XXXIII - Schweizerische Inlandtaxen ab 1849
Spezielle Frankaturen im Kanton Luzern
Bei der Einführung der eidgenössischen Post wurde auch die Portofreiheit vorgesehen, ein eigentliches Reglement bestand jedoch nicht, so dass es den einzelnen Postkreisdirektionen anheim gestellt war, wie dies zu handhaben war. Dazu bestand jedoch im Kanton Luzern ein spezielles Betreibungsrecht, das zum Beispiel die Bezahlung von geringen Kostenvorschüssen bei Zahlungsbefehlen und ähnlichen Wünschen vorsah. Bei den Gerichten waren sogenannte «Botenweibel» angestellt, die zugleich auch Betreibungsbeamte waren. Die Bezirksgerichte kassierten häufig allfällige Portokosten per Nachnahme, besassen jedoch für gewisse Geschäfte die Portofreiheit.
Periode bis 31. Dezember 1851
26. März 1851, Luzern-Ebikon, Brief an den Botenweibel, enthält Aufforderung zur Betreibung mit beigewickeltem Kostenvorschuss. Wegen des Geldinhalts hätte der Brief mit der Fahrpost befördert werden müssen. Da die A nzahl dieser Briefe sehr hoch gewesen sein muss, hat die Kreispostdirektion Luzern offenbar beschlossen, diese Briefe zum Fahrposttarif (Minimaltaxe 10 Rp zusätzlich Einschreibegebühr 5 Rappen) mit der Briefpost zu befördern. Aus diesem Grunde konnten die Briefe auch frankiert werden, normale Fahrpost konnte mit Marken nicht frankiert werden. RIIT14A2RU, RIT24A2O.
26. Oktober 1850, Gross Wangen-Knutwil, l «Warnungsbot» für eine Schuldvon 22.66 Franken, der Schuldner hatte das Recht, innerhalb 14 Tagen «Einwendungen» vorzubringen (heute würde man das wohl Rechtsvorschlag nennen). Das Porto von 15 Rappen setzt sich zusammen aus 5 Rappen normales Porto im 1. Briefkreis, verdoppelt für Einschreiben (sichtbar an den roten Schlangenlinien an Stelle eines Chargestempels) und5 Rappen Nachnahmegebühr. Die 15 Rappen nach Vorschrift in 6 Kreuzer umgerechnet. Der Brief ist frankiert mit einem 3er-Streifen RIT3, 11, 19 AI in einer stark graufarbigen Nuance.
Periode nach dem 1. Januar 1852
26. Februar 1852, Russwil-Sempach, Inhalt: der Gemeindeschreiber informiert den Schreiber des Bezirksgerichts in Sempach, dass am 27. Februar 1852, um 9 Uhr, bei der hiesigen Gemeinderathskanzlei der Anton D. die Konkursmasse des Moritz D. verantworten werde. Das Briefporto beträgt 10 Rappen im 2. Briefkreis, Einschreiben 10 Rappen und die Nachnahme des Portos 10 Rappen, total 30 Rappen, und dieser Betrag wird nachgenommen. RHI kl. Z TV + 10 vom linken Bogenrand.
27. November 1852, Moosen (Abgangsstempel Aesch) -Luzern, Inhalt: der Botenweibel teilt dem Gläubiger mit, dass die Schuldnerin mit Tod abgegangen sei und dass über den Nachlass ein Schuldenruf im nächsten Amtsblatt erfolgen werde. Es handelt sich wahrscheinlich um eine Mitteilung, die vom Bezirksgericht portofrei erfolgen konnte. Porto 0 + Einschreibegebühr 10 + Nachnahme 10, Total 20 Rappen, RII T35 und TU A3L U.
7. November 1852, Reiden-Lu:ern, ebenfalls eine portofreie Nachricht, vom Gerichtssubstitut geschrieben, in Vertretung des Botemveibels. Leider vergisst er den Absender auf dem Brief anzubringen, darum werden in Luzern noch 10 Rappen Porto zugefügt und mit 30 Rappen Nachnahme beim Empfänger erhoben.
22. Februar (Hornung) 1854, Sursee-Luzern, auch ein portofreier Brief des Botemveibels ohne Absenderangabe, hier hat wohl das Postamt in Sursee nachfrankiert und mit der Nachnahme die ausgelegten 10 Rappen wieder kassiert. Damit ist eine nette Mischfrankatur mit dem Paar RII715+7 ERO und RII726 DR U entstanden. Porto wie im obigen Fall.
28. November 1853, Rothenburg-Neuenkirch, Inhalt: der Absender wünscht ein 1. Warngebot an einen Schuldner für den geschuldeten Zins in der Höhe von 57 Franken 14 Rappen und legt die entsprechenden Kosten bei. Deshalb auch hier Anwendung des Fahrposttarifs. Der Brief ist somit richtig mit 15 Rappenfrankiert und die Bemerkung des Prüfers im Attest «die Frankatur ist unvollständig» falsch.
19. April 1854, Emmen-Sempach, adressiert an den Gerichtsschreiber Sempach, enthält Spesenvorschuss und wird deshalb nach Fahrposttarif belastet, jedoch mit der Briefpost befördert. Minimaltaxe 5 Rappen bis 10 Wegstunden, dazu kommen noch 10 Rappen Einschreibegebühr, total 15 Rappen, RIT3/11/4.