Alt-Österreich: Teilfrankobrief mit der bisher bekannt höchsten Portobelastung

Als mit 1. Juni 1850 in Österreich Briefmarken eingeführt wurden, war die österreichische Postverwaltung bemüht, die Postkunden zu bewegen, die Briefsendungen mittels den eingeführten Briefmarken zu frankieren. Zu diesem Zwecke wurde in der Einführungsverordnung vom 26. März 1850 im § 12 die Verbindlichkeit zu frankieren zwingend vorgeschrieben. Daraus folgt, dass ab diesem Zeitpunkt im österr. Inlandsverkehr eine Barfrankierung*, wie vor dem 1. Juni 1850, nicht mehr statthaft war. Dennoch stellte man den Postkunden frei, ihre Briefsendungen unfrankiert oder teilfrankiert zur Aufgabe zu bringen. In den letzten beiden Fällen war dann aber neben der fehlenden Briefgebühr noch eine Zutaxe von 3 kr f.d. einfachen Brief beim Empfänger einzuheben (§ 19). Mit dieser Methode wollte man zweierlei erreichen, zum einen, dass durch die Verteuerung der Briefgebühr (infolge der Zutaxerhebung) die Postkunden der Markenfreimachung den Vorzug geben; zum anderen sollte damit verbunden die bei un- bezw. teilfrankierten Briefen anfallende Mehrarbeit (Taxierung solcher Briefe und Führung separater Aufzeichnungen zwecks Kontrolle der korrekten Verbesserung) vermieden und letztendlich unnötige Kosten, bezw. Mindereinnahmen vermieden werden. Letztere traten dann auf, wenn derartige Briefe von den Adressaten wegen der Kosten nicht angenommen oder aus anderen Gründen (Adressat verstorben, unbekannt verzogen, etc.) nicht zugestellt, in der Folge die Absender wegen fehlender Anschrift nicht eruiert und damit verbunden das aushaftende Porto nicht vereinnahmt werden konnte. An Hand der vorliegenden Briefvorderseite (siehe Abb.) wird demonstriert, wie teuer für damalige Verhältnisse eine Nachtaxierung eines teilfrankierten Briefes kommen konnte - aller Wahrscheinlichkeit nach ist dies ein am höchsten mit einer Zutax dotierter Brief. Diese Vorderseite (i.d. Grössenordnung von 23,3 + 14 mm) stammt von einem Brief, der am 3.2. (Mitte der 50-er Jahre) in Miskolcz, Ungarn, mit neun 9 kr (Neuner-Block) Marken 1850, Hp., T. lila, frankiert nach Wien aufgegeben wurde. Sie weist in der Mitte in Rötel die Taxzahl «Ifl5» auf, die mit der Summe der rechts davon mit Tinte angesetzten Addition: «36/39/lfl5x» identisch ist und die sich als Nachtaxierungs-Vermerk für einen teilfrankierten Brief der III. Entfernungs- der 13. Gewichtsstufe herausstellt. Die Richtigkeit dieser Annahme wird durch weitere handschriftliche Zahlenvermerke auf dem Oberrand der Briefvorderseite, w.z.B.: «9»/«13»,«117», «If57» und «13 Loth» bestätigt.

*«§ 23. Briefpostverkehr mit dem Auslande. Hinsichtlich des Briefpostverkehrs mit dem Auslande bleiben in Betreff der Portotaxe und der Gewichts-Progression vorläufig die bisherigen bezüglichen Bestimmungen in Anwendung, und es wird in dieser Hinsicht einstweilen sowohl die Frankierung durch Baarzaah - 1 u n g, als die Wahl zwischen der Frankierung und Nichtfrankierung beibehalten.»