Schweiz: Das Ende der Strubelzeit

Die Ausserkurssetzung der Strubelmarken erfolgte in zwei Schritten: Durch die Verfügung vom 7. Juli 1862 wurde zuerst der 15-Rappen-Wert auf EndeAugust 1862 zurückgezogen, und mit der Verfügung vom 15. Mai 1863 auch die übrigen StrubelWertstufen auf Ende Juli 1863.(1) Die Strubelmarken waren nach diesen Terminen nicht weiter zur Frankierung zugelassen, und damit versehene Postsachen waren als unfrankiert zu behandeln.(2) Da bereits am l. Oktober 1862 die ersten Werte der Sitzenden Helvetia gezähnt (2, 3 und 10 Rappen) zur Ausgabe gelangten, waren für zehn Monate gleichzeitig zwei Freimarkenausgaben kursgültig.
Dieses Vorgehen wirft zahlreiche Fragen auf, die sowohl den Strubelspezialisten als auch den Sammler der Sitzenden Helvetia gezähnt interessieren dürften. Warum hatten die Strubeli eine für damalige Verhältnisse so kurze Verwendungszeit von nur knapp neun Jahren? Warum wurde die Kursdauer des 15-Rappen-Strubels vorzeitig beendet? Welche Spätverwendungsdaten sind für die einzelnen Wertstufen der Strubelmarken bekannt? Wie selten sind solche Spätverwen- düngen? Gibt es auch Belege für Nachverwendungen?
Mein Bericht versucht, diese Fragen zu beantworten. Gleichzeitig wird er aufzeigen, dass dieser postgeschichtliche Bereich noch weitgehend unerforscht ist.
Die vorzeitige Ausserkurssetzung des 15- Rappen-Wertes wird oft damit erklärt, dass diese Wertstufe mit dem Inkrafttreten des neuen Posttaxengesetzes am 1. Juli 1862 gar nicht mehr gebraucht wurde. In der Tat wurde auf diesen Termin der 3. Briefkreis und damit das 15-Rappen-Inlandporto aufgehoben, und auch die linearen Gewichtszuschläge von 5 Rappen je zusätzliches Halblot galten nicht mehr. Vergessen wird dabei jedoch, dass ein 15-Rappen-Inlandporto weiterhin in zwei Fällen möglich war: Zum einen zur Frankierung von BriefpostNachnahmen bis zehn Franken im Ortsrayon von zwei Wegstunden, zum ändern als Mindestfahrposttaxe bis zu fünf Wegstunden.^) In der Verfügung des Bundesrates über die Einziehung der 15-Rappen-Marke findet sich scheinbar der wahre Grund der vorzeitigen Rücknahme des 15-RappenStmbels: Die Verwechslungsgefahr mit dem 30-Rappen-Wert der kommenden Markenausgabe, der Sitzenden Helvetia gezähnt, welcher be- kannterweise anfänglich in der gleichen rosa Farbe gedruckt wurde. (4) Natürlich hält auch diese Begründung einer kritischen Würdigung nicht stand. Eine echte Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Werten konnte aufgrund der markanten Unterschiede im Markenbild, im Format und in der Perforation höchstens bei völliger Dunkelheit eintreten.(5) Aus heutiger Sicht erweist sich somit der vorzeitige Rückzug des 15- Rappen-Wertes als ungerechtfertigt.
Die Herstellungsdauer der Sitzenden gezähnt betrug 20 Jahre (1862-1882), diejenige der Stehenden und der Wertziffern sogar 25 Jahre (1882-1907). Warum kamen die Strubeli nicht einmal auf 10 Jahre?
Ein erster Grund für diese kurze Lebenszeit lag offensichtlich in der eher skeptischen Aufnahme der Strubelmarken durch die Bevölkerung. "Nach offiziellen Dokumenten fand das Publikum, die Helvetia habe Hörner (gehörnte Helvetia), die Augen seien geschlossen (weil die Gesichtszüge nicht erkenntlich sind), die Figur sollte im Profil sichtbar sein wie auf den Münzen usw., Gründe genug, eine Änderung in der Herstellung und Zeichnung vorzunehmen."^)
Der Hauptgrund jedoch war derselbe wie bei den Rayonmarken: Die progressive Zunahme der Nachfrage nach Frankomarken erforderte eine produktivere und wirtschaftlichere Fabrikation. Es galt, die Kosten der Markenherstellung zu senken. Zudem verlangte das Publikum eine erleichterte Markentrennung mittels Perforation, wie dies in anderen Ländern bereits üblich war. Der stark gesteigerte Auslandspostverkehr wiederum forderte die Nennung des Herkunftslandes auf den Briefmarken. All diese Ansprüche Hessen sich durch ein Prägedruckverfahren in 50'er-Bogen auf Seidenfadenpapier nicht erfüllen. So ging die Eidgenössische Münze daran, die Markenfabrikation einer gründlichen Verbesserung zu unterwerfen. In Stuttgart wurde eine neue Schraubendruckpresse angekauft und die Eidgenössische Telegraphenwerkstätte mit der Herstellung einer Durchlöcherungsmaschine beauftragt. Das teure Seidenfadenpapier wurde durch ein billigeres Kontrollzeichenpapier ersetzt. Dieses künstliche „Wasserzeichen" sollte in Verbindung mit der neuartigen Perfortion genügend Sicherheit gegen Markenfälschungen bieten. Durch eine leichte Reduzierung des Markenformates erreichte man den gleichzeitigen Druck von vier Bogen zu je 100 Marken. Die Folge all dieser Verbesserungen war, "dass der Anfertigungspreis von 1000 Stück Marken anstatt wie früher Fr. l .25 nur noch 69 Rappen, die Durchlöcherungsarbeit und das Papier inbegriffen, kostete."(7)
Bezüglich der aufgeworfenen Frage nach Spätverwendungen von Strubelmarken sind mir keine Publikationen bekannt. In diesem Bereich wäre somit noch echte Forschungsarbeit möglich!
Die folgenden Statistiken über Produktion, Verkauf und Vernichtung von Strubelmarken können uns lediglich Indizien liefern über die Verfügbarkeit der einzelnen Strubelwerte in den Jahren 1862 und 1863. Diese Hypothesen müssten jedoch später noch durch eine umfangreiche Material-Statistik verifiziert werden. Und hierzu sind alle Strubel- freunde herzlich eingeladen. Gerne erwarte ich die Zustellung der spätesten Verwendungsdaten für die einzelnen Wertstufen Ihrer Strubelbelege. (8) Heute möchte ich mich auf die Präsentation von zwei Belegen des zweitletzten und letzten Verwendungstages beschränken.


