Zur Postgeschichte von Graubünden
Der Vortrag von Emil Rüegg über die Postverhältnisse im Kanton Graubünden brachte eine Fülle neuer Erkenntnisse, die an vielen Briefbeispielen in eindrucksvoller Breite undTiefe dargestellt wurden. Aus der Fülle des Materials können nur einige Beispiele angeführt werden, an denen die ausgesprochen hohe Qualität des Vortrages ermessen werden kann.
Im Mittelpunkt des Vertrags standen die Tarife und Erlasse auf Grund von Postverträgen ab Gründung der Kantonaipost 1813-1850.
1. Innerkantonale Tarife
für die Talschaftsboten, sowie Postverträge mit anderen Kantonalverwaltungen: Im April 1813 ist der erste Portotaxen-Tarif für die Engadiner- Oberländer- Davoser- und Bergellerboten erschienen. Gleichzeitig trat ein Tarif für sogenannte Bureaux -gebühren für Briefe, Wertsendungen und Paketstücke in Kraft, welche zur Finanzierung der Aufwendungen des Kantonal-Postamtes dienten.
Landbotenbrief von Klosters/Prättigau,
4. Nov. 1814 nach Bevers im Oberengadin
3 Bluzger (Bleistift) für den Davoserboten, gemäß Landbotentarif vom 9. April 1813
4 Bluzger (rote Tinte) vom Briefbüro in Chur aus 3+1 Bluzger Bürogebühr gem. Verordnung vom 9.April 1813. Der Engadinbote bezahlte dem Briefbüro Chur für den Brief 4 Bluzger. Das Porto für seine Aufwendung im Betrag von S B luger ist auf dem Brief nicht aufgeführt. Beim Empfänger kassierte er total 9 Bluzger.
Ende 1817 sind dann mit Zürich, (die Botenkurse über den St. Bernhardiri, die Postverbindung mit dem Tessin und der südlichen Anbindung betreffend) sowie mit St. Gallen ein provisorischer Postvertrag abgeschlossen worden. Als Konsequenz davon sind Ende 1817 und 1818 neue resp. ergänzte Tarife publiziert worden. Am l. Juli 1824 ist mit dem Kanton St. Gallen ein neuer definitiver Postvertrag in Kraft getreten.

Doppelter Brief (über 1/2 Loth) von St. Gallen, 11. März 1826, nach Samaden im Ober-Engadin. 8 kr. (Rötel) für den doppelten Brief, gem.
Postvertrag St. Gallen - Graubünden vom 1. Juli 1824. 13 Bluzger (rote Tinte) vom Büro Chur. 12 Bluzger = 8 kr. + l Bluzger Bürogebühr gem. Verordnung vom 22. 11. 1817. Die 5 Bluzger des Engadinboten sind nicht angeschrieben. Der Empfänger zahlte also total 18 Bluzger.
Es folgen dann weitere Ergänzungen zu den innerkantonalen Posttarifen sowie Bestimmungen für verschiedene Talschaften. In letzter Zeit konnten aber auch große Lükkenaufdem interessanten Gebiet der Fahrposttaxierungen geschlossen werden
Wertsendung von Rheineck / St. Gallen, 24. März 1834, nach Chur
Mit l Grupp GeldC.v. P. Valorf.350.- (350 Gulden)
Rechts oben: Gewicht 7 Pfund: 20 Loth (l Pfand = 35 Loth)
Links oben: Kartierung: Nr. l
Mitte rechts: 48 (kr.) in Rötel für das Unterwegsporto pro 100 Gulden 12 kr. = 48 kr. Die Taxierung nahm laut Vertrag vom 1. Juli 1824, Art. 13 Rheineck vor. Links oben: Kartierung Nr. 2 vom Büro Churfl+ 8 Taxe des Büro Chur = 7 Gulden + 8 Bluzger, vom Empfänger erhoben.
