Alt-Österreich: Zwei kuriose Reko-Briefe
Mein heutiger Beitrag ist zwei RecoBriefen gewidmet, die in den Abbildungen l und 2 gezeigt werden und die jeder für sich eine Besonderheit, was die Postmanipulation betrifft, aufweisen. Bei dem einen Brief (Abb. 1), der in Rasic, Ungarn, am 14. Juli 1850 zur Aufgabe nach Nagy Kanisa (III. Entfernungsstufe) gelangte, ist eine Nachtaxierung mit 3 kr fehlende Gebühr + 3 kr Zutax (siehe hs. Taxansatz: «3 3/6»), erkennbar, die sich bei genauerer Untersuchung als nicht ganz korrekt erweist. Diese Unkorrektheit ergibt sich aus der Tatsache, das Reco-Briefe grundsätzlich beim Postschalter aufgegeben werden mussten, wobei die Berechnung der Briefgebühr, bezw. die Kontrolle bei bereits frankiert zur Aufgabe vorgelegten Reko-Briefen vom abfertigenden Postbediensteten vorgenommen werden musste. Es ist daher unwahrscheinlich, dass dieser Beamte die auf der Briefvorderseite erkennbare Taxierung vorgenommen hat, denn er hätte ohne Zweifel, wenn der Brief schon mit einer 6 kr Marke frankiert war, die fehlende Gebühr von 3 kr (9 kr waren erforderlich) vom Aufgeber einheben können. Es ist daher mit hoher Wahrscheinlichkeit an zunehmen, dass der Postbedienstete sich bei der Feststellung der Briefgebühr in der Poststrecke irrte, indem er anstatt der III. die II. Entfernungsstufe annahm und so die hiefür erforderliche Briefgebühr (6 kr) einhob und den Brief mit einer 6 kr Marke frankierte. Dafür spricht auch der Umstand, dass ein Retour-Recepisse (siehe hs. Vermerk: «erga Retourrecepiße»), verlangt wurde, und dies konnte letztlich nur der abfertigende Beamte ausstellen. Somit kann für die unkorrekte Nachtaxierung nur mehr der Postbedienstete in Nagy Kanisa verantwortlich gemacht werden. Sein Fehler besteht darin, dass er eine Zutaxe von 3 kr in seine Nachtaxierung miteinbezog, wo er doch hätte erkennen müssen, dass für diese unvollständige Frankierung der abfertigende Postbedienstete im Aufgabepostamt zuständig war, und diese daher nicht dem Postkunden anzulasten war.
Aus der Tatsache, dass auf diesem Brief keinerlei Hinweise erkennbar sind, die auf eine Nichtbezahlung des den Brief belastenden Portos deuten, kann abgeleitet werden, dass der Empfänger diese Taxierung widerspruchslos hinnahm und bezahlte. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass rückseitig eine 6 kr Marke (Rekogebühr) klebt, die kreuzweise mit Tintenstrichen entwertet ist. Beim zweiten Brief (Abb. 2), der am 19. Februar 1850, rekommandiert in Nachod, Böhmen, mit einer 9 kr Marke 1850 frankiert - Briefgebühr f.d. III. Entfernungsstufe - nach Klagenfurt, Kärnten, aufgegeben wurde, ist festzustellen, dass auf der Rückseite die üblicherweise mit Briefmarken abgegoltene Reko-Gebühr fehlt, dafür ist vorderseitig neben der 9 kr Marke eine Taxzahl «6x» vermerkt, die darauf schliessen lässt, dass vermutlieh aus Markenmangel die Reko-Gebühr bar eingehoben wurde; ein zusätzliches Indiz könnten die beiden parallel schräg verlaufenden Tintenstriche (ebenfalls neben der Marke) sein, die mit der mit Rötel angesetzten Taxzahl - wie oben ausgeführt - darauf hinweisen. Rückseitig deutet nichts daraufhin, dass eine Marke geklebt gewesen sein könnte, dafür ist ein hs. Vermerk des Empfängers über die Aufgeber, den Zeitpunkt der Aufgabe und des Empfanges als auch der Beantwortung des Briefes deutlich feststellbar, als auch die Durchgangsstempel der Postämter «Bahnhof Pardubitz 20.2.», «B.H. Brück a.d. Mur 21.2.» und der Ankunftsstempel «Klagenfurt 22.2.»
In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass vom 1. Juni 1850 an Zwang zur Markenfreimachung bestand, was die Inlandspost betrifft, lediglich von amtswegen (postämtlich) konnte im Inland die Barfreimachung erfolgen, wenn Markenmangel bestand oder aber die Briefpostsendung so beschaffen war, dass die zur Freimachung erforderlichen Briefmarken auf dem Poststück wegen Platzmangel nicht aufgeklebt werden konnten. Abschliessend sei noch vermerkt, dass ab dem oben angeführten Zeitpunkt Barfrankierungen im innerösterreichischen Postverkehr bei Briefpostsendungen selten sind; barbezahlte RekoGebühren sind nur in einigen Fällen bekannt.