XLV - Schweizerische Inlandtaxen ab 1849

Briefpost-Tarif Inland vom 1. Januar 1852 bis zum 30. Juni 1862

Bis 30. September 1854 (Ende Rayonmarken) konnten auch Kantonal- und Übergangsmarken verwendet werden, allerdings nur zum aufgedruckten Wert.

Dunkelgrüner Adler

1852, 31. August, Genf- Hauterive, dunkelgrüner Adler als Frankatur im 1. Briefkreis verwendet.

Waadt 5, Chene (Geneve)

1852, 30. Juli, Chene - Genf, Waadt 5 als Porto im 1. Briefkreis verwendet (einzig bekannte Verwendung einer Genfer Rosette in Chene).

Waadt 5, Carouge (Geneve)

1854,27. Mai, Carouge - Genf, Waadt 5 als Frankatur im 1. Briefkreis (blaue Stempelfarbe).

Neuenburg + R II (Abb. siehe Titelseite)

Aussergewöhnliche Mischfrankatur Neuenburg mit Rayon II
Aus der Dokumentation «Schweizerische Inlandtaxen ab 1849» von Walter Haemmerli (Innenseiten, S. XLVI)

1852, 7. April, Neuenburg und RIIT39 BLO, als 15 Rp-Frankatur im 3. Briefkreis (Es ist auch eine Neuenburg mit RIIIals übergewichtige Frankatur bekannt. Alle bekannten Briefe stammen vom gleichen Absender an die gleiche Adresse).

77 August 1854, Zürich, lokaler Einschreibebrief im l. Briefkreis, einfaches Gewicht. RII T38DLU.

15. Juni 1852, Klingnau - Leuggern (Bez. Zurzach), Einschreibebrief im 1. Briefkreis, RII 77 B1LO, mit weissem Bogenrand links.

