Zürich - Holland 1809
Die Transitverhältnisse während der napoleonischen Kriege sind oft derartig undurchsichtig, dass wir auf alle diesbezüglichen Aktennotizen angewiesen sind, um die Briefe interpretieren zu können. Im Zentralarchiv Thurn und Taxis ist unter der Aktenummer PA 5374 ein Vorgang zu finden, der etwas Licht in die schwierige Situation des Jahres 1809 bringt. Zürich richtet darin unter dem 6. August 1809 an das OPA. in Frankfurt eine Bitte um Mithilfe bei der Beförderung der Züricher Briefe nach Holland, weil Frankreich versuche, alle diese Briefe auf sein Territorium zu leiten und dafür hohe Transitgebühren zu kassieren. Die daraus entstandene Korrespondenz enthält nicht nur für die postgeschichtliche Praxis verwertbare Informationen sondern macht auch deutlich, dass die Postverwaltungen selbst bereit waren, illegale Methoden anzuwenden, die sie ansonsten bei ihren Kunden anprangerten.
Zürich 6. August 1809:
In Folge einer Verkommnis zwischen den Generalpostadministrationen von Frankreich und Holland müssen alle aus der Schweiz nach Holland bestimmten Briefe durch Frankreich geleitet und bis an die französische Grenze frankiert •werden. Diese Verfügung fällt dem hiesigen Handelsstand so lästig, dass man kein Mittel unversucht lassen kann, sich derselben zu entziehen. Die seit mehreren Jahren schon bestehenden Verhältnisse zwischen Einem Wohllöblichen fürstl. Primatischen OPA.in Frankfurt und dem 38 Unterzeichneten in Rücksicht des Transports der italienischen Korrespondenzen scheinen ebenfalls zu einem Ausweg geeignet. Man nimmt daher die Freiheit, anzufrangen, ob es nicht möglich wäre, Einem Wohllöblichen OPA. die aus hiesigem Postarrondissement kommenden, nach Holland bestimmten Briefe vermittels der italienischen Paketer (ungestempelt) zu übernehmen? Und was allenfalls Wohldasselbe per Unzen dafür bonifizieren konnte, da die Korrespondenz aus hiesiger Gegend nach Holland nicht unbedeutend ist; so könnte gewiss Ein Wohllöbliches OPA. auch noch ein nicht unbeträchtlicher Vorteil daraus erwachsen und für die Mühe hinlänglich entschädigen.
Das OPA. Frankfurt erstattete darüber einen Bericht nach Regensburg und brachte darin bezeichnender Weise zwar das Problem der Korrespondenz-Verschleppung zur Sprache, sah es aber als vorrangig an, dass Zürich auch noch eine finanzielle Beteiligung haben wollte. Irrtümlich ging man zunächst davon aus, dass die Holländer keinerlei Vergütung für die Schweizer Briefe an Taxis leisten, es stellte sich aber doch heraus, dass sie pro einfachen Brief 8 Sols vergüteten und davon für Taxis ein Gebührenanteil von 14 kr. verblieb.
Frankfurt 6. September 1809
Ich verfehle nicht, die verehrliche Signatur vom 18. August dahin zu beantworten, wie es allerdings richtig ist, dass wir für die Schweizer Briefe bisher von denen Holländern 8 Sols erhielten, aber so gewiss ist es auch, dass wir dagegen auch denen Schweizern ihre Auslagen für die nach Holland uns übergeben wordenen Briefe vergüteten und selbige sodann vorabgeredeter Weise mit den ghzgl.bergischen Posten gemeinschaftlich übernommen haben. Diese Vergütung zu leisten sind wir auch immer noch erbötig und haben sie auch um so weniger verweigert, als die bergische Post die stipulierte Vergütungsweise keineswegs noch verweigert hat, allein daran ist denen Schweizer Posten nicht zu tun, sie wollen nicht zugeben, dass wir denen Holländern oder bergischen Posten diese Briefe in die Kategorie von Schweizer Briefen aus- oder überliefern sollen und das aus dem Grunde, weil sie sich keinen Vorwürfen von Frankreich auszusetzen gesinnt sind. Wohl möchten sie uns ihre Briefe ungestempelt zuschikken und sie alsdann als Frankfurter Briefe behandelt und denen holländischen Posten als solche übergeben zu sehen. In diesem Falle geht aber auch ihre Erwartung dahin, dass wir ihnen für ihre Auslagen und inländisches Porto den Ersatz oder einige Vergütung leisten würden. Das heisst, sie wollten auf uns das gehässige des Unterschleifes oder doch einer verheimlichten Versendungsart wälzen und auf der ändern Seite nichts an ihrem bisherigen Bezug verlieren. Das eine ist aber der postalischen und der politischen Verfahrungsart sowie den Grundsätzen Einer GPD. der f.TT. Lehensposten ganz zuwider und das andere ist untunlich, denn bekanntlich sind wir gehalten, die Frankfurter Lokalbriefe nach Holland mit fco. Thal zu frankieren und erhalten dafür nur noch eine Bonifikation von 3 kr. Gesetzt, wir wollten auch diese ganz den Schweizern überlassen, so würde sie doch nicht hinreichend sein, und doch wäre dieses wohl das äusserste Opfer, welches ohne zu grossen Nachteil wir bringen könnten. So wie die Sachen stehen, glaube ich daher wohl nicht, dass diesseits dermalen ewas vorteilhaftes und zuträgliches mit denen Züricher Posten zur Wiederherbeiziehung dieses Korrespondenzstranges zu erwirken sein wird.