Unsere erste Tabelle vergleicht die Produktions- und Verkaufszahlen der letzten beiden Strubeljahre. Besonders interessiert hier die Gegenüberstellung der Strubelproduktion mit dem Markenverkauf im Jahre 1862. Wir stellen fest, dass die Verkaufsmengen der einzelnen Wertstufen wie folgt durch neu hergestellte Strubelmarken abgedeckt wurden: 2 Rappen zu 95%, 5 Rappen zu 83%, 10 Rappen zu 60%, 20 Rappen zu 68%, 40 Rappen zu 95%.
Addiert man die sicher vorhandenen Anfangsbestände an Strubelmarken zu den Herstellungsmengen, so werden die Abdeckungsgrade noch grösser. Auch darf man annehmen, dass die Poststellen gemäss Weisung des Postdepartementes zuerst ihre Vorräte an alten Marken (Strubeln) absetzten. Ergänzt man diese Überlegungen durch bisher veröffentlichten Frühdaten der Sitzenden (11), ergeben sich die folgenden Annahmen:Die Frankierung der Wertstufen von 20 und 40 Rappen sowie l Franken erfolgte bis zum Frühjahr 1863 ausnahmslos mittels Strubelmarken. Dies gilt (bis Ende August 1862) natürlich auch für den 15- Rappen-Wert, für den es anfänglich ja gar keinen Ersatz gab. Auch für die Frankierung der Wertstufen von 2 und 5 Rappen wurden 1862 in der Regel Strubelmarken verwendet. Allein für den 10-Rappen-Wert muss man bereits im Jahre 1862 von einer massiven Verwendung der neuen Sitzenden Helvetia gezähnt ausgehen.
Dies bedeutet für den Strubelsammler, dass für den 10'er Verwendungsdaten im Jahre 1863 recht selten sein dürften. Umgekehrt kann der Sammler von Sitzenden Verwendungen von 2- und 5- Rappen-Werten im Jahre 1862 als äusserst selten taxieren.Die getroffenen Annahmen werden durch die Protokolle bezüglich der Vernichtung von Strubelmarken vollauf bestätigt:

Insgesamt wurde über eine Million Strubelmarken vernichtet, was einem Herstellungswert von gut Fr. l '350. entsprach! Der Vergleich zwischen den Vernichtungsmengen und den Verkaufsziffern von 1862 spricht eine deutli- ehe Sprache: Die kleineren Wertstufen von 2, 5, 10 und 20 Rappen wurden fast vollstän- dig im Postverkehr aufgebraucht, während die Werte von 15 und 40 Rappen sowie der l Frankien auf den Poststellen noch bis zum Ende der Strubelzeit (31.8.62, bzw. 31.7.63) vorhanden sein mussten.
Bezüglich der Spätverwendungen von Strubelmarken ist noch zu berücksichtigen, dass die Postämter und Hilfsämter angewiesen wurden, bereits vom l. Juli 1863 an die alten Briefmarken einzuziehen und umzutauschen.(13) Somit dürften Strubelverwendun- gen auch bei den 40- Rappen- und l -Franken-Wertstufen im Juli 1863 recht rar sein.
Natürlich finden sich auch bei den Strubelmarken interessante Nachverwendungen. Hans Hunziker stellt in seinem Strubelwerk zwei Belege vor, die unbeanstandet "durchgeschlüpft" sind: Eine Mischfrankatur 23 G und 31 auf Brief von Basel (25.12.70) nach Lyon und ein Briefstück von Zürich (29.03.75) mit einem 22Aa-Strubel.(14)
Am Anfang der Ausserkurssetzung nahm man es jedoch noch genauer, und die Vorschrift, dass Belege mit nicht mehr kursgültigen Strubelmarken als unfrankiert zu behandeln seien, wurde strikte durchgeführt. Davon zeugen die nächsten zwei Belege.-

22 G Ortsbrief von AVENCHES (3.8.63)

Bereits drei Tage nach Ausserkurssetzung wurde der 5 Rappen Strubel als „prohibe" eingestuft und der Brief mit dem porto von 5 Rappen für unfrankierte Sendungen im Ortsrayon taxiert.

24G auf Brief von NEUCHATEL (21.2.63) nach LAUSANNE

Im Gegensatz zu den übrigen Wertstufen war der 15-Rappen-Strubel am 21. Februar 1863 nicht mehr gültig. Selbst die Überfrankierung um 5 Rappen konnte den Postbeamten nicht gnädig stimmen. Der Brief wurde richtigerweise mit dem Porto von 15 Rappen für unfrankierte Sendungen ausserhalb von 2 Wegstunden austaxiert. Insgesamt brachte dieser Brief der Post einen Ertrag von 30 Rappen. Bei richtiger Frankierung mit einer Sitzenden hätten 10 Rappen genügt!
Vorschriften nutzen sich mit der Zeit ab ! Dies gilt auch für den Postverkehr. So tolerierte die Genfer Post am 16. Februar 1865 diese Strubelfrankatur. Dass es sich dabei um einen 10 Rappen Wert handelt, ist besonders hervorzuheben. Zwar war diese Wertstufe auf den Poststellen bereits vor Ende 1862 ausverkauft, als häufigstes Porto jedoch noch immer in privaten Beständen anzutreffen.