Die Rechnung setzt sich zusammen: aus 48 kr. = 72 Bluzger Bürogebühr 6 Bluzger Verordn. 22.11. 1817 zusammen 78 Bluzger = l Gulden 8 Bluzger Bündnerwährung
Mit großem Interesse verfolgten die Anwesenden Briefbeispiele für Talschaften, die in direktem Verkehr mit dem Ausland gestanden haben, und bei denen die Taxentarife auf Grund von neuen Transportverträgen mit den Unternehmern zu Verordnungen und Erlassen der Kantonalpost geführt haben. Schade, dass der zeitliche Rahmen für diese Gebiete stark beschnitten war.
2. Verbindungen und Tarife mit ausländischen Staaten
Bei den zahlreich anwesenden ausländischen Zuhörern stiessen die dann separat abgehandelten Verträge und Tarife mit ausländischen Staaten auf großes Interesse und die angebotenen Briefbeispiele stellten hohe Anforderungen an das Verständnis der Zuhörer. - Hier kann dagegen nur ein kurzer Eindruck von der Komplexität der Probleme gegeben werden.
Schon 1813, kurz nach der Gründung der Kantonalpost, sind mit dem Kgr. Bayern, dazumal nördlicher Anstösser an Graubünden, gewisse beschränkte Übereinkommen, den Postverkehr betreffend, abgeschlossen worden, denen ein Vertrag zwischen den Kaufmannschaften von Lindau und Chur (1806) vorausging.
Der folgende Brief (Abb. 4) aus Kempten, vom 8. Dezember 1813, nach Zuoz im Ober - Engadin, stammt aus der Zeit, als Vorarlberg noch unter bayerischer Herrschaft stand.
Mitte rechts: 4 kr. (schwarze Tinte) bayerisches Porto von Kempten nach Feldkirch. Mitte links: 8 kr. (schwarze Tinte) aus den bayerischen 4 kr. und weiteren 4 kr. von Feldkirch nach Chur. - Diese 8 kr. (+ / kr. Briefsammler) wurden schon in Feldkirch in 14 bl. (Rötel Mitte oben) Bluzger umgerechnet. Oben links 15 bl (rote Tinte) Bluzger vom Briefbüro Chur unter Hinzurechnung von l Bluzger Bürogebühr. Der Engadiner Bote bezahlte dem Büro Chur 15 Bluzger, seine Aufwendung von 5 Bluzger ist nicht angeschrieben. Beim Empfänger kassierte er total 20 Bluzger.
Der Kleine Rat von Graubünden veröffentlichte 1817 den ersten Briefporto - Taxentarif für die Nord - Südachse Lindau - Chur - Bellinzona, resp. via St. Gallen - Rheineck. Da mit Österreich, das seit Mitte 1814 wieder Nachbar von Graubünden war, erst 1820 ein gültiger Postvertrag zustande kam, wurde der Transit durch Vorarlberg häufig umgangen und auf die St. Galler Rheintalroute verlegt.
Ein sehr interessantes Beispiel internationaler Korrespondenz aus dieser Zeit bietet der Brief in Abb. 5, und wir haben uns deshalb nicht gescheut, eine ausführliche Briefbeschreibung beizufügen.
Teilfrankobrief von Dresden, 12.1.1819, nach Bevers im Ober-Engadin, l 1/2 - 2 Loth. Mitte: Leitvermerk des Absenders: Nürnberg Lindau Chur, franco Hoff. Mitte rechts: 3 (Rötel) ggr. die als Franko Hof - Nürnberg der sächsischen Post verblieben (einfach l 1/2 ggr.) Oben links: Auslagestempel von Nürnberg mit 14 und 24 (blaue Tinte). Die 14 kr. ver-gütele Bayern an Sachsen (= 3 ggr. s. oben). Die 24 kr. (einfach 12 kr.) erhob Bayern für seinen Transit von Nürnberg nach Lindau. (Postvertrag Bayern - St. Gallen, 19. 11. 1808, Art. 6 Absatz 3) Unten: 38 kr. (schwarze Tinte) Addition der bayerischen Auslagen in Lindau. Oben rechts: f 1.30 (rote Tinte) l Gulden 30 Bluzger Bünder Währung kostete der Brief schliesslich in Chur. Zwischenrechnungen sind nicht angeschrieben, ebensowenig die zusätzlichen 5 Bluzger für den Engadinboten. Chur rechnete für die Strecke Lindau - Chur via Rheineck, nach dem Tarif vom 6.12.1817, Gewichtsprogression l Loth = 24 Bluzger + doppelter Brief =18 Bluzger = 42 Bluzger. 42 Bluzger werden umgerechnet in:28 kr. Lindau (Rheinegg) - Chur + 38 kr. Hof - Lindau = 66 kr. = 99 Bluzger bis Chur + l Bluzger Bürogebühr. 100 Bluzger entsprechen l Gulden 30 Bluzger.
