Über die zuschlagsfreie Luftpostbeförderung in Europa

Über die zuschlagfreie Beförderung von Briefen und Postkarten auf dem Luftweg wurde das Publikum in der Schweiz erst im Jahre 1937 orientiert. In den «Postverbindungen mit dem Ausland», die monatlich von den PTT herausgegeben wurden, konnte man einen ersten Hinweis finden: «Ab 20.7. werden Briefe und Postkarten nach Deutschland, Niederlande, Dänemark, Schweden und Finnland zuschlagsfrei mit dem Nachtflug Basel-Frankfurt befördert». Im Laufe der Jahre 1938 und 1939 wurde der Umfang bedeutend erweitert und nicht mehr auf den Nachtflug beschränkt, denn nun gingen Briefe und Postkarten nach praktisch allen europäischen Ländern einschliesslich Libyen und Tunesien mit der Luftpost, «wenn sich dadurch ein Vorteil für die Zustellung ergibt». Diese allgemeine Bestimmung musste allerdings mit dem Ausbruch des 2. Weltkrieges am l. September 1939 wieder aufgehoben werden; zuschlagsfreie Luftpost-Beförderung von Briefen und Postkarten gab es nur noch nach Albanien, Griechenland, Libyen, Malta, Portugal, Tunesien, Ungarn und Spanien. In den folgenden Kriegsjahren mussten einige dieser Länder gestrichen werden, andere kamen hinzu. 1946 hiess es bei den PTT:
«Auf den Swissair-Linien Beförderung auch von zuschlagsfreier Briefpost», und erst  1949: «Briefe und Postkarten innerhalb Europa's zuschlagsfrei»,und dabei blieb es bis heute.
Soweit die Schweizer Chronik der zuschlagfreien Europa-Luftpost, die offiziell erst 1937 begann. Die beiden Abbildungen l und 2 zeigen uns jedoch, dass diese schon viel früher praktiziert wurde. Abb. l, eine gewöhnliche Postkarte vom 13.8.1926 nach Stuttgart, mit 20 Rappen richtig frankiert, ging dort «mit Luftpost befördert» ein, wie der Stuttgarter Luftpost-Bestätigungsstempel beweist. Ein Blick in den Flugplan zeigt uns, dass die Karte mit der Linie Zürich-Stuttgart der Ad Astra befördert wurde.

Abb. 1: Karte aus der Schweiz nach Deutschland

Abb. 2: Karte aus der Schweiz nach den Niederlanden

Abb. 2, eine gewöhnliche Postkarte vom 27.8.1928 nach Amsterdam, wurde ebenfalls mit Luftpost befördert; der Amsterdamer Luftpost-Eingangsstempel lässt nicht daran zweifeln. Hier kommt die Linie Zürich - Basel - Brüssel - Rotterdam-Amsterdam in Frage, die von der Baiair in Gemeinschaft mit der KLM beflogen wurde.
Man muss sich fragen, warum die PTT die zuschlagfreie Luftpostbeförderung seinerzeit (1926) nicht bekanntgegeben haben. Vermutlich handelte es sich um Versuche. Eine Bekanntgabe hätte wohl dazu geführt, dass die Absender von Briefpost den Flugzuschlag in grösserer Zahl eingespart hätten, und das war sicher nicht im Sinne der PTT. Eine Garantie dafür, dass gewöhnliche Briefpost auf dem Luftweg - also schneller - befördert werden würde, konnten ja die PTT nicht geben, denn nur im Falle von freien Kapazitäten konnten die Flugzeuge Post mitnehmen.

