Österreich - Schweiz zu Beginn des Postvereins

Der dargestellte Brief aus Wien, 23. August 1850, nach Thun, Kanton Bern, liegt in der Anfangszeit des DeutschÖsterreichischen Postvereins und bereitete sowohl bei dem damaligen Frankierungsversuch, wie auch bei der heutigen Interpretation einige Schwierigkeiten. Das dazugehörige Attest erklärt die Taxierung mit 12 kr. C.M. als Nachtaxe und bezieht sich dabei auf den Vermerk «ungenügender Stempel». Der Schweizer Anteil von 3 kr. (?) sei mit der roten «16» rechts (16 Rappen) ausgewiesen. Dabei stellt sich natürlich die Frage, wer denn dann die 12 kr. «Nachtaxe» bezahlt habe?
Als Grundlage einer Interpretation müssen der Postvertrag zwischen Österreich und der Schweiz vom 6. Juni 1847 und der dazugehörige Postvertrag zwischen Österreich und Zürich vom 10. Juni 1847 (vgl. Traktatenbücher von Zürich) herangezogen werden.
Beide Verträge zeichnen sich dadurch aus, dass nun die Briefe entweder porto oder franko versendet werden konnten und damit der frühere Grenzfrankozwang aufgehoben war (Art. 3). Zwei Gebührenstaffelungen wurden angenommen: Für den einfachen Brief bis !/2 Wiener Loth bis 10 Meilen 6 kr. C.M.; über 10 Meilen 12 kr. C.M. Einigen Kantonen der südwestlichen Schweiz wurde ein Gebührenzuschlag von 4kr. rhein oder 3 kr. C.M. eingeräumt, der sowohl für Franko- als auch Portobriefe erhoben werden durfte. Auch Bern gehörte zum Kreis dieser Kantone mit Gebührenzuschlag (Art. 8b).

Die vereinbarte Gemeinschaftstaxe wurde schliesslich zwischen beiden Postverwaltungen je zur Hälfte geteilt, so dass etwa von einem einfachen Brief über 10 Meilen sowohl die österreichische als auch die Schweizer Postkasse je 6 kr. C.M. erhielten (Art. 9). Die Postdirektion jener Kantone, welche nicht an Österreich grenzten, bestritten ihre Vergütung für den Transit durch andere Kantone aus dem erwähnten Gesamtgebührenanteil, und diese Kantone sollten sich mit den anderen darüber einigen. Für unseren Brief aus Wien nach dem Kanton Bern war Zürich als Vermittlungspostamt vorgesehen. (Art. 3 und 5 des Vertrages Österreich-Zürich vom 10.6.1847), deshalb findet sich auch auf der Rückseite ein Transitstempel von Zürich
Der Brief richtet sich also nach diesen Vertragsbestimmungen, weil weitere Abmachungen, unter Berücksichtigung der Dt.-Ö. Postvereinsnormen erst 1852 abgeschlossen wurden. Nun war aber in dem Postvertrag von 1847 selbstverständlich nicht von der Frankierung der Briefe mit Marken die Rede, so dass im August 1850 wohl eine vollständige Frankierung mit Marken nicht vorgenommen werden konnte. Ganz sicher können wir allerdings in dieser Beziehung nicht sein, denn es bleibt die offene Frage, wie man sich bei diesem Brief verhalten hätte, wenn der Absender tatsächlich 12 kr. geklebt hätte. Es ist aber eher anzunehmen, dass Probleme der Akzeptanz entstanden wären, weil schliesslich sogar noch in dem Vertrag von 1852 das Weiterfranko in bar zu erledigen war und bis 1854 dafür keine Marken akzeptiert wurden.
Unser Brief ist aber nun offensichtlich nicht ausreichend frankiert mit seiner 9 kr. Marke und deshalb wurde richtig der Vermerk «ungenügender Stempel» (gemeint ist die Marke) angebracht. Damit blieb der Wert der Marke aber gänzlich unberücksichtigt, denn man taxierte den Brief nun als Portobrief mit den veeinbarten 12 kr. für die Strecke über 10 Meilen. Zusätzlich zu diesen 12 kr. wurde der oben genannte Gebührenzuschlag für Bern von 4 kr. gerechnet, so dass schliesslich 16 kr. als Gesamtporto vom Empfänger erhoben wurden. (Also nicht 16 Rappen = 3 kr.). Wie der Schreiber des Attestes auf eine Schwei/er Gebühr von 3 kr. kommt, bleibt unklar, denn selbst wenn er sich versehentlich an den Gebühren des Postvertrages von 1852 orientierte, dann hätte die Schweizer Inlandsgebühr allemal 6 kr. ausgemacht. Aber da dieser Vertrag gar nicht einschlägig ist, und in dem Vertrag von 1847 die Gebühr von 3 kr. nicht vorkommt, kann seine Annahme nicht stimmen. Es wäre erfreulich, wenn sich weitere mit Marken frankierte Briefe aus dieser Zeit finden liessen.