Am 8. Februar 1820 trat der erste Vertrag mit Österreich in Kraft. Es folgten dann weitere, deren Abhandlung aber den Rahmen dieser Berichterstattung bei weitem sprengen würde. Dieser Vertrag von 1820 wirkte sich folgendennassen aus:
Von Bevers im Ober - Engadin, 12.7.1822, nach Wien „über Feldkirch". Talschaftsstempel ,,Engadin", verwendet im Büro Chur
Oben links: 6 (rote Tinte) Bluzger, Büro Chur, 5 für den Engadiner Boten, Tarif 9.4.1813, l Bluzger Bürogebühr
4 (rote Tinte) kr. vom Büro Chur, Vertrag Graubünden - Österreich 8.2.1820 §16, Abs. D, lit.
Abs. D, lit. 2 6 (rote Tinte) kr., vom Büro Chur, aus 4 kr. siehe oben + 2 kr. Chur - Feldkirch, §16, Abs. D, 4 kr. W. W., resp. 2 kr. CM. Mitte rechts: 6 (Rötel) kr. C.M. von Feldkirch, wie oben - darunter
14 (Rötel) kr. C.M. von Feldkirchfür die Strecke Feldkirch - Wien, Tarif 1.6.1817, Pos. e: 42 kr. W.W. davon 1/3 in C.M. - darunter 20 (rote Tinte) kr. C.M., von Wien (6+14) zahlt der Empfänger.
Interne Gebührenverrechnung zwischen Österreich und Graubünden: Mitte: 6 (Rötel) kr. C.M. von Feldkirch zur Aufteilung gem. Vertrag vom 8.2.1820 l (Rötel) kr. C.M. verbleiben bei Österreich
5 (Rötel) kr. C.M. gehen an Graubünden: 4 kr. gem.. § 16 Abs. D, lit 2, südlicher Teil l kr. gem. § 16 Abs. D, (2 kr.), wovon die Hälfte an Graubünden geht.
Weitere Verträge, wie z.B. mit Österreich, der Lombardei, St. Gallen, sowie Württemberg, resp. Thurn und Taxis und der damit verbundene Anschluss an die nördlichen Staaten bis Dänemark, Schweden etc. können in einer vom Referenten angekündigten Publikation detailliert nachvoilzogen werden. Darin sollen dann auch alle bis heute zur Verfügung stehenden Bestimmungen und Tarife enthalten sein. Gewiss wird diese Veröffentlichung ein weiterer Meilenstein zur Erforschung der Schweizer Postgeschichte sein, der zu gegebener Zeit in der POSTGESCHICHTE angekündigt und besprochen werden wird. Abb. 7 zeigt schliesslich einen Teilfrankobriefaus Mühlau / bei Innsbruck vom 13. Februar 1844 nach Zuoz im Ober - Engadin.
Abb. 7
Ortsstempel von Innsbruck und Francostempel, Vermerk: „franco Nauders"
Statt der diagonal gekreuzten Linien wäre ein Diagonalstrich richtig gewesen. Rückseitig: 6 kr. österreichisches Franko gem. Taxregulativ vom 1.3.1843, 20 Meilen in gerader Linie bis Nauders. CONTR. roter Stempel der Postkontrolle in Innsbruck (selten).
Statt der diagonal gekreuzten Linien wäre ein Diagonalstrich richtig gewesen. Rückseitig: 6 kr. österreichisches Franko gem. Taxregulativ vom 1.3.1843, 20 Meilen in gerader Linie bis Nauders. CONTR. roter Stempel der Postkontrolle in Innsbruck (selten).
Briefe aus Tirol über Nauders finden wir schon seit der Zeit der bayerischen Besetzung.