Die Generaldirektion in Regensburg ging mit dieser Meinung nicht ganz konform. Denn ihr ging es hauptsächlich darum, eine Korrespondenz, die auch nur irgend einen, wenn auch geringen Gewinn abwarf, unter allen Umständen zu halten. Bedenken darüber, wer da nun wen zur Hinterziehung von Briefen benutzte, betrachtete man dort weniger als ein moralisches sondern mehr als ein technisches Problem. Gewiss durfte diese Briefverschleppung den Franzosen nicht zu Ohren kommen, denn das Haus Thurn und Taxis war vom Wohlwollen Napoleons abhängig, aber auch diese Frage liess sich technisch elegant lösen. Schliesslich betrieb man ein solches Geschäft nicht erstmalig.
Regensburg 18. August 1809
Bei der Unterredung, welche nach dem Berichte des Herrn Geheimrats vom 15. d.M. Herr Sekretare de l'Haye mit dem Herrn Muralt [Zürich]gepflogen hat, schien ersterer von der Voraussetzung auszugehen, dass von den Holländern den diesseitigen Lehensposten für die Schweizer Briefe nichts vergütet werde. Da aber aus den ausführlichen Bemerkungen, welche der Herr Geheimrat seinem frühern Berichte vom 12.V.M. beigefügt hat, sich ergibt, dass die Holländer erwähnte Briefe mit 8 Sols auslösen, wovon der diesseitige Anteil ungefähr 14 kr. per simple beträgt, so dürfte es doch allerdings besser sein, diesen Verdienst wenigstens zum Teil noch ferner zu behalten, als ihn ganz zu verlieren, und man glaubt daher, dass es zweckmässig sein würde, dem Züricher OPA. massigere Anträge und demselben zugleich begreiflich zu machen, dass, wenn auch die Schweizer ihre Briefe nur bis an die französische Grenze zu frankieren haben, doch die Last der französischen Transitotaxe, welche allezeit um ein Beträchtliches höher als die diesseitige ist, auf ihre Korrespondenten in Holland falle, und also für die Wohlfeilheit der Korrespondenz bei Versendung derselben über das französische Gebiet nicht nur nichts gewonnen, sondern vielmehr immer verloren werde.
In einem weiteren Schreiben der Generaldirektion vom 21. August werden dann konkrete Befehle nach Frankfurt erteilt, wie dem Züricher OPA. die Beibehaltung der taxisschen Route nach Holland und damit die Umgehung des französischen Transits ermöglicht werden konnte. Schwierig gestaltete sich lediglich die Umsetzung der Züricher Forderung, diese Briefe auch unfrankiert absenden zu dürfen.
Nach dem Postvertrag zwischen Thurn und Taxis und dem Ghzt. Berg, der für diesen Transit einschlägig war, bestand Grenzfrankozwang. Man gab zwar von Taxisscher Seite zu, dass die ghzgl. bergischen Posten die Auslagen auf unfrankierte Briefe bisher bezahlt hätten, aber dazu durchaus nicht verpflichtet seien. Daraus erklärt sich der Vorbehalt bzgl. der bergischen Seite, der in dem folgenden Schreiben nach Frankfurt enthalten ist. Es bestand allerdings auch die Möglichkeit, dass das Ghzt. Berg durch französischen Einfluss zur Zurückweisung der Schweizer Briefe angehalten werden würde, denn es konnte in Frankreich nicht verborgen bleiben, wenn die Briefe aus Zürich für Holland ausblieben. Durch den Vorschlag, den man Frankfurt und damit Zürich unterbreitete, dass nämlich die Briefe an Handelspartner und nicht etwa an das OPA. in Frankfurt ohne Stempelung in 40 Paketen geliefert werden sollten, konnte Taxis jedenfalls im Falle einer Entdeckung seine Hände in Unschuld waschen.