Abb. 3: Brief aus Frankreich nach Geneve 1938

Zuschlagfreie Beförderung von Briefpost auf dem Luftweg wurde natürlich auch in anderen Ländern praktiziert. In Frankreich wurde aus diesem Anlass sogar ein Zusatzstempel auf den Sendungen angebracht (Abb. 3). In Österreich gab es offenbar im Jahre 1931 eine Abmachung mit der französischen Fluggesellschaft CIDNA über zuschlagfreie Beförderung von Briefpost mit dieser Linie nach Paris; die Sendungen wurden mit einem entsprechenden Stempel versehen (Abb. 4). Die Vorschriften über die Behandlung von mit Flugpost eingegangenen Briefpostsendungen finden wir in den amtlichen Bekanntmachungen. In den «Bestimmungen für die Flugpost» war bereits 1924 angeordnet worden, dass «jede in Österreich aufgegebene und in Österreich zuzustellende Flugpostsendung vom Postamte Wien l mit einem Abdruck des Flugpoststempels zu versehen war». 1926 wurde diese Bestimmung dahingehend ergänzt, dass «bei als Flugpostsendung aufgegebenen Sendungen, die mit den gewöhnlichen Beförderungsgelegenheiten eingehen, die Anbringung des Flugpost stempeis unterbleibt, doch ist auf solchen Sendungen der gewöhnliche Ankunftsstempel anzubringen. »

Abb. 4: Brief aus Österreich nach Paris 1931

Noch kannte man die umgekehrte Art von Sendungen, nämlich gewöhnliche Sendungen, die mit der Flugpost eingingen, nicht. Der erste Hinweis auf derartige Sendungen erschien im Amtsblatt vom 20. Mai 1935: «Die niederländische Postverwaltung befördert bis auf weiteres Briefe und Postkarten, für die kein Flugzuschlag eingehoben wurde, in verschiedenen Verkehrsrichtungen, darunter auch nach Österreich, auf dem Luftwege. Diese Sendungen werden seitens der österreichischen Postämter mit einem Stempel versehen», siehe hierzu Abb. 5. Diese Vorschrift wurde aber bereits im nächsten Jahr aufgehoben. 1936 hiess es im Amtsblatt: «Die deutsche und die schweizerische Postverwaltung befördert bis auf weiteres Briefe und Postkarten, für die kein Flugzuschlag eingehoben wurde, auf dem Luftwege nach verschiedenen Ländern, unter anderen auch nach Österreich. Jene österreichischen Postämter, denen Kartenschlüsse mit solchen Sendungen aus Deutschland, aus der Schweiz und aus den Niederlanden zukommen, versehen diese Sendungen nicht mit dem Stempel . Bei den aus den genannten Ländern zuschlagsfrei eingelangten Briefen und Postkarten ist die allfällige Nachgebühr daher ohne Berücksichtigung des Flugzuschlages zu errechnen.» Im Februar 1938 wurde bekanntgegeben, dass ausser den drei genannten Ländern auch «die grossbritannische Postverwaltung seit einiger Zeit Briefe und Postkarten, für die kein Flugzuschlag eingehoben wurde, auf einem Teil der Beförderungsstrecke auf dem Luftwege nach Österreich befördert.»

Abb. 5: Stempel «Ohne Zuschlag mit Flug befördert.»

Über die Beförderung von zuschlagsfreier Briefpost aus Österreich erfuhr das Publikum erst nach der Einverleibung Österreichs in das Deutsche Reich (31. März 1938). Am 2. Juni 1938 veröffentlichte die  benen gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefe und Postkarten, die für Bulgarien, Griechenland, Jugoslawien (Belgrad und Altserbien) und Rumänien (Bukarest und darüber hinaus) bestimmt sind, bis auf weiteres auch ohne Entrichtung des Luftpostzuschlages auf dem Luftwege in das Bestimmungsland befördert, wenn hierdurch eine Beschleunigung in der Zustellung erreicht wird. Ein Anspruch auf die Luftpostbeförderung von Briefen und Postkarten wird jedoch auch weiterhin nur durch Entrichtung der Luftpostzuschläge begründet.» Ab 1. Oktober 1938 galten dann nur noch die Bestimmungen der Deutschen Reichspost. Österreich hatte aufgehört zu existieren.

Falls Sie an der Geschichte der österreichischen Luftpost interessiert sind, weisen wir Sie auf eine Neuerscheinung hin, die im Dezember dieses Jahres im Verlag Pollischansky, A-1140 Wien erscheinen wird: «Die Flugpost von Österreich, Kaiserreich und erste Republik, Handbuch und Katalog». Der Preis steht noch nicht genau fest. Besprechung siehe S. 31/32.