Die Luftpost von Luxemburg in den dreissiger Jahren
Ähnlich wie das Fürstentum Liechtenstein 1930 verausgabte das Grossherzogtum Luxemburg am 10. April 1931 eine Serie von Luftpostmarken zu 0.75, l, l % und P/4 Francs und dies, obwohl Luxemburg - wie Liechtenstein - weder einen Flughafen noch eine Fluglinie besass. Anders jedoch als in Liechtenstein waren diese Luftpostmarken überhaupt nicht für die Bezahlung des Luftpostzuschlages vorgesehen. Ihr einziger Zweck war es, eine Luftpostsendung als solche besonders zu kennzeichnen. Ihre Nennwerte deckten gerade nur das gewöhnliche Porto. Der Luftpostzuschlag - und das ist das Ungewöhnliche an der Luftpost von Luxemburg - musste in Briefmarken desjenigen Landes entrichtet werden, von wo aus die Luftpostbeförderung begann. Dafür kamen die drei Nachbarstaaten in Frage: Belgien, Deutschland und Frankreich. Mit den Postverwaltungen dieser Länder waren entsprechende Vereinbarungen getroffen worden, und an den Schaltern der luxemburgischen Post waren Marken dieser Länder erhältlich. Von Belgien waren vorrätig: Marken zu 0.50 und l .50 Fr, von Deutschland: Marken zu 5, 10, 15, 20, 50 Pfund zu l Mk, von Frankreich: Marken zu 0.50, 0.75, l und 2 Franken, die natürlich in der Währung von Luxemburg zu bezahlen waren: die belgischen Marken kosteten 0.55 bzw. 1.55 lux.Fr., die französischen das l.Sfache, und die deutschen wurden zum Kurs von l lux.Fr. = 12 Pf. abgegeben.
Die gewöhnlichen Posttaxen, die mit den neuen Luftpostmarken entrichtet werden sollten, waren wie folgt:
Die luxemburgische Post leitete Flugpostsendungen je nach der Zusatzfrankatur nach Brüssel, bzw. Köln oder Frankfurt, bzw. nach Strassburg, wo dann auch die Zusatzfrankatur entwertet wurde.
Flugpostbelege aus Luxemburg, die die amtliche Mischfrankatur tragen, sind nicht oft zu finden, diejenigen mit belgischer oder französischer Zusatzfrankatur sind sogar sehr selten. Nur Zeppelinpost aus Luxemburg mit deutscher Zusatzfrankatur haben Sammler öfters aufgegeben (bekannt ab Oktober 1930), weniger häufig auch Katapultpost (ab 1931). Letztere wurde von Luxemburg nach Köln geleitet, wo sie oft mit den Nachbringeflügen nach Cherbourg geflogen wurde, ohne dass die besondere Gebühr dafür entrichtet war.
Als sich auch Frankreich als Vertragstaat ab Mai 1932 am deutschen Katapultpostdienst beteiligte, konnte die luxemburgische Katapultpost auch mit französischer Zusatzfrankatur aufgegeben werden; sie wurde dann von Luxemburg direkt nach Cherbourg geleitet. Der Zuschlag wird in den Katalogen mit 4fr. Fr. angegeben. Diese Belege gehören zu den seltensten Stücken einer Katapultpostsammlung.
Die Abbildungen 1+2 zeigen Katapultpostbriefe aus Luxemburg aus den Jahren 1931 und 1934 mit deutscher Zusatzfrankatur (1930-1934 50 Pf., 1935 25 Pf.). Die Gebühr für die Nachbringeflüge betrugen in diesen Jahren 30 bzw. 15 Pf.
Neben diesen amtlicherseits vorgeschriebenen Mischfrankaturen gibt es auch noch «tolerierte» Mischfrankaturen mit der Zusatzfrankatur anderer Länder, z.B. auch mit Schweizer Zusatzfrankatur. Sie wurden wohl deshalb nicht beanstandet, weil keine der beteiligten Postverwaltungen dabei eine finanzielle Einbusse erlitt. Sammler haben dies ausgenützt und für Schweizer Sonderflüge Post in Luxemburg aufgegeben (Abb. 3). Zeppelinpost aus Luxemburg mit Schweizer Zusatzfrankatur ist z.B. von der Pommernfahrt am 3.5.1931 in mehreren Exemplaren bekannt. Seltener ist schon der Beleg von der Schweizfahrt 1934 in Abb. 4. Holländische Zusatzfrankatur ist bekannt auf Belegen via Amsterdam für den Amerikaflug der DO-X und für Flüge der KLM nach Batavia.
Die Eröffnung eines Flugplatzes in Esch-sur-Alzette wurde am 26. September 1937 mit einem Flugmeeting und einem Sonderflug nach Stockholm gefeiert. Einen regelmässigen Flugverkehr gab es aber erst nach dem Krieg: am 21. Juli 1946 nach Brüssel und am 21. April 1947 nach Basel mit der SABENA, sowie ab Februar 1948 mit der neu gegründeten Luxembourg Airlines nach Paris und Zürich.