Schweizer Vorphilatelie 1804-1850

Wie vorangekündigt, fand am 14. Juni 1997 im Hause der Postgeschichte in Zürich bei Herrn Schwarzenbach eine erste Tagung von Freunden der schweizerischen Postgeschichte statt. Überrascht hat die erfreuliche Zahl von 30 Teilnehmern. Diese wurden nicht enttäuscht, konnten doch durch die drei Referenten neue, zum Teil sensationelle Erkenntnisse präsentiert werden.
JÜRGEN VOGEL befasste sich mit den Pqstverhältnissen zwischen BAYERN/ ZÜRICH/AARGAU 1808 - 1850 und unternahm den gelungenen Versuch, die Taxierungen der Briefe von Bayern nach dem Kanton Aargau anhand der «Isler»-Korrespondenz zu erklären. Er stützte sich dabei auf die erstmals durch ihn aufgearbeiteten und transkriptierten Verträge und Abmachungen, die unter anderem aus den Postakten des CONSILIUMS stammen. Dabei bearbeitete er die Postverträge zwischen Bayern und Zürich von 1808 und 1829, die Verträge zwischen Zürich und Aargau von 1804, 1816, 1829 und 1836 sowie die Verträge zwischen Zürich und St.Gallen von 1808 und 1841. Von den Teilnehmern geschätzt wurde, dass diese Unterlagen beim Referenten bezogen werden konnten.
Die Korrespondenzen aus Bayern wurden bis 1842 über Lindau-Bregenz-St. Gallen nach Zürich und weiter in die Kantone Zug, Schwytz, Uri, Tessin, Luzern, Unterwaiden, Solothurn, Bern, Waadt, Neuenburg, Wallis und eben wie hier abgehandelt nach Aargau geleitet. 1842 erfolgte dann die Leitung unter Umgehung von Österreich und St. Gallen direkt über den Bodensee via Romanshorn nach Zürich. Während der ganzen Periode bestand die völlige Portofreiheit, was bedeutet, es konnte vorausbezahlt (franko), bis zur Grenze (Teilfranko) oder durch den Empfänger (Portobrief) bezahlt werden.
In Deutschland wurde abgerechnet nach der jeweils gültigen inländischen Taxtabelle, bis zum 30.11.1810 noch nach dem Reichstarif, ab 1.12.1810 nach dem Generaltarif der bayerischen Post. Die Taxe bis zur Grenze betrug je nach Distanzrayon von l bis über 80 Meilen 3bis 24 Kreuzer. Für Augsburg und München bestand ein Sondertarif von 8 Kreuzern, sowie von 4 Kreuzern für den Lokalrayon. Letztere mussten hälftig mit St. Gallen geteilt werden. Für Transit aus Preussen verlangte die bayerische Post 12 Kreuzer.
Zürich konnte für Porto oder Franko 6 Kreuzer pro einfachen Brief beziehen, hatte dabei aber für den Transit an St. Gallen 6 Kreuzer pro Unze zu bezahlen. Nach dem Postvertrag zwischen Zürich und Aargau bezahlte Aargau für Briefe aus Bayern an Zürich lediglich 4 Kreuzer, somit weniger als Zürich zugute hatte! Ab 1836 musste dann Aargau für Bayernbriefe 6 Kreuzer bezahlen. Aargau verlangte für seine Teilstrecke 4 Kreuzer, ab 1836 2 Kreuzer und ab 1841 wiederum 4 Kreuzer. Dies stand offenbar im Zusammenhang mit der neuen Leitung der Briefe über den Bodensee. Allerdings fehlt der diesbezügliche aargauische Vertrag noch. Die Postverhältnisse zwischen Aargau und Zürich müssen noch weiter erforscht werden, bestehen doch Unklarheiten.

Portobrief von Bamberg nach Wahlen vom 16. Juni 1839. Bayern erhebt bis zur Grenze 14 Kreuzer. Zürich bezieht 6 Kreuzer, ergibt 20 Kreuzer. Dazu kommen 2 Kreuzer für Aargau, so dass der Empfänger 22 Kreuzer zu zahlen hatte.

