Der kleine Schweizer Transit Teil III

Der nach dem Wiener Kongress erfolgte postpolitische Bruch mit Bayern und der Wiedererwerb der Lombardei brachte die Schweiz in eine zentrale Stellung als Transitland auch für Österreich:
In Nord-Süd-Richtung sowohl für die auf der alten Route der Fussacher Boten über Chur laufenden, als auch für die entlang des Rheins in Basel einlaufenden Korrespondenzen Richtung Mailand und umgekehrt. In O st-West-Richtung wurde, nach dem Ausbau des Arlberg, der grösste Teil der Korrespondenz mit Frankreich über Bregenz (später Feldkirch) via Basel instradiert. Eine Transitlinie von eher regionaler Bedeutung war die Verbindung Bregenz - Konstanz, die der Korrespondenzauswechslung zwischen Baden und den westlichen Gebieten Österreichs diente.
Dieser Transitweg war bereits im 1816 mit Zürich und St. Gallen abgeschlossenen Vertrag geregelt worden und wurde auch in den ersten zwischen Österreich und der Eidgenossenschaft 1849 abgeschlossenen Postvertrag aufgenommen. Dessen Artikel 17 legte Verbindungen sowohl zwischen Feldkirch als auch Bregenz und Konstanz über St. Gallen fest. Artikel 18 bestimmte die Zahlung einer Transitgebühr von 4 Kr.C.M. (Kreuzer Conventionsmünze) pro Loth (Wiener Gewicht = 17,5, Gramm) Nettogewicht des Briefpaketes an die schweizer Postverwaltung.
Aus diesem Grund wurde der zwischen Österreich und Baden 1843 abgeschlossene Postvertrag mit Wirkung vom l. September 1849 abgeändert und für diesen Transit eine Gebühr von 2 Kr.C.M. bzw. 3 Kr.R.W. für den einfachen Brief (bis zum halben Loth Wiener Gewicht) festgesetzt.
Mit dem Beitritt Badens zum deutschösterreichischen Postverein wurde mit Wirkung ab 1. Mai 1851 folgende Regelung dekretiert:
„Für diejenigen Korrespondenzen zwischen Österreich und Baden, welche durch die Schweiz zu spedieren sind, ist ausser dem Vereinsportofür den Transit durch die Schweiz noch eine Transitgebühr zu entrichten, und zwar für den einfachen Brief: a) zwischen Bregenz und Feldkirch einer- und Konstanz andererseits über St. Gallen drei Kreuzer Konv. Münze; ..." und „Es können daher auch diese Transitgebühren duch Anwendung von Briefmarken ... entrichtet werden, jedoch haben die betreffenden Postanstalten mit aller Aufmerksamkeit darauf zu sehen, dass nur jene Korrespondenzen ... instradiert werden dürfen, welche mit Briefmarken nach dem höheren Transitsatze vollständig frankiert sind." (Einfaches Briefgewicht: bis zu l Zoll-Loth = 16.6 Gramm)

Brief aus Schönberg/Tirol, 2.9.1852 nach Freiburg 7.9.1852

Absenderangabe „franco Gränze" ignoriert und mit zwei 6 Kr.-Marken für die 3. Entfernung im Postverein (9 Kr.) und 3 Kr. CH-Transit frankiert. Noch gemäss dem Postvertrag Österreich-Baden von 1843 mit dem Stempel „OE.BAD.C" und auf Grund des Postvertrages Österreich-Schweiz von 1849 mit den Stempel „über/St. Gallen" (vom Auswechslungspostamt Feldkirch) versehen.

Rückseite mit den Übergangs- und Ankunftsstempeln.

Erst mit einer Verordnung vom 17. Februar 1852 wurde österreichischerseits der Zwang zur vollständigen Frankierung aufgehoben und bestimmt auch Briefe „ wenn sie entweder gar nicht oder ... mangelhaft frankiert sind, mit der schweizerischen Transitotaxe belastet abzukartieren. "
Mit der Anwendung des neuen Vertrages von 1852 zwischen der Eidgenossenschaft und den Gebieten des deutsch österreichischen Postvereines wurde auch die Gebühr für den Schweiztransit neu geregelt: Für Transite über 10 Meilen in geschlossenen Briefpaketen wurde eine einheitliche Gebühr von 3 Kr. je Zoll-Loth festgesetzt.

Brief von Innsbruck 27. l. 1855 nach Freiburg 31.1.1855 über das badische Eisenbahnbüro Curs I am 30. l., frankiert mit zwei 6 Kr.-Marken:Postverein 9 Kr. + 3 Kr. CH-Transit.

Zwei in umgekehrter Richtung unter diesem Regime laufende Briefe hat Jürgen Vogel gezeigt (Abbildungen 5 und 6 in der „Postgeschichte" Nr. 73).
Der Vertrag 1852 wurde übrigens von Österreich (aus politischen Gründen) erst am l. August 1853 ratifiziert und dann erst im Reichs-Gesetz-Blatt vom 31. Jänner 1854 kundgemacht!