Aus der Praxis der Fussacher Boten

Bei der Durchsicht von Aktenmaterialien aus der Zeit der bayerischen Besetzung in Tirol und Vorarlberg wurden Notizen über die Arbeit der Fussacher (auch Mailänder Boten genannt) gefunden, die interessante und aufschlussreiche Details über die tatsächliche Praxis liefern. Man kann die Funktion dieser Botenanstalt für die Korrespondenzen aus Italien nach der Schweiz und Lindau gar nicht hoch genug einschätzen und im Kanton Graubünden hatten sie nahezu ein Beförderungsmonopol, da es dort lange Zeit keine regulären Postanstalten gab. Wie wir wissen, bezahlten sie nach Chur ein stattliches jährliches Aversum als eine Art Lizenzgebühr. Aber auch für andere Schweizer Kantone und die Handelshäuser in Lindau leisteten die Fussacher Boten unentbehrliche Dienste, wofür sie im Gegenzug logistische und tatkräftige finanzielle Unterstützung erhielten. Die vertraglichen Grundlagen, auf denen die Fussacher Boten ihre Arbeit leisteten, liegen uns bereits vor, aber über die tatsächlichen Verhälnisse fehlten uns bisher genauere Informationen. In den besagten Aktennotizen finden wir nun reichlich Aufschluss, und die vorhandenen Korrespondenzen aus Italien und Graubünden nach Feldkirch, Lindau, Kempten und einigen Schweizer Kantonen werden für die Forschung transparenter. Die erste Notiz stammt aus dem Jahr 1809 (BayHStA PA. 1208). Unter dem 20. Oktober berichtet der Postverwalter von Feldkirch, Hannibal Sturm, über die in Feldkirch ankommenden und abgehenden Boten und nennt unter dem Montag die Gebrüder Spehler aus Fussach. Seine Angaben sind an dieser Stelle noch etwas dürftig. «Dieser bringt, in einem wohlgemachten Felleisen die Briefe von Mailand und bei seiner Anherreise ihnen aufgegebene Briefe als von Como, Roveredo, Chiavenna, Bellinzona, Chur ec. und übergibt der hiesigen Postverwaltung (Feldkirch) alle Briefe nach dem Kgr. Bayern, Württemberg, Österreich, Preussen, Sachsen, Russland ec. Die nach der Schweiz und Lindau adressierten Briefe werden von obiger abgesendet und ihnen wieder überlassen.
Briefe nach dem Kgr. Bayern und Württemberg werden mit Auslag angenommmen und wird jeder Brief von Mailand zu 8 kr. Auslag, die von Chur zu 4 kr. Auslag taxiert und bezahlt. Für die aber nach Tirol, Österreich, Preussen; Sachsen, Russland gehenden Briefe muss dieser den tarifmässigen Aufgabsporto und Frankatur bezahlen.»
Unterm Dienstag vermerkt Hannibal Sturm:
«Mailänder Bote, Gebr. Spehler, hat die Brief aus der Schweiz und von der Handlung in Lindau nach Mailand. Hier aber werden die aus Vorarlberg ihnen abgenommen und zu 4 kr. Auslag taxiert und bezahlt. Die nach Mailand laufenden Briefe werden ihnen belassen.»
Erst wieder im Jahre 1811 (BayHSTA PA. 1207) finden wir genauere Angaben. Das Postamt Feldkirch fragt am OPA. Augsburg unterm 3. Juni nach, ob es ferner den Mailänder Boten erlaubt sein solle, die Lokalbriefe nach Lindau, Schweiz und Chur mitzunehmen, oder ob sie auf die Korrespondenz nach Italien beschränkt werden sollten. Man muss dazu wissen, dass die bayerische Postverwaltung seit der Verstaatlichung des bayerischen Postwesens im Jahr 1808 keine Gelegenheit ausliess, gegen private Botenanstalten vorzugehen. Die Mailänder Boten blieben aber stets unangetastet, weil es keine Alternative zu ihnen gab. Die Antwort aus Augsburg war deshalb auch ausweichend. Man verlangte nähere Details über die Gebrüder Spehler. Vorher könne man keine Entschliessung treffen.
Das Postamt Feldkirch berichtete deshalb unterm 12. Juni 1811:
Feldkirch 12. Juni 1811
An die O PA.-Direktion Auf den unterm 8. erteilten Auftrag, über die Verhältnisse des Mailänder Boten zu berichten, kann die PV. nichts Bestimmteres angeben, als dass die Mailänder Boten am Herunterweg von Chur alle jene Lokalbriefe von Chur nach Lindau, St. Gallen, Rorschach und die ganze umliegende Schweiz besorgen und so auch von Lindau hinaus. Dafür haben sie mit den Handlungshäusern abgeschlossene Akkorde, ob sie nun viel oder wenig Briefe mitnehmen, so sind sie gleich dafür bezahlt.
