 830 Uhr, eingehen. In Berlin erreicht die Briefpost flugtags den Anschluss an die ordentliche Abendvertragung.
Briefschaften, die von Zürich aus mit der Flugpost Zürich-Genf nach Genf befördert werden sollen, müssen bis spätestens morgens 14 Uhr beim Postbureau Zürich 3 (Bahnhof) eingehen. Für Sendungen nach Genf empfiehlt sich die Bezahlung der Eilbotengebühr, da sonst die Zustellung an den Adressaten nicht mehr am gleichen Tag erfolgt.»
Einen Tag nach Eröffnung dieser Flugverbindungen gab auch die Deutsche Reichspost in ihrem Amtsblatt folgende Verfügung bekannt:
«Am 1. Juni ist von der Junkers-Flugzeugwerke-AG, Berlin, in Betriebsgemeinschaft mit der Ad Astra-Aero Luftverkehrsgesellschaft, Zürich, eine regelmässige Flugverbindung Fürth/Nürnberg-Zürich-Genf, die zur Postbeförderung benutzt wird, eingerichtet worden.
Die Flüge erhalten in beiden Richtungen in Fürth/Nürnberg unmittelbaren Fluganschluß an die Flüge Fürth/Nürnberg- Leipzig -Berlin und zurück. Die Linien Berlin- Fürth/Nürnberg und Fürth/Nürnberg-Genf werden vorläufig nach folgendem Flugplane beflogen (werktäglich):
Flugpostsendungen nach der Schweiz, Italien und Südfrankreich sind auf Berlin C2, Leipzig oder Nürnberg zu leiten.»
Aus diesem Flugplan, der die An- und Abflugzeiten angibt, kann man erkennen, dass die Zeit für den Umlad der Post in Nürnberg nur 15 Minuten betrug. Das mag wohl genügend gewesen sein, wenn das Flugzeug aus Zürich pünktlich eintraf. Offenbar war das aber nur selten der Fall, wie mir vorliegende Belege zeigen. Denn diese wurden offensichtlich mit dem Nachtzug von Nürnberg nach Berlin spediert und trafen dort am nächsten Morgen ein. Dennoch erhielten sie den Ankunftstempel des Berliner Luftpostamtes Berlin C2 (aber nicht den Luftpost-Bestätigungsstempel, den alle mit der Luftpost eingegangenen Briefsendungen erhielten). Dies kann vielleicht damit erklärt werden, dass sich die Sendungen aus Nürnberg in einem Luftpostsack befanden, und dieser wurde beim Eintreffen in Berlin dem Luftpostamt C2 zugeleitet, wo die Sendungen den Ankunftstempel erhielten. (N.B. Am Vormittag gab es keine weitere Flugverbindung NürnbergBerlin!). Der einzige der mir vorliegenden Belege, der in Nürnberg den Anschluss nach Berlin erreicht hat, ist derjenige vom Erstflug am 1. Juni mit dem Ankunftstempel BERLIN C2 LUFTPOST 1.6.22. 6-7N (Abb. 1):
Der Brief in Abb. 2, am Abend des 6. September 20 Uhr in Winterthur aufgegeben, am Morgen des nächsten Tages in Zürich mit dem Stempel SCHWEIZER FLUGPOST versehen, hätte also mit dem Flug nach Nürnberg am 7. September befördert werden sollen. Er erreichte Berlin aber erst am 9. September zwischen 10 und 11 Uhr. Offenbar ist der Flug nach Nürnberg am 7. September (ein Freitag) ausgefallen. Der Brief kann also erst am 8. September nach Nürnberg geflogen sein, erreichte dort aber den Anschluss nach Berlin nicht, sondern traf erst am 9. September in Berlin ein, somit Bahnbeförderung NürnbergBerlin, wo er den Ankunftstempel BERLIN C2 LUFTPOST 9.9.22. 10-11V erhielt, obwohl er gar nicht mit Luftpost eingegangen war.
Auch diese Antwort-Karte (Abb.3), in Zürich am 21. August aufgegeben, aber zu spät für den Flug am gleichen Tag, wurde am nächsten Tag nach Nürnberg befördert und ging erst am 23. August in Berlin ein. Auch dieser Beleg erhielt in Berlin den Luftpoststempel des Postamtes C2, und zwar erst vom Nachmittag zwischen 12 und 13 Uhr.
Der Brief in Abb. 4 ist nachweislich mit der Flugpost von Genf nach Zürich am 20. Juni befördert worden. In Genf um 7 Uhr früh aufgegeben, war er bereits um 10 Uhr in Zürich, brauchte dann aber noch 5 Stunden, um zum Postamt in Höngg zu gelangen.
Der Brief vom Rückflug Nürnberg - Zürich zeigt deutlich, dass Verspätungen an der Tagesordnung waren. Nach Flugplan sollte das Flugzeug aus Nürnberg um 14.45 Uhr in Dübendorf eintreffen, die Post wurde aber erst um 18 Uhr gestempelt: Ankunftstempel (von Zürich) SCHWEIZER FLUGPOST 13.IX.22-18 (Abb. 5)
Beide Linien wurden am 30. September eingestellt. Es hat sich gezeigt, dass der Anschluss nach Berlin nicht oder nur selten eingehalten werden konnte. Wohl deshalb ging im nächsten Jahr die Linie der Ad Astra-Aero nicht mehr nach Nürnberg, sondern nach München, wo der Anschluss nach Berlin durch den Nachtzug sichergestellt werden konnte. Da jetzt mehr Zeit für den Umlad zur Verfügung stand, war der Anschluss auch bei verspäteter Ankunft der Maschine aus Zürich eher gegeben.