Regensburg 21. August 1809
Die unterzeichnete Stelle ist vollkommen mit den Ansichten einverstanden, welche der Herr geheime Rat in seinem. Berichte über den Antrag des OPA. Zürich, die holländische Korrespondenz noch ferner über Frankfurt zu leiten, geäussert hat. Allerdings können, so lange von ghzgl. Bergischer Seite keine Aufkündigung erfolgen wird, die Schweizer Briefe nach Holland unbeanstandet angenommen und wie bisher über Düsseldorf befördert werden. Der Herr Geheimrat wolle dieses dem OPA. in Zürich bemerken und bei dieser Gelegenheit zugleich auf eine unverfängliche Weise auf den Ausweg hindeuten, welcher im Notfalle dadurch sich finden Hesse, wenn die Briefe von Zürich ungestempelt an Frankfurter Häuser adressiert und von diesen sodann als Lokalbriefe in Frankfurt zur Post gegeben würden, denn dem Vorschlage des OPA. in Zürich kann man sich in keinem Falle unterziehen und zu offenbaren Unterschleifen von Seiten der Postanstalt selbst die Hände bieten. Ebenso findet man es vorzüglich in dem gegenwärtigen Augenblicke zu bedenklich, gegen die von kais. französischer Seite bereits erklärten und bekannten Absichten, mit den Schweizer Posten in unmittelbare Verabredungen einzugehen. Übrigens wünscht man, dass der Herr Geheimrat diese Gelegenheit benutze, um dem OPA. in Zürich begreiflich zu machen, wie empfindlich es dem diesseitigen Postinstitut, welches bereits in so langjährigem guten Vernehmen mit den Schweizer Posten stehe, fallen musste, dass letztere ohne eigene grosse Konvenienzen zu bezwecken, zu grossem Nachteile des ersteren sich mit den kgl. bayerischen Posten in Verbindungen eingelassen haben, wodurch den diesseitigen Züricher und Basler Kursen der grösste Teil der Korrespondenz und Postwagenversendungen entzogen wurde, indem diese nach den neuern, zwischen den kgl. bayerischen und den Schweizer Posten verabredeten Einrichtungen nunmehr ihren Weg grösstenteils über St. Gallen und Lindau nehmen.
Die Generaldirektion der Thurn und Taxisschen Lehensposten in Regensburg konnte es also nicht unterlassen, bei dieser Gelegenheit, wo man den Zürichern gefällig sein konnte, auf das Ärgernis hinzuweisen, das durch die Schweizer Postverträge mit Bayern entstanden war. Diese waren zwar nicht mehr zu ändern, aber mit Gewissheit würde man das Entgegenkommen bald wieder in Aufrechnung bringen. Wir können also nun davon ausgehen, dass es den Zürichern und wohl auch anderen Kantonen damit zunächst gelungen war, ihre Briefe dem französischen Diktat zu entziehen. Wie lange dieser Zustand anhielt, darüber gibt der Aktenvorgang keine weitere Auskunft. Gesichert ist jedenfalls, dass die Schweizer Briefe weiter über Frankfurt und das Ghzt. Berg nach Holland laufen konnten. Es können sowohl unfrankierte als auch bis zur Grenze frankierte Briefe vorkommen. Besonders beachtenswert dürften aber vor allem solche Briefe sein, die mit Frankfurter Stempeln versehen, dem Inhalt nach aber aus Zürich oder anderen Kantonen stammend, nach Holland gelaufen sind. Dabei müsste es sich um die hier genannten, an Frankfurter Handelshäuser im Paket verschickten Briefe handeln, die wir auch als sog. „kuvertierte" Briefe bezeichnen. Damit ist dann auch ein weiteres Beispiel geliefert, dass das Herz der Postgeschichtler nicht allein an den Stempeln hängen kann. Briefe mit Frankfurter Stempeln können hochinteressante und in diesem Falle durch Akten belegbare Schweizer Postgeschichte repräsentieren.