Hier legen sie ab, was nach Feldkirch und Gegend gehört und beziehen dafür das Porto, anstatt dass diese Briefe in Lindau und Chur auf die Post gegeben werden sollten. Mit den wenigen Briefen, welche hier und in Chur aufgegeben werden, können die Boten und der Expeditor in Chur nicht bestritten werden. Man wäre also der Meinung, dass die Mailänder Boten in Lindau und Chur keine Briefe aufnehmen dürften, welche von Lindau nach Chur und Feldkirch und so von Chur nach Feldkirch und Lindau, St. Gallen und Schweiz gehören, sondern nur jene, welche bis über Chur hinaus nach Italien und so auch von Italien heraus nach Feldkirch, Lindau und die Schweiz abgesandt werden. Wie gross übrigens ihre Akkorde sind, kann man nicht angeben. Genaueren Aufschluss kann man hierorts nicht erteilen. Man erwartet also gnädigste Entschliessung.»
Und unter dem 3. Juli 1811 folgt eine Ergänzung:
«Feldkirch 3. Juli 1811
Dem gnädigsten Auftrag zufolge soll die PV. Feldkirch Bericht erstatten, durch welche Bewilligung für die durch den Mailänder Boten nach Feldkirch gebrachten Briefe ein Kreuzer per Stück Abgabsgebühr bezogen werde. Bei der Übernahme der PV. im November vorigen Jahres wurde dem PV. Karg die Manipulation durch den damaligen Amtsverweser Sturm so angewiesen, dass bei der Übergab der Briefe durch den Mailänder Boten dem PV. als Emolument von jedem in loco bleibenden Brief 2 kr., von jenen aber, welche weitergehen und wofür dem Boten die Auslagen bezahlt werden, l kr. zu komme. Denn der Bot verlangt von jenen Briefen, welche er von Chur mitbringt 4 kr., von jenen aber aus Italien 8 kr. Auslag, davon erhält der Bote, wenn der Brief in Feldkirch bestellt werden kann, die Hälfte, geht aber der Brief über Feldkirch hinaus, so hat der PV nur einen Kreuzer per Stück, den Rest zahlt man ihm hinaus. Dieses sind die Verhältnisse, welche zur Zeit mit den Mailänder Boten statthaben. »
In Augsburg war man mit diesen Angaben nicht zufrieden. In scharfer Form wurden genauere Angaben verlangt:
«Augsburg 7. Juli 1811
Der auf Befehl am 3. Juli erstattete Bericht lässt abermal die beliebte Deutlichkeit - ein wesentliches Erfordernis der deutschen Sprachen - vermissen. Folgende Fragen sind noch genau zu beantworten:
1. Warum wurde dieses sogenannte Mailänder Boten-Emolument in der jüngst eingegebenen Liste «Verhältnisse des Dienstes» verschwiegen ?
2. Warum hat die OPA-Direktion niemals von dieser Manipulation Kenntnis erhalten?
3. Nur erlaubte Emolumente sind dem kgl. PV. gestattet, wer hat als diese Emolumente erlaubt?
4. Wie stark ist die Anzahl Briefe, die der Mailänder Bote
a. für den Ort Feldkirch von Chur entstanden
b. für den Ort Feldkirch aus Italien entstanden
c. sowohl aus Chur als aus Italien über Feldkirch hinaus weitergehend mitbringt ?
5. Wie hoch kömmt ein Briefe aus Chur bei der Abgab in Feldkirch an Porto zu stehen, wenn ihn der Mailänder Bote überbringt
6. Wie viel bekömmt der Mail Brot und wie viel behält der PVhievon
7. Wie hoch kömmt ein Brief aus Italien bei der Abgab in Feldkirch an Porto zu stehen, den der Mailänder Bote überbringt
8. Wie viel bekömmt der Mailänder Bote und wieviel behält der PV. hievon
9. Die weitergehenden Briefe fragt es sich, wieviel der Bot für Brief aus Chur an Porto, ebenso wieviel für Briefe aus Italien empfange und was der PV von einer oder der ändern Gattung für jedes Stück beziehe.
10. Mit welcher Auslage werde die weitergehenden Briefe aus Chur undmit welcher die weitergehenden aus Italien zu Feldkirch weiterspediert?»

Antwort:
«Feldkirch 11. Juli 1811
Über die Briefe des Mailänder Boten und deren Behandlung erstattet man Bericht: ad 1. Dieses Mailänder Boten-Emolument wurde in der jüngst eingereichten Liste aus der Ursache nicht mehr aufgeführt, weil GPD. bei der Inspektionsreise dasselbe dem PV abgesprochen hat und also der Betrag für die Zukunft nicht mehr konnte in Anschlag gebracht werden.
ad 2. Die O P D. erhielt keinen Aufschluss über diese Manipulation, weil mir keine Erwähnung geschah und weil man glaubte, es gehöre nicht zum wesentlichen des Dienstes als dass man hiervon Meldung machen sollte.
ad 3. der PV Kurz erhielt bei seiner Versetzung die Erlaubnis, die erlaubten Emolumente zu beziehen, es waren aber dieselben nicht benannt, und bei der Übernahme der Verwaltung in Feldkirch wurde auch hievon keine Ausnahme gemacht zu