Portobrief von München nach Wahlen 1834. Bayerischer Sondertarif in der Höhe von 8 Kreuzern, der Anteil für Zürich beträgt 4 Kreuzer gemäss Vertrag mit Aargau, ergibt 12 Kreuzer zuzüglich 4 Kreuzer Zürich- Wahlen, d.h. Total 16 Kreuzer.

Frankobrief von Würzburg nach Wahlen 1834. Bayern taxierte folgerichtig nach Distanz 12 Kreuzer bayerische Inlandtaxe und 6 Kreuzer für Zürich. Anteil für Aargau ist noch nicht nachvollziehbar.

Portobrief von Augsburg nach Wahlen vom 18. April 1844. Bayern erhält nach dem Sondertarif 8 Kreuzer. 6 Kreuzer sind für Zürich und 4 Kreuzer für den Aargau, sodass der Empfänger 18 Kreuzer zahlte.

ALFRED BOHNENBLUST präsentierte in seinem Vortrag neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Umstellung des Taxsystems im Kanton Zürich 1836 von Kreuzern auf ZürcherRappen, sowie über den BriefträgerRappen. Die Zürcher hatten in der alten Zeit ein eigenes Währungssystem, das Verrechnungen mit den übrigen Postgebieten sehr erschwerte und ungenau machte. So waren Kreuzer in Geld gar nicht vorhanden und Batzen hatten keinen gesetzlichen Kurs. Bei seinen Forschungen ist Alfred Bohnenblust im Staatsarchiv auf ein Gutachten der Postkommission vom 25.5.1836 gestossen, das sich mit den «unmöglichen» Währungsverhältnissen befasst und eine Revision des Taxsystems von Kreuzern auf Zürcher Rappen per 1. Juli 1836 vorschlug. Vorher mussten die Kreuzer von Hand mühsam auf Rappen umgerechnet werden, wobei l Kreuzer 2 2/3 Rappen entsprach. Vor der Währungsumstellung kostete ein Brief bis ½ Loth innerhalb des Kantons 2 Kreuzer (nach Kappel am Albis 3 Kreuzer), nach Schaffhausen ebenfalls 2 Kreuzer, nach Frauenfeld, Zug und Uri 3 Kreuzer, aus dem Kanton Bern, Waadt und Freiburg 8 Kreuzer etc. Nach der Tarif- und Währungsrevision per 1. Juli 1836 betrug die einfache Brieftaxe bis 4 Meilen (19 km) 5 Rappen und darüber hinaus 8 Rappen. Der doppelte Brief im Gewicht von !½> Loth bis l Loth kostete 8 Rappen bzw.

DIE ZÜRCHER RECHNUNGSMÜNZEN

In Zürich rechnete der Grosshandel mit Gulden, Kreuzern und Hellern; der Kleinhandel mit Schilling, Rappen und Hellern und die Staatsverwaltung mit Franken, Batzen und Rappen. Als Besonderheit wurde in Zürich der Gulden in 16 Batzen eingeteilt (undnicht wie üblich in 15). Dies war auch der Grund für die schwierige Umrechnung von Kreuzern in Zürcher Rp. Dissertation P. Meier: Der Währungswirrwarr von der Helvetik bis zur Bundesverfassung.
12 Rappen. Nach einem weiteren Gutachten des Postdepartementes wurde per 1. März 1843 das Tarifwesen im Kanton Zürich weiter vereinfacht. Deshalb wurde ein einheitlicher Tarif von 6 Zürcher Rappen vom einfachen Brief bis l Loth für den gesamten Kanton eingeführt. Einschreiben erforderte 10 Rappen mehr. Im Orts- oder Bürobezirk wurde die Brieftaxe auf 4 Rappen reduziert. Diese Bezirke, in welchen die Lokaltaxe von 4 Rappen zur Anwendung kommen konnte, erstreckten sich auf die Gegenden, wofür der Briefverträger eines jeden Postamtes oder Postbureaux die Briefe unmittelbar von diesen zur Bestellung zu übernehmen hatten. Dieser Tarif war bis zum 30. September 1849 gültig.
Laut Amtsblatt des Kantons Zürich vom 13. Dezember 1836 wurde für Zürich die Beförderung durch Briefträger verbessert und beschleunigt. Mit dieser Neuregelung war eine Zulage von l Zürcher Rappen verbunden, die zur normalen Taxe hinzugeschlagen werden musste. Diese Regelung fiel 1843 mit der Einführung der Marken Zürich 4 und 6 per 1. März wieder weg. Das Taxsystem mit den anderen Kantonen ist ebenfalls noch weiter zu erforschen. Verdankt sei auch hier die abgegebene Kurzfassung des Vortrages.

