Münzen - Masse - Gewichte: Währungen in Preussen und Österreich

Diese Rubrik soll zu einem festen Bestandteil der nächsten Nummern werden, um für unsere Leser im Laufe der Zeit alle europäischen Länder zu bearbeiten. Wir freuen uns, dass sich Herr Schlotter, als kenntnisreicher Fachmann auf diesem Gebiet, bereit erklärt hat, diese schwierige Aufgabe zu übernehmen.

Währungen in Preussen und Österreich
Die politische Zersplitterung und die wirtschaftliche Ohnmacht des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation spiegelte sich 1806 bei seinem Ende nirgends deutlicher wider als im Geldwesen. Eine einheitliche Reichswährung gab es schon lange nicht mehr. Der Norden rechnete meist nach Talern mit unterschiedlicher Teilung; Süddeutschland nach Rheinischen Gulden zu 60 Kreuzern und Österreich nach Conventionsgulden und deren Doppelstücken, den Maria Theresientalern. Bremen alleine hatte als Münzstand Goldwährung, und Hamburg und Lübeck rechneten nach Courantmark zu 16 Schillingen. Den Massen und Gewichten erging es ähnlich.
Die im Mittelalter aufblühenden Städte erhielten das Marktrecht und damit die Aufsicht über Mass und Gewicht. Im Laufe der Zeit bekam fast jedes Handelsgut seine eigenen Massgrössen. die zudem örtlich noch verschieden waren. Auf dem Lande hatten die Grundherren das Recht zu bestimmen, in welchem Hohlmass oder Gewicht die ihnen zustehenden Abgaben zu leisten seien. So gab es etwa in 1806 in Baden 112 verschiedene Ellen, 92 verschiedene Flächenoder Feldmasse, 65 verschiedene Holzmasse, 163 Wirts- und Schenkmasse und 80 Pfundgewichte. Dabei hatte alles vor gut 1000 Jahren so schön angefangen.
König Karl, den man später den „Grossen" nannte, verordnete in den Capitularien der Reichsversammlung vom März 789 in Aachen die Verwendung einheitlicher Masse und Gewichte. Und auch die karolingische Silberwährung brachte er auf die Reihe. Der Silber-Pfennig, die einzige Münze, die es gab, wurde auf ein Gewicht von l, 701 g erhöht, so dass 240 dieser Pfennige mit 408,24 g ein Karls-Pfund wogen. Zwölf Pfennige rechneten einen Schilling und 20 Schillinge ein Pfund. Eine Münzrechnung die Jahrhunderte hielt. In England sogar bis 1971.
Die Münzrechtsverleihungen seiner Vorgänger zog Karl ein, denn Münzrecht war Königsrecht. Erst nach dem Aussterben der Karolinger setzt unter den sächsischen Kai- sern eine andere Entwicklung ein. Theoretisch wird zwar weiter an dem Münzrecht des Kaisers festgehalten aber durch zahlreiche Verleihungen und Verpfändungen ständig durchlöchert bis zur völligen Auf- lösung und Zersplitterung des königlichen Münzrechtes. Ein Zustand, der bis zum Ende des alten Reiches 1806 nicht mehr beseitigt werden kann. Die grossen Reichsmünzordnungen von 1524 bis 1566 bleiben vergebliche Versuche, sie bringen für den Süden den Gulden und für den Norden den Taler.
Die Münzconventionen von 1837, 1838 und 1857 im Deutschen Bund bringen endlich Fortschritte, nachdem mit Gründung des Deutschen Zollvereins der Anfang gemacht worden war. Im Artikel 14 des Vertrages, der am 30. 3. 1833 unterzeichnet und am 1. 1. 1834 in Kraft trat, heisst es: „ Die genannten Regierungen wollen dahin wirken, dass in ihren Landen ein gleiches Münz- Mass- und Gewichtssystem in Anwendung komme." Zuletzt gehörten ihm alle deutschen Staaten an, Österreich und Liechtenstein ausgenommen. Die metrische Mass- und Gewichtsordnung (für den Norddeutschen Bund) wurde am 17. 8. 1868 erlassen und trat am 1. 1. 1872 in Kraft.