5. September 1854, Uhwiesen - Buch, Nachnahme für Waibelgebühren, Porto 5 Rp, Nachnahmezuschlag 10 Rappen, RIIIT10.

1. Februar 1852, Weyach ~ Bözberg, Einschreibebrief im 2. Briefkreis, RIIT7/8 BLU.

Häufiger aber stösst man auf Frankaturen, die sich auf den ersten Blick eindeutig und schlüssig begründen lassen. Doch aus solch vermeintlich einfachen Fällen entstehen oft fehlerhafte Portointerpretationen, wie man sie sogar in Attesten anerkannter Markenprüfer findet. Der abgebildete Brief soll uns dies exemplarisch illustrieren.
Aus dem Nachnahmebetrag von Fr. 26.36 ergibt sich zweifelsfrei eine Provision von 30 Rappen. Aber auch die restlichen 20 Rappen sind schnell erklärt, wenn man weiss, dass die Beförderungsdistanz von Aarau nach Unterkulm zirka 12km beträgt. Da in diesem Briefkreis für den einfachen Brief 10 Rappen erhoben wurden, muss es sich in unserem Fall um einen Beleg der 3. Gewichtsstufe (bis V/2 Lot = 23.4375 Gramm) handeln. So steht es auch im Prüfungsbefund des philatelistischen Experten, und - Hand aufs Herz - wären Sie, liebe(r) Leser(in) nicht auch diesem Trugschluss erlegen?
Bis vor kurzem hätten alle Portokenner diese Interpretation mit Vehemenz vertreten. In den POSTGESCHICHTENummern 61 und 69 (1) habe ich jedoch auf zwei spezielle Portobestimmungen der Strubelzeit hingewiesen, die man bisher bei Portoerklärungen nicht (mehr) beachtet hatte. Zum einen mussten ab 1. Januar 1852 bis 31. Juli 1860 für Nachnahmen über sechs Franken sogenannte Nachnahmescheine zu 5 Rappen bezogen werden. Ab 1. Oktober 1858 war der Schein-Betrag in Briefmarken zu entrichten. Dieses Marken-Obligatorium für den Aufgabeschein war jedoch nur eine Rechtsanpassung an eine bereits zuvor stark verbreitete Praxis, wie dies unser Exempel belegt: Dem Empfänger wurden Postspesen von 50 Rappen belastet, und dieser Betrag wurde auch vollumfänglich mit Briefmarken beglichen.
Zum ändern sah die Praxis der Eidgenössischen Post für schwergewichtige Briefe (bis 500 Gramm) eine besondere Behandlung vor. Solche Sendungen wurden wie Schriftpakete zwar mit der Briefpost befördert, dies jedoch zum Mindest-Fahrposttarif der konkreten Transportdistanz. Bei etwas gründlicherer Betrachtung kann man feststellen, dass unser Schreiben von Fürsprech Haberstich in Aarau an Fürsprech Berner in Unterkulm zu dieser Kategorie gehört. Schon das Format des Kuverts lässt darauf schliessen, dass sein Bruttogewicht (mit Inhalt) wohl über V/2 Lot liegen dürfte. Unterhalb des Datumstempels von Aarau finden wir noch den eindeutigen Hinweis, dass es sich beim Inhalt des Umschlages um - wohl etwas gewichtigere - «Akten der Frau Hartmann» handelte. Somit kommen wir zu einer neuen (und nun richtigen) Portoerklärung: Mindest-Fahrposttarif innerhalb von 10 Wegstunden (= 48 km): 15 Rappen, Nachnahme-Provision: 30 Rappen, Nachnahme-Schein: 5 Rappen.
Was hat nun diese Portointerpretation mit der im Titel angeführten «Zürcher Stoa» (2) zu tun? Diese Antwort möchte ich Ihnen nicht schuldig bleiben. Ich erachte nämlich den bis zu dieser PGNummer verantwortlichen Chefredaktor der POSTGESCHICHTE als einen typischen Vertreter dieser klassischen Schule der Philosophen, natürlich bezogen auf den Bereich der Philatelie. Mit unerschütterlicher Hartnäckigkeit, eben der oft zitierten «stoischen Ruhe», hat Hans R. Schwarzenbach seine Vision einer internationalen Fach-Zeitschrift für Brief- und Stempelsammler verwirklicht. Mit grosser Geduld hat er auch mich überredet, der Redaktionskommision beizutreten und für die POSTGESCHICHTE zu schreiben. Und mit ausdauernder Zähigkeit hat er erreicht, dass meine Beiträge und diejenigen meiner Kollegen immer rechtzeitig vorlagen. Und so ist es letztlich Hans R. Schwarzenbach zu verdanken, dass ich bei der Sichtung von Strubelbelegen und der Erforschung postgeschichtlicher Archive auf neuartige Erkenntnisse gestossen bin. Wenn nun Hans R. Schwarzenbach die Bürden des Chefredaktors abgibt, darf dies nicht als eine Abkehr von seinen philatelistischen Projekten verstanden werden. Als ein echter Stoiker wird er seine postgeschichtlichen Ideen auch weiterhin aktiv vertreten. Ich wünsche ihm, dass er auch in Zukunft gut von und gerne mit der Philatelie leben wird. Ein Ehrenplatz im Briefmarken-Olymp ist ihm schon heute gewiss.

(1) Vgl. Urs Hermann, Die Portoberechnung von Briefpost-Nachnahmen über sechs Franken in der Strubelzeit, in: POSTGESCHICHTE Nr. 61, Seite 19 ff und Urs Hermann, Die Taxierung von höhergewichtigen Inland-Briefen während der Strubelzeit, in: POSTGESCHICHTE Nr. 69, Seite 22 ff

(2) Die Philosophen-Schule der Stoa wurde gut 300 Jahre vor Christus in Griechenland von Zenon von Kition gegründet und erlebte ihren Höhepunkt in römischer Zeit unter Seneca und Kaiser Mark Aurel. Der Stoizismus erklärt die Welt als ein durch Vernunft bestimmter Kosmos. Bis heute zeichnen sich Stoiker aus durch Kardinaltugenden wie Rationalität, Selbstbeherrschung, Sittlichkeit und vor allem durch eine schier grenzenlose Beharrlichkeit. Meines Erachtens hat sich in den letzten Jahren in der Region Zürich eine neue Zelle philatelistischer Stoiker herangebildet, und ihr Einfluss geht die Limmat hinunter und bereits sogar die Aare hinauf...