Einfacher Brief vor der Taxrevision am 1.7.1839, der 8 Kreuzer in Zürich kostete. Davon 4 Kreuzer an Bern und Waadt, l Kreuzer an Aargau.

Brief nach der Taxreform aus der westlichen Schweiz. Dieser kostet nun 22 Rappen und im doppelten Gewicht, wie hier, 33 Rappen. 9 Rappen gehen an Aargau.

6.5.1839 Richtersweilnach Zürich. 6 Rappen Zürcher Taxe. Diese setzt sich zusammen aus: 5 Rappen für die 1. Distanz und l Rappen für den Briefträger.

RICHARD SCHAEFERder sich mit der Fischerpost 1804 -1832 befasste, gab in seinem Vortrag vorerst einen kurzen historischen Rückblick auf die Postverbindungen und Postgebiete von Fischer während der alten Eidgenossenschaft und der Helvetik, wo Fischer nach wie vor die Post mit den Tarifen der alten Eidgenossenschaft besorgte. Ebenfalls gab er einen Überblick über die verschiedenen Arten von Briefen wie einfache, doppelte, dreifache, Briefpakete, befreite Briefe, affranchierte Briefe, beschwerte Briefe, die Gewichtsprogressionen mit den schwer lesbaren Gewichts- und Taxvermerken, alte Monatsbezeichnungen, den Unterschied zwischen der bernischen Rechnungswährung und dem geprägten Geld, etc. (im Gegensatz zu Zürich existierte hier für Kreuzer eine besondere Münze). Diese Kenntnisse sind notwendig, damit die Taxvermerke auf den Briefen richtig interpretiert werden können.
Nach Ende der Helvetik schloss die bernische Regierung mit Fischer am 25. Januar 1804 einen neuen Pachtvertrag ab. Gültig war der Tarif der alten Eidgenossenschaft von 1793. 1810 wurde ein neuer Tarif gedruckt, der 1816 wegen dem Einbezug des Juras in Bern ergänzt wurde; 1824 wurde der Tarif neu aufgelegt. Ein Vergleich dieser Tarife führt zum Schluss, dass in den wesentlichen Teilen die Tarifgestaltung seit 1793 unverändert war. Obwohl all diese Tarife auf deutsch und französisch vorhanden waren, gab deren Interpretation und die Beweisführung auf Grund des umfangreichen Belegmaterials vorerst unüberwindbare Probleme. In Zusammenarbeit mit Hansueli Sieber, der beim Studium von Akten der Postkommission von Bern auf Protokolle stiess, wo diese zum Teil mit Fischer die gleichen Interpretationsdifferenzen hatten wie wir, konnte eine Theorie zur Anwendung der Tarife der Fischerpost im Inneren des Kantons entwickelt werden. Leider besitzen wir nach wie vor eine Zahl von Briefen, wo sich die Taxvermerke noch nicht hieb- und stichfest beweisen lassen.
In einem ersten Teil der Tarifbücher waren für bestimmte Orte die Taxen exakt aufgeführt. Hier bestanden logischerweise keine Interpretationsfragen. Für 2 Kreuzer waren für die erste Distanz die Orte Solothurn, Freiburg, Murten, Burgdorf, Thun und Erlach und ab 1810 auch Langnau aufgeführt. Vier Kreuzer kosteten Briefe von Bern im 2. Distanzrayon nach Basel, Luzern, Biel, Neuenburg, Orte in der Waadt und im Aargau. Briefe nach Zürich und Schaffhausen kosteten einen Batzen und zwei d.h. 6 Kreuzer. Nach der Übernahme des Postwesens durch Fischer in Genf gegen Ende 1815 war der Tarif nach Genf 8 Kreuzer oder 20 Rappen im 4. Rayon (wobei der Ausdruck Rayon vom Referenten willkürlich gewählt wurde).