Preussen
Als Friedrich II, den man später den „Grossen" nannte, am 31.5. 1740 als König in Preussen und Kurfürst von Brandenburg die Regierung übernahm, kannte er die desolaten Zustände des Münzwesens im Reich und in seinen Ländern genau. Wie schon sein Vater, liess aber auch er nur Doppelgroschen (1/12 Taler) und rote Sechser (l/ 48 Taler) prägen. Ab 1741 wurde der Silbergehalt der Doppelgroschen verringert und die Münzen unterwertig ausgebracht. Zur Unterscheidung bekamen sie die Aufschrift „L.M.", um sie als geringhaltige LANDMÜNZEN zu kennzeichnen. Für die Prägung dieser Doppelgroschen wurden Bestände der im königlichen Tresor lagernden 2/3 Taler des Leipziger Fusses verwendet. Daneben wurden noch einmal Taler, auch 2/3 und 1/3 Stücke in geringer Auflage mit dem Bild des neuen Königs als „Repräsentationsgepräge" hergestellt. Aber die Geldverhältnisse konnten damit nicht gesunden. Zwar hatten Kaiser und Reichstag Ende 1738 den Leipziger 12-Taler-Fuss als Reichsfuss anerkannt, aber der Silberpreis war inzwischen so gestiegen, dass nach diesem FUSS nicht mehr geprägt werden konnte. Friedrich entschloss sich nach dem Ende des Zweiten Schlesi sehen Krieges endlich zu einer Münzreform. Am Hofe seines Schwagers, des Herzogs von Braunschweig - Wolfenbüttel, hatte er den Leiter des dortigen Münzwesens kennengelernt und abgeworben. Graumann, von holländischer Herkunft, hatte sich bereits mit Schriften über Geld- und Münzwesen einen Namen gemacht. Er trat im Januar 1750 in preussische Dienste und wurde zum Geheimen Finanzrat und Generaldirektor der preussischen Münzstätten ernannt mit einem Jahresgehalt von 6000 Talern. Der König verlangte von Graumann ein Münzsystem mit einem Münzfuss, der einen grossen Schlagschatz bringen sollte, gleichzeitig aber auch einen günstigen Wechselkurs gegenüber anderen Währungen haben und so den preussischen Münzen ein grosses Verbreitungsgebiet jenseits der Landesgrenzen sichern sollte. Mit den neuen Goldmünzen, den Friedrichs d'or wollte man die holländischen Dukaten aus dem Ostseehandel vertreiben. Friedrichs Ziel war eine neue, auf Silber und Gold fussende Doppelwährung. Graumann sagte fest zu, hierfür das erforderliche Silber und Gold in ausreichender Menge und zu tragbaren Preisen zu beschaffen. Neue Münzstätten wurden eingerichtet, bestehende erweitert und neue Münzarbeiter eingestellt.
Das kgl. Münzedikt erschien am 14. Juli 1750 und sollte am 1. Juni 1751 in Kraft treten. An Goldmünzen sollten „doppelte, gantze und halbe Fridrichs d'or im Werthe zu 10. 5. und 2 1/2 Rthlr." geprägt werden. Der Ganze zu fünf Reichstaler mit einem Rauhgewicht von 6, 6816 g, einem Feingewicht von 6, 06 g und einem Feingehalt von 90 5/8 %. Die neuen Silbermüzen wurden in dem neuen Graumannschen 14-Taler-Fuss ausgebracht, d.h. eine (Gewichts-) Mark Silber von 233,856 g war in 14 Ein-Taler-Münzen enthalten. Auf drei Teile Silber kam ein Teil Kupfer, so dass der Taler ein Rauhgewicht von 22, 27 g hatte und ein Feingewicht von 16,70 g bei einem Feingehalt von 750/1000. Die ganzen, halben und viertelTaler waren vollwertiges Courant-Geld. Der König gab seinem Taler die Aufschrift "EIN REICHSTHALER", hierüber wurde furchtbar viel gerätselt, so z.B. Rittmann: „Alle Erwartungen drückte der Name „Reichstaler" aus, den die neue Münzeinheit erhielt; er war völlig aus der Luft gegriffen und hatte mit keiner bisherigen Spezies- oder Rechnungsmünze dieses Namens etwas zu tun", (l) Wer jedoch das Münz-Edikt vom 14. 7. 1750 im vollen Wortlaut mitsamt dem Extrakt des dazugehörigen Gutachtens vorliegen hat, weiss, warum der preuss. König sich erlaubte, seinen Taler „Reichsthaler" zu nennen. Er beschreibt und rechnet genau vor, wie schlecht und unterwertig die Münzen des Leipziger Fusses waren, die Kaiser und Reichtag zu „Reichsmünzen" erklärt hatten. Seine Reichstaler dagegen seien einzeln justiert, völlig vollwertig und enthielten sogar mehr Silber als die umlaufenden Restbestände des Leipziger Reichstalers. 44 Der Erfolg Graumanns hing von der Beschaffung der Edelmetalle ab. Anfangs klappte die Versorgung, doch schon nach kurzer Zeit trat eine Verknappung und Verteuerung ein. Ab 1754 mussten einige preuss. Münzstätten mangels Silber ganz oder vorübergehend schliessen. Der Schlagschatz erreichte nicht die gewünschte Höhe, so dass der König 1755 Graumann seiner Ämter im Münzwesen enthob. Sein Gehalt wurde weiter gezahlt. Der Siebenjährige Krieg beendete erst einmal die Münzreform und brachte das bekannte Münzelend der Kriegsjahre. Ab 1763/64 kehrte Preussen zu dem 14- Taler-Fuss zurück; der „Reichsthaler" bekam jedoch erst im Deutschen Bund, mit dem Zollverein und dem Deutsch-Österreichischen Postverein, mehr Einfluss und grössere Verbreitung. Der Reichtaler wurde in 24 Groschen und der Groschen in 12 Pfennige eingeteilt. Die Provinzialeinteilungen blieben weiter bestehen, erst mit dem Gesetz von 1821, in Kraft ab 1825, wurden diese aufgehoben und der Taler in ganz Preussen in 30 Silbergroschen und diese in 12 Pfenninge (sie) geteilt. Die folgende Reduktionstabelle der Gutegroschen und Pfennige in Silbergroschen und Pfenninge, wie sie ab 1825 in Preussen gilt, ist auch für die Briefinterpretation von grosser Bedeutung. Einige deutsche Postgebiete nämlich, z.B. Bayern bis 1834, dachten gar nicht daran, sich der neuen preus- sischen Währung (Silbergroschen) anzupassen, weil ihre Postverträge noch auf Gu- tegroschen lauteten, und Preussen musste sich dem damit verbundenen Währungsverlust klaglos fügen.