23 G GENEVE (16.2.65) nach ORON

22 G, 30 und 117 auf Ortsbrief von LAUSANNE (28.7.1923), entwertet mit Maschinenstempel Fete Federale de Lutte VEVEY.

Dieser Brief im Nahverkehr von Lausanne stellt ein Kuriosum dar. Das Porto betrug zu dieser Zeit 10 Rap pen. Somit ist der Brief um zwei Rappen überfrankiert, und dies entspricht gerade dem Frankaturwert der einzig kursgültigen Marke !

23 G, 458 und 493 auf einem Brief von WETTINGEN (16.3.1995) nach LIESTAL, Strubel entwertet mit rotem Strichcode der Postautomation (15)

Natürlich hoffe ich, dass mein Aufruf bezüglich Spätverwendungen von Strubelmarken ein grosses Echo auslösen wird. Ihre Briefe gleich noch mit Strubelmarken zu frankieren, ist nicht unbedingt nötig ...

(1) Die wesentlichen Passagen der beiden Verordnungen sind im Wortlaut abgedruckt bei: P. Mirabaud -A. de Reuterskiöld, Die Schweizerischen Postmarken 1843 -1862, Paris 1899,8.136 f.
(2) Allfällige Privatbestände konnte das Publikum jedoch auch nach Ausserkurssetzung noch in die „neuen" Frankomarken umtauschen. Vergleiche dazu je die zweiten Artikel der Verordnungen.
(3) Natürlich wurden solche Fahrpoststücke nur ausnahmesweise mit Marken freigemacht, nämlich in all jenen Fällen, wo sie per Briefpost spediert wurden. Dies war der Fall für höhergewichtige Briefe bis zu 500 Gramm und als regionale Sonderlösung im Rechtstriebverkehr (Betreibungsverfahren) des Kantons Luzern. Vgl. Urs Hermann, Die Taxierung von höhergewichtigen Inland - Briefen während der Strubelzeit, in POSTGESCHICHTE Hefte 69 und 70.
(4) Vgl. Postamtsblatt 1862, S. 107
(5) So wurden denn auch beim Farbentausch von 1867 zwischen den 10 und 30 Rappen - Marken die ursprünglichen Werte nicht ausser Kurs gesetzt.
(6) Ernst Zumstein, Handbuch über die Briefmarken der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 3. Auflage 1924,8.78
(7) Bericht des schweizerischen Bundesrates über seine Geschäftsführung im Jahre 1862, S. 343
(8) Bitte senden Sie Ihre Spätverwendungsdaten, wenn möglich samt Belegkopien, an Urs Hermann, Postfach 477,CH-4410Liestal
(9) Die Zahlen habe ich den Berichten des schweizerischen Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung in den Jahren 1862 und 1863 entnommen
(10) Plusbeträge gleich Produktionsüberschüsse, Minusbeträge gleich Verkaufsüberschüsse
(11) Gemäss übereinstimmenden Angaben des Schweizer Briefmarkenkataloges und des Zumstein Spezialkataloges werden die folgenden Frühdaten für die Sitzenden genannt: 2 Rp. und 10 Rp.: l. 10.62,5 Rp.: 8.12.62, 20Rp.: 5.3.63,40Rp.:30.6.63, l Fr.: 18.5.63
(12) Entsprechende Angaben finden sich bei: - P. Mirabaud -A. de Reuterskiöld, Die Schweizerischen Postmarken 1843-1862, Seite 135 . Ernst Zumstein, Handbuch über die Briefmarken der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 3. Auflage 1924, Seite 77. - Walter d" Aujourd'hui, Schweiz Neu Klassierung der Ausgaben, Basel 1982, Seite 9 Ich habe die Zahlen von Mirabaud - Reuterskiöld übernommen, welche teils geringfügig von den ZumsteinWerten abweichen. Die Zahlenwerte von Walter d'Aujourd'hui sind gerundet.
(13) Vgl. die zweiten Artikel der entsprechenden Postverfügungen. Quellenangabe in Fussnote 1. (14) Vgl. Hans Hunziker, Strubel 1885 -1862, Bern 1986, Seiten 71 und 120
(15) Da die Kantonalmarken und die Rayons noch bis Ende September 1854 kursgültig waren, wäre diese Markenkombination während zwei Wochen theoretisch möglich gewesen!