Briefe an Orte die nicht im Tarif standen, wurden innerhalb vom Kanton Bern (Innere Posten) nach Distanz taxiert. «Im Lande herum» bis 5 Stunden kosteten diese 2 Kreuzer, darüber hinaus 4 Kreuzer, l Bernerstunde war 5,278 km, dies im Gegensatz zur Schweizerstunde, die lediglich 16000 FUSS oder 4800 m umfasste. Für Briefe, die durch Bern gingen, wurde ein Zuschlag berechnet. In Anlehnung an das französische «Poste Royal»-System ist der Referent der Meinung, dass die Briefe vorerst bis Bern berechnet und von dort nochmals eine Taxe erhoben wurde. Somit kostete ein Brief nach Bern, je nach Distanz 2 oder 4 Kreuzer, wobei ab Bern unabhängig zur Distanz nochmals eine Taxe von 2 Kreuzern hinzukam, d.h. ein Brief durch Bern kostete maximal 6 Kreuzer. Bis 1810 war der Zuschlag ab Bern 2 bzw. 4 Kreuzern je nach Distanz.
Eine weitere Schwierigkeit ergab sich bei der Interpretation der Botenpost, wo nach Tarif für Briefe an Orten, die von der Hauptroute abwichen und besonders zugestellt werden mussten, ein Zuschlag von 2 Kreuzern zu entrichten war. Nach den letzten Erkenntnissen muss zwischen der Kreisbotenpost um Bern und der Botenzustellung ausserhalb von Bern unterschieden werden. Nachweislich bestand auf Grund der im Archiv vorgefundenen Akten für Schwarzenburg, Thorberg, Burgistein,
Utzigen, Gerzensee und Diesbach eine Botenzustellung nach Bern. Die Taxe betrug 2 Kreuzer und wurde auf dem Brief separat vermerkt. Die Stempel wurden alle in Bern auf der Fischerpost angebracht. Der Bote musste dann die Briefe selber in Bern verteilen und konnte dann auch die 2 Kreuzer direkt einkassieren.
Der Botenzuschlag ausserhalb Berns ist noch nicht endgültig abgeklärt, da eine Definition der Hauptrouten fehlt. Wir gehen davon aus, dass die Verbindungen von Bern aus nach Thun, Solothurn, Fribourg, Biel, Payerne (Westschweiz), Langnau, Neuchätel, Balsthal, und Aarburg (Ostschweiz) Hauptverbindungen waren. Ob dies auch für Sumiswald und weiter nach Luzern der Fall war, ist noch nicht klar. Auf Grund der vorliegenden Briefe wurde in den meisten Fällen bei Zustellungen an Orte, die nicht an den Hauptrouten lagen, ein Zuschlag von 2 Kreuzern erhoben. In den Fällen, wo dieser fehlt, erfolgte die Zustellung vielleicht mit den wöchentlich zweimal fahrenden Postkutschen. Hier besteht noch ein weites Feld für zukünftige Forschungen.
Klar sind die Tarifverhältnisse nach dem Jura, wo nach 1816 für alle denkbaren Verbindungen ein Nachtrag zum Tarif von 1810 erstellt wurde. Von Bern aus betrug die Taxe bis Biel 4 Kreuzer, darüber hinaus bis zur französischen Grenze in Pruntrut und bis zur Grenze nach Basel 6 Kreuzer.