Österreich
Nach Ende des Österreichischen Erbfolgekrieges 1748 ging Maria Theresia, die den Reichs-Spezies-Taler von 1566 schon länger nicht mehr im 9-Taler-Fuss prägen liess, unter Ausnutzung des Quintel-Privilegs, von bisher 9 2/7 Taler auf die feine Mark auf 19 Fl. 3 1/3 Kr. weiter zurück. Das Wertverhältnis Gold/Silber hatte sich weiter zu Gunsten des Goldes verschoben. Von der Alternative, den Wert der Goldmünze herabzusetzen oder den Feingehalt der Silbermünzen zu verringern, wählte man die zweite. Vom ursprünglichen 18-Gulden-Fuss kam man so zum 20-Gulden-Fuss und das Doppelstück dieses Gulden war der Spezies-Taler im 10-Taler-Fuss. Diese neue Münzrechnung bewährte sich so gut, dass sie bis 1858 in Geltung bleiben konnte. Wegen der zersplitterten vorderösterreichischen Gebiete mussten süddeutsche Gebiete zum Anschluss gefunden werden. Zunächst kam es mit dem Bayerischen Reichskreis am 20. 3. 1753 zu einer Konvention auf der Grundlage des 20-GuldenFusses, der seitdem Konventionsfuss hiess. Aber schon nach einem Jahr sah sich Bayern genötigt, die Konvention zu kündigen, und zwar, wie der bayerische Kurfürst an die Kaiserin schrieb, wegen „ der zwischen meinen und denen benachbarten Kreislanden in dem Münzfuss obwaltenden grossen Ungleichheit". Trotz dieser Kündigung hat Bayern nach dem neuen, dem Konventionsmünzfuss weitergeprägt. Nur wurde der äussere Wert von Gulden und Taler um 20 % erhöht. Und das kam so: Nach der Instruktion vom 17. 7. 1742 hatte die Kaiserin das neue Geld zu teuer, d.h. mit einem zu hohen Silberanteil bis hinunter zu den 1/4 Kreuzern ausbringen lassen. Der Taler als Doppelgulden von 120 Kreuzern hatte ein Rauhgewicht von 28,82 g bei einem Feingehalt von 875/1000 und der Gulden als Halbtaler sollte 14, 41 g wiegen und auch 875/1000 Feine halten. Selbst der kleine Viertelkreuzer sollte noch 0,498 g wiegen und 78/1000 Feingehalt haben. Auf die Dauer zu wertvoll und unhaltbar. Die Fortsetzung mit den Reduktionstabellen der Währungen folgt im nächsten Heft

(l)Rittmann, Deutsche Geldgeschichte 1484-1914, S. 362