Die Gewichtsprogression betrug nach den Recherchen für einen Brief ohne Einlage, mit maximal 4 Seiten die einfache Taxe. Briefe mit Einlage oder mehr als 4 Seiten kosteten das anderthalbfache, über eine halbe Unze das Doppelte, 5/8 Unzen war 2,5 mal, 3/4 Unzen das dreifache, 7/8 Unzen 3,5 mal und für eine ganze Unze wurde der vierfache Tarif erhoben. Eine halbe Unze oder l Loth bernisches Gewicht war 15,29 Gramm, dies im Gegensatz zum Genfergewicht von 17,20 Gramm. Für Valoren, d.h. Geldsendungen in Form von Silber und Gold und weitere Werte bestand ein besonderer Tarif. Er betrug je nach Wertart und Distanz %% oder '/2 % des deklarierten Betrages, wobei das normale Porto hier eingeschlossen war. Bei Versendung mit der langsamen Landkutsche war der Tarif um die Hälfte billiger. Briefe mit Consignation oder Einschreiben kosteten mit Wertangabe l /8 % für die erste Distanz und % % für weiter als 5 Wegstunden. Der Tarif von 1810 führt erstmals eine Spedition per Einschreiben ohne Wertangabe auf, wofür eine Taxe von 1/8 % von Fr. 100- erhoben wurde. In diesen beiden Fällen kam die normale Brieftaxe noch hinzu. Auch bei Amtsbriefen, die sonst frei waren, musste bei Wert- und Einschreibebriefen die Zuschlagstaxe bezahlt werden. Aus Zeitgründen konnten die Tarife im Pachtland Genf von 1815-1830 und diejenigen von Bern nach und aus der Waadt nur kurz gestreift werden. Andere Kantone sowie Fischer-Verbindungen ins Ausland sind späteren Veranstaltungen vorbehalten. Auch hier wurde die Abgabe der Folienkopien verdankt.
Die vorgesehene Präsentation von Hans-Ulrich Sieber über die Taxen im Fischer-Pachtgebiet von Solothurn und weiter nach dem Aargau, Basel, bis nach dem deutschen Baden musste auf später verschoben werden. Die Tagung war nach einhelliger Meinung ein voller Erfolg und soll schon bald in einer neuen Auflage fortgesetzt werden. Ein besonderer Dank geht an Herrn Schwarzenbach, der uneigennützig die Räumlichkeiten und Getränke zur Verfügung stellte, sowie an die Referenten. Besonders gefreut hat die Teilnahme von einigen jüngeren Philatelisten. Ein besonderer Dank gebührt schliesslich Herrn Sieber, der die Veranstaltung angeregt und organisiert hat. Der Berichterstatter: Richard Schäfer, Schönried/Bern.

1827 von Bundiswil an der Route Eriswyl nach Bern kostete 4 Kreuzer, durch Bern bis Langnau nochmals 2 Kreuzer sowie die lokale Zustellung durch den Boten nach Trüb mit 2 Kreuzern, ergibt das Total von 8 Kreuzern.

1824. Doppelter Brief, siehe Vermerk auf der Rückseite (verkehrtes C), von Bern nach Buren, zur einfachen Taxe von 4 Kreuzern kam ein Zuschlag von 50 % was die 6 Kreuzer ausmachte, die der Empfänger zu bezahlen hatte.

1819 von Lausanne nach Bern zum festen Tarif aus der 2. Distanz 4 Kreuzer. 2 Kreuzer gehen an Waadt.

1830 Briefe im Lande herum bis zu 5 Wegstunden kosteten 2 Kreuzer. •

1822 Botenpost um Bern. Hier von Burgistein. Rechts oben die 2 Kreuzer für den Boten. Der Botenstempel wurde in Bern angebracht. Von dort war die Taxe nach Riggisberg nochmals 2 Kreuzer, was die 4 Kreuzer ergibt.

1827 Brief durch Bern. Bis Bern 4 Kreuzer und von Bern nochmals 2 Kreuzer.